Das Bundesverfassungsgericht rügt das Entschädigungsgesetz für die Atomkonzerne und gibt damit einer Klage von Vattenfall Recht. DIW-Energieökonomin Claudia Kemfert kommentiert dies wie folgt:
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Klage von Vattenfall zwingt die Bundesregierung dazu, die Entschädigungszahlungen für die Kraftwerksbetreiber neu zu regeln. Das Urteil ist vor allem eine Ohrfeige für die Politik, die es versäumt hat, juristisch wasserfeste Regelung für die Entschädigungen der Atomkonzerne zu finden. Besonders ärgerlich ist in diesem Zusammenhang, dass die Konzerne durch den Deal mit der Bundesregierung bereits von hohen Kosten befreit wurden und eigentlich hätten Ruhe geben müssen.DIW-Präsident Marcel Fratzscher kommentiert den Ausgang der US-Präsidentenwahl:
Die Wahl Joe Bidens zum US-Präsidenten sollte einige globale Probleme der vergangenen Jahre lösen helfen. Er wird außen- und wirtschaftspolitisch sicherlich einige Fehler seines Vorgängers korrigieren, aber nicht alles lässt sich in den kommenden vier Jahren kitten. Auch wenn Biden als Präsident für mehr Berechenbarkeit und Verlässlichkeit stehen wird, den wirtschaftspolitischen Konfrontationskurs gegenüber Europa und China wird er wohl fortführen - wahrscheinlich sogar geschickter als Trump. Europa sollte nun möglichst bald auf Biden zugehen und signalisieren, dass wir bereit sind, global mehr Verantwortung zu übernehmen. Ein neuer Anlauf für ein Handelsabkommen könnte der Türöffner sein."Die forschungsbasierte Infrastruktureinrichtung Sozio-oekonomisches Panel (SOEP) im DIW Berlin sucht zum 1. Januar 2021 eine/n
Wissenschaftliche/n MitarbeiterIn (w/m/div)
Das erneute Aufflammen der Corona-Pandemie setzt dem Wirtschaftsaufschwung in Deutschland vorerst ein Ende. Die rasant steigenden Infektionszahlen verunsichern VerbraucherInnen und Unternehmen weltweit, zudem haben viele europäische Regierungen, auch Deutschland, erneute Einschränkungen des Wirtschaftsgeschehens beschlossen, um die zweite Infektionswelle zu stoppen. Dies dürfte Berechnungen des DIW Berlin zufolge im vierten Quartal zu einer um 19 Milliarden Euro geringeren Wirtschaftsleistung führen. Das Bruttoinlandsprodukt wird zum Jahresende um voraussichtlich ein Prozent schrumpfen. Am stärksten betroffen sind konsumorientierte Dienstleistungsbereiche wie etwa das Gastgewerbe oder die Kultur- und Veranstaltungsszene. Die Industrie hingegen dürfte weniger stark in Mitleidenschaft gezogen werden als im ersten Halbjahr. Die Arbeitslosigkeit wird im Vergleich zum Frühjahr wohl nur moderat, um etwa 50 000 Personen, zunehmen. 400 000 Beschäftigte zusätzlich werden voraussichtlich in Kurzarbeit geschickt. Für das berechnete Szenario wurde angenommen, dass die Pandemie durch die erneuten Restriktionen schnell und dauerhaft begrenzt werden kann. Gelingt dies, kann die deutsche Wirtschaft im kommenden Jahr wieder wachsen. Ansonsten könnte der wirtschaftliche Schaden deutlich größer ausfallen.
Die Europäische Zentralbank (EZB) hält sich angesichts der Corona-Krise weitere Lockerungschritte offen. DIW-Präsident Marcel Fratzscher kommentiert die heutige Sitzung des EZB-Rats:
Die Erwartungen an die EZB steigen, noch mehr zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise zu tun. Die EZB hat deutlich signalisiert, dass sie sehr bald weitere Maßnahmen beschließen wird. Denn die Risiken durch die zweite Corona-Infektionswelle sind hoch und nehmen weiter zu. Die EZB steht durch die Krise zunehmend vor zwei großen Herausforderungen: Zum einen, wie sie ihrem Ziel der Preisstabilität wieder näherkommen kann, da die Preisentwicklung sich gefährlich der Deflation nähert. Und zum anderen, wie sie mit den Risiken für die Finanzstabilität umgehen soll.