Der Bundestag hat heute das Ganztagsförderungsgesetz verabschiedet, das auch einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter vorsieht. Dazu ein Statement von C. Katharina Spieß, Leiterin der Abteilung Bildung und Familie am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin):
Der Ausbau der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder ist längst überfällig. Nun soll dieses Reformprojekt mit einem Rechtsanspruch endlich vorangetrieben werden – aus bildungs-, familien-, arbeitsmarkt- und integrationspolitischer Perspektive ist das eine gute Nachricht. Der relativ geringe Bundesanteil an den Kosten und der späte Start des Rechtsanspruchs im Jahr 2026 trüben die Freude allerdings. Denn eine derartige Verzögerung ist allein schon aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie eigentlich nicht akzeptabel. Viele Kinder haben unter der Pandemie gelitten. Der Ganztagsbereich kann jede Menge dazu beitragen, vor allem Kinder zu fördern, die besonders benachteiligt waren und sind. Ein schnellerer Ausbau der Ganztagsangebote an Grundschulen hätte kurzfristig mehr gekostet, wäre aber mittel- bis langfristig sinnvoll gewesen. Das lässt sich nun aber nicht mehr ändern. Deshalb muss es fortan darum gehen, das Gesetzgebungsverfahren – die Bundesländer müssen noch zustimmen – noch in dieser Legislaturperiode zu Ende zu bringen, damit mittel- und langfristig Kinder, Eltern, die Gesellschaft und Volkswirtschaft von diesem Reformprojekt profitieren können. Dafür müssen alle an einem Strang ziehen. Und eines darf nicht auf der Strecke bleiben: die Qualität. Ein Gelingen des Ganztagsausbaus hängt nicht nur vom quantitativen Ausbau ab – er muss Hand in Hand gehen mit qualitativ guten Bildungs- und Betreuungsangeboten.DIW-Präsident Marcel Fratzscher kommentiert die heutige Sitzung des EZB-Rats wie folgt:
-->Die Europäische Zentralbank hält Kurs und wird ihren expansiven Kurs noch für mehrere Jahre fortsetzen. Die EZB bleibt damit weiterhin ein Anker der Stabilität, auch für die deutsche Wirtschaft. Die größte Sorge ist, dass die europäische Wirtschaft im globalen Wettbewerb weiter ins Hintertreffen gerät. Der wirtschaftliche Rückstand in wichtigen Zukunftsbereichen hat sich in der Pandemie vergrößert, da Europa in der Pandemie wirtschaftlich am stärksten von allen Regionen gelitten hat. Gerade die Unternehmen brauchen noch lange günstige Finanzierungsbedingungen, um notwendige Investitionen stemmen zu können. Nur so kann das Wirtschaftspotenzial verbessert und die Stabilität auf dem Arbeitsmarkt, an den Finanzmärkten und beim Klimaschutz gewährleistet werden.Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Deutschland wegen zu hoher Stickoxidwerte in Städten verurteilt. Dazu ein Statement von Claudia Kemfert, Energieökonomin und Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin):
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs macht nochmals deutlich, dass Deutschland in puncto Luftreinhaltung in den Städten enormen Nachholbedarf hat. Trotz der coronabedingt gesunkenen Emissionen werden die Stickoxidgrenzwerte auch heute noch in zahlreichen Städten überschritten. Der Dieselskandal von vor einigen Jahren wirft hier nach wie vor seine Schatten, zudem sehen wir die Auswirkungen einer verfehlten Verkehrspolitik, die zu wenig auf Luftreinhaltung, Nachhaltigkeit und Klimaschutz ausgerichtet war und ist. Zwar steuern immer mehr Städte um und setzen Anreize für mehr saubere Luft in den Städten, etwa durch eine gezielte Stärkung des klimaschonenden ÖPNV und der Elektromobilität und dem Ausbau von Fahrrad- und Fußgängerstraßen. Doch all dies ist noch immer unzureichend. Überfällig ist eine gezielte Verkehrspolitik für eine nachhaltige Verkehrswende und Stadtmobilität.Das DIW Berlin sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Kaufmännische/n Geschäftsführer/in (m/w/d).
Mit über 300 Mitarbeiter/innen und interdisziplinärer Ausrichtung bietet das DIW Berlin dem/der zukünftigen Stelleninhaber/in ein anspruchsvolles und vielfältiges Aufgabenfeld.
Der/Die Geschäftsführer/in ist Mitglied des vierköpfigen Vorstands des Instituts, dem ferner der Präsident und zwei wissenschaftliche Mitglieder angehören. Eines davon ist im Wesentlichen für die Infrastruktureinheit SOEP zuständig.
Jedes vierte bis fünfte Kind in Deutschland lebt in relativer Armut, schätzen ExpertInnen. Um soziale Teilhabe für alle Kinder zu ermöglichen, wird in einigen Wahlprogrammen zur Bundestagswahl 2021 gefordert, das Kindergeld deutlich zu erhöhen und eine Kindergrundsicherung einzuführen, die das Existenzminimum von Kindern effektiver sichern soll. Die vorliegenden Berechnungen zeigen, dass von der bisherigen steuerlichen Ungleichbehandlung durch Kindergeld und Kinderfreibeträge vor allem Haushalte mit hohen Einkommen profitieren. Um diese zu reduzieren, sollte der überhöhte Anteil für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf im Kinderfreibetrag deutlich gesenkt werden. Die dadurch entstehenden Mehreinnahmen von bis zu 3,5 Milliarden Euro sollten vor allem für die Bildungsinfrastruktur und eine zielgenaue Kindergrundsicherung für einkommensschwache Haushalte eingesetzt werden.
Die im DIW Berlin angesiedelte forschungsbasierte Infrastruktureinrichtung Sozio-oekonomisches Panel (SOEP) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine studentische Hilfskraft (w/m/div) für 8 Wochenstunden.
Zur geplanten Übernahme von Deutsche Wohnen durch Vonovia äußert sich Claus Michelsen, Immobilienökonom und Konjunkturchef des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), wie folgt:
Deutsche Wohnen und Vonovia würden bei einer Fusion mit dann rund 570 000 Wohnungen zur Nummer 1 der Immobilienkonzerne in Europa aufsteigen. Die Marktmacht wäre aber dennoch begrenzt, ihre Tätigkeit vor allem auf Deutschland konzentriert. Hierzulande hätte der Konzern dann etwa eine halbe Million Wohnungen in der Vermietung. Dies klingt zunächst viel, würde aber mit etwa 2,4 Prozent am gesamten Mietmarkt nur einen relativ geringen Anteil ausmachen. Deutschlands Wohnungsmarkt ist auch dann noch relativ kleinteilig strukturiert, vor allem die privaten KleinvermieterInnen machen mit gut 60 Prozent Marktanteil den mit Abstand größten Teil des Mietwohnungsbestands aus.