ST. GALLEN - SG - 12 Jahre Gefängnis, eine Busse von 400 Franken und eine ambulante Massnahme: So lautet das Urteil des Kantonsgerichts St. Gallen gegen den Haupttäter eines Überfall auf eine Hanfplantage in Altstätten.
Sechs Männer aus dem Raum Zürich hatten Anfang 2015 einen Überfall auf eine Hanfplantage in einer Fabrikhalle in Altstätten SG gemeinsam geplant und ausgeführt. Einer von ihnen nahm eine Pumpgun mit, schoss auf zwei Bewacher der Anlage und verletzte sie schwer. Die Täter flüchteten und riefen eine Ambulanz zum Tatort.
Das Kreisgericht Rheintal verurteilte den Schützen 2017 wegen mehrfacher versuchter Tötung zu einer Freiheitsstrafe von zehneinhalb Jahren. Zudem ordnete es eine stationäre Therapie an. Gegen diese wehrte sich der 42-jährige Chauffeur Ende August vor Kantonsgericht «mit Händen und Füssen».
Mit Erfolg: das Gericht ordnet eine vollzugsbegleitende ambulante Massnahme an. Bei der Freiheitsstrafe geht das Kantonsgericht über den Antrag der Staatsanwaltschaft von 11 Jahren hinaus und verhängt für Haupttäter eine Haftstrafe von 12 Jahren.
Dem Opfer, das lebensgefährlich verletzt wurde, muss er eine Genugtuung von 85'500 Franken bezahlen, dem zweiten Opfer eine Summe von 28'500 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Mann ist mehrfach vorbestraft und befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug. Er war 1997 beim spektakulären Überfall auf die Fraumünsterpost in Zürich dabei, als fünf Männer 53 Millionen Franken erbeuteten. Sie wurden alle gefasst.
Der Nationalrat will kein Hanfgesetz. Er hat heute Dienstag eine parlamentarische Initiative der Grünen abgelehnt, die eine umfassende Regulierung von Cannabis verlangten. Der Entscheid könnte der Cannabis-Initiative neuen Schub geben.
Geht es nach den Grünen, regelt künftig ein Hanf-Gesetz den Anbau, Handel, Konsum, Jugendschutz und die Besteuerung. Doch der Nationalrat hatte heute kein offenes Ohr für die Baselbieter Nationalrätin Maya Graf (56/Grüne). Sie plädierte vergeblich für einen verantwortungsvoller Umgang mit Cannabis.
Alkohol und Tabak seien Genuss-, aber auch Suchtmittel und würden deshalb reguliert, warb Graf im Bundeshaus und wollte das gleiche für Cannabis erreichen.
Für die Grünen hat das Verbot versagtRund ein Drittel der Schweizer Bevölkerung habe bereits Hanf konsumiert, argumentierte Graf. Schätzungsweise 300'000 Personen täten es regelmässig - trotz Bestrafung. 2015 habe die Polizei 45'700 Verzeigungen und Bussen wegen Hanfbesitz ausgesprochen. Graf bezifferte die jährlichen Kosten auf 200 Millionen Franken. «Das Verbot hat versagt», stellte sie fest.
Die gescheiterte Repression untergrabe die Glaubwürdigkeit der Prävention. Die Kriminalisierung bringe einen florierenden Schwarzmarkt hervor. Die Zusammensetzung der Ware werde nicht kontrolliert. Ausserdem entgingen der öffentlichen Hand Steuern zwischen 300 und 600 Millionen Franken jährlich.
Unterstützung erhielten die Grünen von der Linken, Teilen der FDP, Grünliberalen und BDP. Es sei Zeit, den Wildwuchs zu beenden, sagte etwa der Berner BDP-Nationalrat Lorenz Hess (57). Seiner Meinung nach ist es sinnlos, wenn die Polizei ihre Kräfte dafür einsetzt, Kiffer zu jagen.
Gegner befürchten Aufweichung des JugendschutzDie Mehrheit des Nationalrats überzeugten diese Argumente nicht. Hanf sei keine harmlose Droge, argumentierte Kommissionssprecher Mauro Tuena (46). Viele Jugendliche kifften schon auf dem Weg zur Arbeit oder zur Schule, und das führe zu grossen Problemen.
Laut dem Zürcher SVP-Nationalrat würde ein Hanfgesetz den Jugendschutz behindern. Beim Alkohol funktioniere dieser ebenfalls nur mässig.
Die Mehrheit des Nationalrats vertraut auch weiterhin auf Repression. Die vorberatende Kommission hatte in ihrem Bericht gefordert, dass den Schulen ein besonderes Augenmerk gelten müsse. Der erste Kontakt mit Hanf finde häufig schon früh statt. Mit einer konsequenten Durchsetzung der Ordnungsbussen könnte bereits heute ein effektiver Jugendschutz erreicht werden, heisst es im Bericht.
Wird jetzt die Cannabis-Initiative lanciert?Die parlamentarische Initiative der Grünen scheiterte schliesslich mit 104 zu 89 Stimmen. Tuena hat den Nationalrat zuvor daran erinnert, dass bisher sämtliche Anstrengungen für eine Liberalisierung von Cannabis im Sand verliefen. Die Initiative «für eine vernünftige Hanfpolitik» ist im Jahr 2008 mit wuchtigen 64 Prozent abgelehnt worden.
Was das für Folgen für die angekündigte Cannabis-Initiative hat, ist noch offen. Deren Start war zuletzt im April 2018 verschoben worden. Der Verein «Legalize it» wollte sich vergangene Woche in einem Newsletter nicht über den Lancierungstermin äussern.
Seinen Wunsch nach einer «konsumentenfreundlicheren Gesetzesregelung» hat der Verein aber bestätigt. «Wir möchten mitreden. Und dies ist mit einer Volksinitiative auch möglich.» (awi/sda)
Eine Genossenschaft durfte einem Husky-Besitzer trotz Tierhalteverbots nicht die Wohnung kündigen - weil der Mann nicht Genossenschaftsmitglied war, sondern ein einfacher Mieter. Dies hat das Bundesgericht entschieden und die Beschwerde der Genossenschaft abgewiesen.
Der Mann war im September 2005 eingezogen. Die Statuten der Genossenschaft untersagten damals das Halten von Hunden und anderen Tieren. Zwei Jahre später wurden die Statuten dahin gehend geändert, dass die Mieter nicht mehr zwingend Genossenschaftsmitglieder sein mussten.
Sie konnten neu auch «einfache Mieter» werden. Damit unterlagen sie den Mietrechtsregeln des Kantons Waadt. Der Mann entschied sich für diese Variante.
Als sich der Mieter 2015 einen Husky zulegte, kündigte die Genossenschaft dem Mann den Mietvertrag. Sie berief sich dabei auf das in den Statuten der Genossenschaft festgehaltene Tierhalteverbot. Zu Unrecht, wie das Bundesgericht in einem am Dienstag publizierten Urteil festhält.
Die Lausanner Richter bestätigen den Entscheid des Kantonsgerichts Waadt. Dieses hatte entschieden, die Genossenschaft könne nicht davon ausgehen, dass sich der Mietvertrag mit dem Husky-Besitzer 2007 nicht verändert habe und für ihn weiter die Statuten gelten würden.
Das Bundesgericht schreibt in seinen Erwägungen, dass der Hundehalter ein einfacher Mieter sei und nicht mehr in einem genossenschaftlichen Verhältnis zu Kooperative stehe.
Weil der Mieter seinen Status gewechselt habe, unterstehe er den Mietrechtsregeln des Kantons Waadt. Aus diesem Grund habe er sich in Treu und Glauben auf die dort geltenden Bestimmungen für das Halten eines Hundes stützen dürfen. (Urteil 4A_329/2018 vom 28.08.2018)
Am Donnerstag könnte Hurrikan «Florence» auf Land treffen und für grosse Schäden sorgen. Davor warnt US-Präsident Donald Trump und die Katastrophenschutzbehörde.
Angesichts des herannahenden Hurrikans «Florence» hat US-Präsident Donald Trump die Bewohner der US-Ostküste zur Vorsicht aufgerufen. «Dies ist einer der schlimmsten Stürme an der Ostküste seit vielen Jahren. Bitte seid vorbereitet, seid vorsichtig und bringt euch in Sicherheit», erklärte Trump am Montagabend auf Twitter.
Im US-Bundesstaat South Carolina sollte am Dienstag die Evakuierung von einer Million Menschen beginnen. Nach Angaben des Nationalen Hurrikan-Warnzentrums (NHC) soll das Zentrum des Wirbelsturms am Donnerstag auf die Küste treffen. «Florence» wurde im Laufe des Montags auf der fünfstufigen Hurrikan-Skala von Kategorie eins auf Kategorie vier hochgestuft.
Hamsterkäufe in SupermärktenIn 26 von 46 Bezirken von South Carolina blieben die Schulen ab Dienstag geschlossen. In der Hafenstadt Charleston kontrollierten Mitarbeiter der Stadt Gullys und Abwasserkanäle. Küstenbewohner brachten Spanplatten vor ihren Fenstern an und füllten Sandsäcke, um ihre Häuser vor starken Winden und Wassermassen zu schützen. Bei Hamsterkäufen in Supermärkten versorgten sich viele Menschen mit Trinkwasser und Lebensmitteln.
Der Gouverneur von South Carolina, Henry McMaster, hatte am Montag angeordnet, einen fast 320 Kilometer langen Küstenabschnitt zu evakuieren. Bis zu eine Million Menschen in der Region wurden aufgerufen, sich ab Dienstagmittag (18.00 Uhr MESZ) in Sicherheit zu bringen. «Dies ist ein sehr gefährlicher Hurrikan», sagte McMaster. Daher dürfe kein Risiko eingegangen werden. Die Evakuierung sei «zwingend, nicht freiwillig».
Zerstörerische Winde erwartetDie Katastrophenschutzbehörde Fema warnte am Montagabend, «Florence» könne zu «möglicherweise lebensgefährlichem Hochwasser und zerstörerischen Winden» in den Bundesstaaten North und South Carolina sowie Virginia führen. Die drei Bundesstaaten hatten bereits am Wochenende den Notstand ausgerufen, um die Vorbereitungen zu beschleunigen.
Am Dienstag und Mittwoch sollte «Florence» zwischen den Bahamas und Bermuda hindurch in Richtung der US-Ostküste ziehen, wo er am Donnerstag erwartet wurde. Bis dahin werde sich «Florence» zu einem «extrem gefährlichen, bedeutenden Hurrikan» auswachsen, erklärte das NHC.
Der Nationale Wetterdienst warnte die Bevölkerung davor, sich nur auf den Weg des Hurrikans zu konzentrieren. «Bedeutende Auswirkungen» würden schon deutlich vor der Ankunft des Auges des Hurrikans an der Küste zu spüren sein. (SDA)
Ab sofort können Unternehmen ihr Gesuch für den Bau und Betrieb von E-Tankstellen auf Rastplätzen einreichen. Sie müssen eine Reihe von Bedingungen erfüllen. Die Frist läuft bis am 11. Dezember.
Dies teilte das Bundesamt für Strassen (Astra) heute Dienstag mit.
Seit der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) Anfang Jahr in Kraft ist, kann das Astra Bewilligungen für den Bau und Betrieb von Ladestationen auf Rastplätzen erteilen. Um ein flächendeckendes Netz zu gewährleisten, werden diese nicht einzeln, sondern in fünf Paketen mit jeweils 20 Rastplätze vergeben, wie das Astra weiter schrieb.
Wegen der hohen Investitionskosten sollen die Bewilligungen 30 Jahre gültig sein. Das Astra stellt dafür aber eine Reihe von Bedingungen: So muss die Ladeleistung der E-Tankstellen mindestens 150 Kilowatt betragen.
Die Energie soll mehrheitlich aus erneuerbaren Quellen sowie aus schweizerischer Produktion stammen, und es müssen mindestens die drei gängigsten Steckertypen (CCS; CHAdeMO und Type 2) vorhanden sein. Die Bezahlung muss mit gebräuchlichen Zahlungsmitteln vor Ort und ohne vorgängige Registrierung oder Kundenkarte möglich sein.
Während die Raststätten mit Restaurants und Tankstellen unter kantonaler Hoheit stehen, ist für die Rastplätze mit WC und eventuell einem Imbissstand der Bund zuständig. Die Ladestationen sollen dort von privaten Investoren gebaut und betrieben werden.
Vorfinanzierung nötigWeil die Strominfrastruktur auf den Rastplätzen aber nicht für Schnellladestationen ausgelegt ist, wird der Bund die dafür notwendige Anschlussleistung vorfinanzieren. Das Astra rechnet mit einem durchschnittlichen Aufwand von rund einer halben Million Franken pro Rastplatz.
Diese Kosten würden den Betreibern dann über ein Entgelt verrechnet. Ausserdem werden die privaten Firmen verpflichtet, innerhalb eines Jahres nach dem Vergabeentscheid fünf Rastplätze eines Paketes mit einer Ladestation auszurüsten. Die ersten Schnellladestationen dürften somit nicht vor Ende 2019 eröffnet werden können.
Mit einem leistungsstarken Netz von Ladestationen will der Bund die Verbreitung von Elektroautos auf Schweizer Strassen fördern. Gemäss Astra gibt es entlang des 1850 Kilometer langen Nationalstrassennetzes rund 100 Rastplätze und 59 Raststätten. Ende März standen auf 24 Raststätten Schnellladestationen für Elektrofahrzeuge, 14 weitere waren zu diesem Zeitpunkt in Planung. (SDA)
Der Streit zwischen Bundesrat und Parlament darüber, wer für die Kündigung von völkerrechtlichen Verträgen zuständig ist, geht in eine weitere Runde. Der Ständerat hat es am Dienstag abgelehnt, für die neuen geplanten Regeln die Verfassung zu ändern.
Er folgte mit 34 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen seiner vorberatenden Kommission, die einstimmig beschlossen hatte, nicht auf die vom Bundesrat beantragte Verfassungsänderung einzutreten. Stützt der Nationalrat diesen Entscheid, wird die neue Kündigungsregel für Abkommen per Gesetz geregelt.
Derzeit hält sich der Bundesrat alleine für zuständig. Mit der neuen Kompetenzverteilung ist er zwar einverstanden. Er ist aber der Auffassung, dass dafür eine Verfassungsänderung notwendig ist. Er begründet das unter anderem mit der Tatsache, dass auch die Zuständigkeit für den Abschluss in der Verfassung geregelt ist.
Zudem hält die Regierung die neue Regelung für einen Ausbau der Volksrechte, die in der Verfassung geregelt werden müsste. Der Ständerat sieht dies anders.
Der entsprechende Gesetzesentwurf war am Dienstag ebenfalls Thema in der kleinen Kammer. Nach deren Meinung soll künftig festgehalten sein, dass jene Instanz ein Abkommen ändern oder kündigen kann, die auch für den Abschluss zuständig war. Je nach Bedeutung des Vertrags ist das der Bundesrat, das Parlament oder allenfalls das Volk.
Gleichzeitig will die kleine Kammer ausdrücklich im Gesetz festhalten, dass der Bundesrat für den Abschluss und neu auch für die Änderung und die Kündigung von Verträgen mit beschränkter Tragweite zuständig ist.
Der Gesetzesentwurf stellt auch klar, dass der Bundesrat einen Vertrag selbständig, das heisst ohne vorgängige Genehmigung durch die Bundesversammlung, kündigen muss, wenn eine Verfassungsbestimmung die Kündigung eines völkerrechtlichen Vertrages unmissverständlich verlangt.
Dies gilt ausschliesslich bei direkt anwendbaren Verfassungsbestimmungen, die für die Beurteilung der Notwendigkeit einer Kündigung keinen Ermessensspielraum offenlassen. Ein Beispiel wäre im Falle ihrer Annahme die Begrenzungsinitiative der SVP, die vom Bundesrat zwingend die Kündigung des Freizügigkeitsvertrags mit der EU fordert.
Wenn hingegen andererseits die Selbstbestimmungsinitiative fordert, völkerrechtliche Verträge seien «nötigenfalls» zu kündigen, falls völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundesverfassung widersprechen, so kann die Beurteilung der Notwendigkeit der Kündigung nicht dem Bundesrat überlassen bleiben; diese Frage muss durch die Bundesversammlung und im Falle eines Referendums durch das Volk beantwortet werden können.
Eine Minderheit im Ständerat wollte auf diese Bestimmung verzichten, unterlag aber mit 21 zu 17 Stimmen bei einer Enthaltung. SP- und CVP-Vertreter argumentierten vergeblich, dass die Bestimmung auch Unklarheit schaffen könnte, indem sie missverstanden werden könnte als verbindlicher Auftrag an den Bundesrat zur selbständigen Kündigung auch in Fällen, in welchen ein Ermessensspielraum besteht.
In der Gesamtabstimmung stimmte der Ständerat dem Bundesgesetz mit 34 zu 4 Stimmen zu. Als nächstes entscheidet der Nationalrat über die Vorlage.
NEW ORELEANS USA - Trump bezeichnete ihn als «Hurensohn», Nike macht neu Werbung mit ihm. Protestauslöser Colin Kaepernick polarisiert. Nun will ein US-Bürgermeister gar Nike im öffentlichen Raum verbieten.
American-Football-Quarterback Colin Kaepernick ist das neue Aushängeschild einer grossen Jubiläumskampagne von Nike. (Blick berichtete) Gefeiert wird der 30. Geburtstag des weltberühmten Slogans «Just do it». Mit seinem Hymnen-Protest, bei dem er vor den Spielen der NFL beim Abspielen der amerikanischen Hymne auf die Knie ging, um auf Polizeigewalt und Rassendiskriminierung aufmerksam zu machen, schlug er politische Wellen bis ins Weisse Haus: Trump nannte ihn unter anderem auf Twitter einen «Hurensohn».
Das neue Nike-Testemonial schlägt auch nun wieder grosse Wellen. In den sozialen Medien gehen derweil Bilder und Videos von angezündeten Nike-Schuhen viral.
Der Tenor ist ziemlich einschlägig: «Nike zwingt mich zwischen meinen Lieblingsschuhen und meinem Land zu wählen – ich wähle mein Land.»
Nun zieht dieser Shitstorm noch grössere Kreise: In Kenner, einem Vorort von New Orleans, liess der Bürgermeister sogar anordnen, dass Sportklubs keine Nike-Artikel mehr kaufen dürfen. Sonst droht ihnen der Rausschmiss aus den öffentlichen Hallen und Parks. Und ebenfalls sollten sie keine öffentlichen Unterstützungsgelder mehr erhalten.
Auch die Nike-Aktien mussten unter dem neuen Werbevertrag leiden. Aber so medienwirksam die brennenden Schuhe und Boykotte auch sind, der Absatz des Sportriesen hat sich erholt. Wie das Nachrichtenportal «Watson» berichtet, schloss die Nike-Aktie am Montag mit über zwei Prozent im Plus. Sie steht damit wieder auf gleich hohem Niveau wie vor Bekanntgabe des Kaepernick-Vertrags. (nbb)
Am Sonntagmorgen stürzte sich Daniel Küblböck vom Kreuzfahrtschiff Aidaluna ins Meer – seither fehlt vom Sänger jede Spur. Doch sein Ex-Freund gibt die Hoffnung nicht auf und erklärt, warum er nicht an einen Selbstmord des «DSDS»-Stars glaubt.
Die Hoffnung auf ein Happy End im Drama um Daniel Küblböck (33) schwindet immer mehr: Die kanadische Küstenwache hat die Suche nach dem verschwundenen «DSDS»-Star gestern Abend eingestellt. «Leider hat es keine Spur von Küblböck gegeben», sagte ein Sprecher. Der deutsche Sänger war am frühen Sonntagmorgen vom Kreuzfahrtschiff Aidaluna ins Meer gesprungen.
«Ein kleiner Funken Hoffnung bleibt»Absicht oder Unfall? Küblböcks Ex-Freund Robin Gasser, glaubt nicht, dass sich der 33-Jährige etwas antun wollte: «Daniel geht immer mit seiner Oma in den Urlaub», erklärt Gasser «t-online» und meint damit die deutsche Millionärin Kerstin Elisabeth Kaiser (75), die den Sänger vor einigen Jahren adoptiert hat. Die beiden hätten ein sehr enges Verhältnis, und Daniel würde ihr das niemals antun. «Er wollte sich nicht umbringen», ist sich Gasser sicher. «Gehen wir doch mal davon aus, er hat sich entschieden, eine Frau zu werden – gerade dann bringt man sich doch nicht um, weil man sich psychisch darauf einstellt und sich darauf freut, endlich so sein zu können, wie man will.» Für den Make-up-Artisten steht fest: «Für mich ist es ein Unfall, und ein kleiner Funken Hoffnung bleibt. Und solange mir dieser Funke nicht genommen wird, lebt er, und egal, was passiert, er wird in mir weiterleben.»
Mobbing an SchauspielschuleVieles spricht dafür, dass Küblböck vor seinem Verschwinden unter psychischen Problemen litt. Auf seiner Facebookseite klagte der Sänger über Mobbing an der Schauspielschule: «Ich muss diesen Schmerz der letzten Monate erst noch verkraften. Dieses monatelange Mobben in meiner Klasse hat mich doch zutiefst in meiner Seele erschüttert.» Und weiter: «Am schlimmsten fand ich, dass unsere Dozentin nicht eingegriffen hat.» Küblböcks Schule weist die Anschuldigungen des Sängers «strikt zurück». Mitschüler beschreiben den Entertainer gegenüber «Bild» als «Sonderling». (brc)
Rom – Die Zahl der hungerleidenden Menschen in der Welt steigt wieder - unter anderem als Folge von Konflikten und Klimawandel. Im Jahr 2017 hatten 821 Millionen Menschen, etwa jeder neunte Erdbewohner, zu wenig zu essen.
Dies teilten die Landwirtschaftsorganisation (FAO) und weitere Uno-Organisationen am Dienstag in Rom mit. Im Vorjahr seien es noch rund 804 Millionen gewesen. Demnach haben weltweit 22 Prozent aller Kinder unter fünf Jahren - insgesamt 151 Millionen - Wachstumsverzögerungen.
Jahrelang sank die Zahl der Hungerleidenden, bis zum Jahr 2030 wollen die Vereinten Nationen den Hunger in der Welt eigentlich ganz abschaffen. «Der Welthunger stieg in den letzten drei Jahren an und erreicht wieder Werte wie vor einem Jahrzehnt», heisst es nun in dem Bericht. Die Lage verschlimmere sich in den meisten Regionen Afrikas sowie in Südamerika, heisst es in dem Bericht.
Die Uno betonen, dass neben Konflikten und Wirtschaftskrisen auch Klimaveränderungen stark zum Anstieg der Hungerleidenden beitragen. Die Zahl und der Anteil unterernährter Menschen sei deutlich höher in Ländern, die extremes Klima erlebten - etwa mehr Dürreperioden oder unregelmässige Regenzeiten.
Den Bericht erarbeitete die FAO zusammen mit dem Uno-Kinderhilfswerk (Unicef), der Weltgesundheitsorganisation (WHO), dem Welternährungsprogramm (WFP) und dem Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD). (SDA)
ZÜRICH - Sie ist nicht vorbestraft, hat keine Schulden. Doch das Staatssekretariat für Migration (SEM) will Aline J.* (48) nicht einbürgern, weil sie eine verheiratete Domina ist. Die Behörde vermutet eine Scheinehe. BLICK hatte Akteneinsicht.
Aline J.* (48) alias Domina «Sandy» hat nur einen Wunsch: endlich Schweizerin werden. Doch das Staatssekretariat für Migration (SEM) stellt sich quer. Der Grund: Die Milieudame ist zwar weder vorbestraft noch verschuldet, aber mit einem früheren Kunden verheiratet. BLICK erhielt in dem Fall nun Akteneinsicht.
«Wir möchten darauf hinweisen, dass die Integration nicht zu beanstanden ist», schreibt das SEM im vergangenen Februar an Aline J. Dennoch fand die Behörde ein Hindernis: Der Beweis einer ehelichen Gemeinschaft im Sinne des Bürgerrechtsgesetzes sei nicht erstellt. Dabei hatte das Zürcher Migrationsamt, wo die Domina wohnt und ihren Kunden den Hintern versohlt, ihr Gesuch ohne Einwände durchgewunken.
Seit drei Jahren läuft das VerfahrenSeit drei Jahren läuft das Verfahren schon. 2015 stellte Aline J. ein Gesuch um eine erleichterte Einbürgerung. «Die Schweiz ist seit bald drei Jahrzehnten meine Heimat», sagt die Domina, die einst aus Ex-Jugoslawien einreiste, in akzentfreiem Züri-Deutsch zu BLICK. «Hier fühle ich mich wohl, hier sind mein Mann, meine Freunde.»
Nach zwei gescheiterten Ehen heiratete Aline L. 2011 ihre heutige Liebe, den Schweizer Versicherungsmanager Hans O.* (59). Die beiden hatten sich vor 20 Jahren kennengelernt. Hans war ihr Kunde.
Dem SEM erscheint dies zweifelhaft. Es verlangte von den Zürcher Behörden auch wegen des «verdächtig» grossen Altersunterschieds des Paars weitere Abklärungen. Die Polizisten fanden zudem heraus, dass Aline J. über zwei Wohnsitze verfügt. Pikant: Bei einer der Adressen prangte der Name eines anderen Mannes auf dem Briefkasten.
Eine verdächtige WG, ein weiterer MannDie Milieudame erklärt, sie habe mit ihrem Kollegen früher in einer WG gelebt. Da auch ihr Ehemann mit dem alten WG-Kollegen befreundet sei, suche man nun eine grössere Bleibe für alle drei. Und ja: Bei der anderen Adresse handle es sich um die eheliche Wohnung. Die Domina ergänzt: «Der Beamte meinte zudem, dass sich mein Beruf nicht mit den Bestimmungen vereinbaren lasse.»
Auf der Moral-Frage reitet das SEM auch in seinem letzten Brief herum. O-Ton: «Die Ehegatten würden einander insbesondere Treue und Beistand schulden.» Die Berner Schweizermacher sind alarmiert und stellen Aline L. einen neuen Fragenkatalog zu. Hauptfokus ist die Ehe. Denn mittlerweile war die 3er-WG Wirklichkeit geworden.
Gemäss den Bundesbeamten ist dies nämlich ein weiteres Indiz, dass es sich bei der Beziehung von J. und O. nicht um eine Heirat aus Liebe, sondern einzig um eine freundschaftliche Verbindung handeln würde. Ihr Urteil: «Dass ein Liebespaar eine Wohnung mit einem gemeinsamen Freund bezieht / teilt, erscheint ungewöhnlich. Was sagen Sie dazu?»
Immer offen geantwortetAuf die amtlichen Fragen antwortet die Domina offen: «Hans ist noch immer sehr verliebt in mich und verehrt mich als beste und einzige Frau.» Schon früher hatte Aline J. den Beamten zahlreiche Ferienfotos und Kopien von Hotelreservationen zukommen lassen.
«Damit können wir aufzeigen, dass unsere Mandantin mit ihrem Mann vieles unternimmt», sagt ihr Rechtsanwalt Christoph Zobl. Und wettert gegen antiquierte Moralvorstellungen: «Eine verheiratete Prostituierte kann genau gleich wie Frauen aus anderen Berufsgruppen eine eheliche Gemeinschaft leben. Die gegenteilige Auffassung beruht auf längst überholten Werten.»
Aline L. und ihr Ehemann Hans hoffen weiter auf einen positiven SEM-Entscheid – damit ihrem Glück nichts mehr im Wege steht.
* Namen geändert
17 Jahre nach den Anschlägen auf das World Trade Center am 11. September 2001 arbeiten Labormitarbeiter in New York immer noch an der Identifizierung der Opfer. Von den 2753 Menschen, die damals ums Leben kamen, wurden bisher nur 1642 offiziell identifiziert. Von den übrigen 1111 fehlen nach wie vor identifizierbare DNA-Informationen.
22'000 menschliche Überreste wurden in den Trümmern der Zwillingstürme gefunden. Alle wurden getestet - manche zehn oder 15 Mal. Dabei werden die Knochen zu feinem Staub gemahlen und mit chemischen Stoffen gemischt, welche die DNA freilegen können - Erfolg nicht garantiert.
Der Knochen sei «das schwierigste biologische Material» für solche Analysen, sagt Kriminalbiologe Mark Desire von der New Yorker Behörde für Rechtsmedizin. Zudem seien die Gebeine am Ground Zero Feuer, Schimmel, Bakterien, Sonnenlicht, Kerosin und Diesel ausgesetzt gewesen. «Das alles zerstört DNA«, erklärt Desire. So gebe es Proben, die nur sehr, sehr wenig Erbinformationen in sich trügen.
Jeder Schritt verbessertSo können Jahre vergehen, ohne dass das Labor einen neu identifizierten Namen nennen kann. Ans Aufgeben denkt jedoch niemand. Auch wenn Desire den Etat des Programms nicht nennen möchte: Es ist das am besten ausgestattete und fortschrittlichste Labor in Nordamerika. Seit 2001 «konnten wir jeden Schritt des Prozess verbessern», sagt Desire. Inzwischen kommen Menschen aus der ganzen Welt, um vom New Yorker Team zu lernen.
Zuletzt konnte im Juli ein weiteres Opfer identifiziert werden: Scott Michael Johnson, ein 26-jähriger Finanzanalyst arbeitete im 89. Stockwerk des Südturmes. Trotz professioneller Objektivität gehen den Mitarbeitern diese Momente nahe. «Das gab mir ein richtig gutes Gefühl«, sagt Kriminalistin Veronica Cano mit Blick darauf, dass sie den Angehörigen helfen konnte.
Hundert bleiben wohl unidentifiziertFür die Angehörigen ist es dennoch ein zwiespältiges Gefühl, wenn die Überreste einer ihrer Lieben identifiziert wurde. «Es bringt diesen Tag zurück, die schreckliche Art und Weise, wie sie starben», sagt Mary Fetchet, die ihren 24-jährigen Sohn verlor, als die Türme des World Trade Center einstürzten. «Aber es gibt einem auch etwas Trost, wenn man seinen Lieben eine richtige Beerdigung geben kann."
Die Hilfe der Angehörigen ist entscheidend für den Erfolg der Forscher, denn sie müssen DNA-Material der Opfer zum Abgleich bereitstellen. 17'000 solcher Proben verwaltet die rechtsmedizinische Behörde in New York. Für 100 Opfer gibt es kein Vergleichsmaterial. Sie bleiben wohl für immer die unidentifizierten Opfer der Anschläge vom 9. September 2001 in New York. (SDA)
In Basel bangen Prostituierte um ihre Existenz. Zusammen mit Bordell-Betreibern gehen sie am 26. September auf die Strasse, um gegen ihre Vertreibung zu demonstrieren.
Basler Bordelle werden immer mehr aus der Stadt verdrängt. So lautet der Vorwurf von Marco Block, der ein Schweizer Erotikportal betreibt. Deswegen gehen am 26. September rund 30 Prostituierte und Bordellbetreiber zusammen auf die Strasse.
«Nur gemeldete Bordelle, die bewilligte Arbeitsplätze bieten, garantieren einen sicheren Schutz der Sexarbeiterinnen und für die Öffentlichkeit», sagt Block, der die Demo veranstaltet, zu «20 Minuten».
Die Mehrheit der über 200 Bordelle in Basel bewegen sich allerdings im halblegalen Bereich. Denn die Rechtslage ist nicht ganz klar. Der Regierungsrat Basel-Stadt hält am «liberalen Modell der erlaubten Prostitution mit Verbotsvorbehalt fest», wie in einem Regierungsratsbeschluss aus dem Jahr 2016 steht. Heisst: Ein Lokal braucht grundsätzlich keine Bewilligung, solange sich keiner beschwert.
Am Dirnen-Gewerbe stören sich aber viele Bewohner. Im Juni 2016 haben die Behörden auf Wunsch der Bevölkerung dem Kleinbasler Strassenstrich Markierungen der sogenannten Toleranzzone verpasst (BLICK berichtete). (man)
Eine Familie mit Schweizer Staatsbürgerschaft kämpft jahrelang um ein Hotel in Kenia, das ihr laut Erbrecht zusteht. Grund war eine Kenianer, die das Hotel für sich beanspruchte.
Eine Schweizer Familie hat ihr Hotel in Kenia nach jahrelangem Streit zurück. Das Hickhack um das Touristenhotel Mawimbi Lodge in Watamu nahm seinen Lauf, als 1999 der Schweizer Daniel H.* verstarb. Nun endete es damit, dass die Polizei eine Kenianerin aus dem Hotel zerren musste.
Was war passiert? Teresiah M.* arbeitete zu seinen Lebzeiten als Hotelmanagerin und Übersetzerin für den Schweizer. Dies berichtet der kenianische «Standard». Nachdem auch sie im Jahr 2008 starb, begann ihre Tochter Damaris N.*, das Hotel für sich zu beanspruchen.
Damaris N. begründete dies damit, die Stieftochter des Schweizers zu sein. Er hätte damals ihre Mutter unter Gewohnheitsrecht geheiratet. Beweise gab es dafür nicht.
Obendrauf gabs noch eine EntschädigungDas passte den eigentlichen Erben nicht: Die Tochter des verstorbenen Schweizers, Elizabeth H.*, und Enkel Daniel R. protestierten im Juli 2012 vor Gericht gegen die ungewöhnliche Behauptung der Kenianerin.
Die Schweizer bekamen Recht: Der Richter entschied, dass die beiden Nachfahren die eigentlichen Besitzer des Hotels sind. Zudem sprach er ihnen eine Entschädigung von 20 Mio. Kenia-Schilling (rund 190'000 Franken) zu.
Damaris N. liess sich allerdings nicht so leicht vertreiben. Die Richter mussten sogar die Polizei holen, um sie aus dem Hotel zu holen und die Liegenschaft den rechtmässigen Besitzern zu übergeben.
Die Erben sind glücklich, wie Joyce R., Ehefrau des Enkels des verstorbenen Hotelbesitzers, gegenüber dem «Standard» sagt: «Wir haben viel gelitten und hoffen nun, dass die Sache damit ein für alle mal abgeschlossen ist.» (pma)
* Namen der Redaktion bekannt
Mit seinem 14. Grand-Slam-Titel schliesst Novak Djokovic zu Pete Sampras auf. Er dürfte ihn schon bald überholen.
Nach der Final-Niederlage gegen Novak Djokovic bei den US Open sagt Juan Martin Del Potro einen bemerkenswerten Satz: «Ich fühle mich geehrt, in der Ära der Big Four zu spielen.» Würde er das Gegenteil sagen – man könnte es ihm nicht übel nehmen.
17 seiner 35 Niederlagen bei Grand Slams kassierte er gegen Djokovic, Federer, Nadal oder Murray. Wo stünde der Argentinier, der einzig 2009 die US Open gewann, wohl ohne die vier Tennis-Giganten? «So denke ich nicht», erwidert Del Potro.
«Vor zehn Jahren wäre ich nicht happy gewesen»Auch Djokovic selbst, der mit seinem 14. Major-Titel zu Pete Sampras («er war mein Kindheitsidol») aufschliesst, könnte sich beklagen. «Vor zehn Jahren wäre ich tatsächlich nicht happy gewesen, in der Zeit von Federer und Nadal zu spielen. Heute bin ich es. Die Rivalitäten mit ihnen haben mich zu jenem Spieler geschliffen, der ich heute bin.»
Noch hat Djokovic (31) einige Jahre Zeit, seinen dritten Platz in der ewigen Grand-Slam-Siegerliste zu verbessern. Auf Nadal (32), der zuletzt mit Knieproblemen aufgeben musste, fehlen ihm noch drei Triumphe. Federer (37) liegt noch sechs Pokale voraus – er ist aber auch fast sechs Jahre älter, oder anders gesagt: 24 Grand-Slam-Turniere.
Alpen-Wanderung brachte Djokovic MotivationDer Serbe ist allerdings froh, selbst wieder fit zu sein. Vor seinen Siegen in Wimbledon und New York durchschritt er ein tiefes Tal. Dabei liess er sich unter anderem am Ellenbogen operieren. Aufwärts ging es erst nach dem blamablen Out an den French Open.
Djokovic stellte Schläger in die Ecke und ging mit Ehefrau Elena in den französischen Alpen wandern. Er genoss das herrliche Panorama, das sich vor ihm auftat. «Vor mir lag die Welt, alles ganz wunderschön. Ich dachte ans Tennis, an all die Emotionen, die damit zusammenhängen. Dann habe ich neue Inspiration und Motivation eingeatmet.»
Mit 14 Grand-Slam-Titeln zählt Djokovic statistisch zu den drei besten Tennisspielern aller Zeiten. Behält er den Rhythmus der letzten Monate, müssen sich Nadal und Federer warm anziehen.
Liste der Grand-Slam-Sieger1. Roger Federer (Schweiz) 20
2. Rafael Nadal (Spanien) 17
3. Novak Djokovic (Serbien) 14
3. Pete Sampras (USA) 14
5. Roy Emerson (Australien) 12
42. Stan Wawrinka (Schweiz) 3
Vor sechs Jahren hat der Basler Hellseher den «DSDS»-Star kennengelernt. Dass er unter starken psychischen Problemen litt, hat Mike Shiva nicht mitbekommen. Seinen Freund hat stets nur glücklich und voller Ideen und Pläne erlebt.
Sie schlenderten durch Thun BE, assen eine Pizza in der Altstadt, sprachen über Gott und die Welt und lachten viel. Das sind die Erinnerungen von Hellseher Mike Shiva (51) an Daniel Küblböck (33), der seit Sonntag vermisst wird, wie BLICK berichtete.
«Ich fand Daniel immer sympathisch, mich haben sein spezielles, buntes Wesen und seine Durchsetzungskraft fasziniert», so Shiva. Also lud er ihn vor sechs Jahren in seine Show «Mike Shiva & Gäste» ein. Es sei sehr unkompliziert gewesen, an den «DSDS»-Star zu kommen. «Ich habe bei seinem Management angefragt, und er kam. Ohne Allüren und ohne Ansprüche.» Shiva sei erstaunt gewesen, dass Küblböck die Reise von München nach Thun für einen kleinen privaten TV-Sender antrat. «Leider existiert das Filmmaterial nicht mehr. Ich hätte mir unser schönes Treffen gerne nochmals angeschaut.»
Daniel war wichtig, andere zum Lachen zu bringenDer Sänger sei auch beim Flanieren durch die Stadt nahbar und witzig gewesen.«Daniel hat gerne gelacht und ihm war wichtig, andere zum Lachen zu bringen. So nahm er sich viel Zeit für seine Fans, die ihn natürlich sofort erkannten und ein Autogramm wollten», erinnert sich der Basler.
Unglaublich traurig und erschüttertDass sich der Paradiesvogel des deutschen Fernsehens höchstwahrscheinlich am Sonntagmorgen freiwillig vom 5. Deck des Kreuzfahrtschiffs Aidaluna in den 10 Grad kalten Nordatlantik gestürzt haben soll, bestürzt Shiva sehr. «Daniels Schicksal bricht mir das Herz. Ich bin unglaublich traurig und erschüttert.» Von dessen psychischen Problemen habe er nichts mitbekommen. «Nach seinem Besuch haben wir oft miteinander telefoniert. Immer war er lustig, schien glücklich.» Küblböck habe auch nie danach gefragt, die Karten gelegt zu haben, oder wollte sonst einen Rat. «Er schien in sich zu ruhen, war voller Pläne und Ideen, was er alles noch machen will, wie die Schauspielkarriere, die er anstrebte.»
Mike Shiva hofft auf ein WunderGestern hat die Küstenwache vor Neufundland die Suche nach dem vermissten Daniel Küblböck eingestellt. Mike Shiva hofft nach wie vor auf ein Wunder für seinen Freund. «Auch wenn die Fakten eine andere Sprache sprechen. Ich wünsche mir so sehr für ihn, dass er noch lebt und für ihn alles wieder gut wird.»
Unsere Autorin Alexandra Fitz braucht ein neues Bett. Anstrengende Touren in Möbelhäusern und teure Matratzen schrecken sie mächtig ab. Erfolgreich ist sie dann im Quartierladen nebenan. Ein Lob auf kleine Geschäfte.
Prosecco und die feinen Schoggi-Gugelhüpfli mit den bunten Streuseln von der bekannten Confiserie – was für ein Empfang samstags in einem der grossen Möbelhäuser in einer dieser Agglo-Gemeinden. Das Ziel des Ausflugs: ein neues Bett. Tutti completti. Die Jagd geht los. Erst soll es ein Boxspringbett sein. Hat man doch jetzt. Dann eines aus Holz. Schweizer Holz. Bei den Matratzenpreisen kam mir fast der Cake obsi. Aber, aber, ich will ja endlich was Gescheites. Zum Vergleichen spazieren wir noch ins Möbelhaus vis-à-vis. Die Beratungen sind top, da wie dort. Aber ich will es mir noch überlegen. Diese Preise! Und zu Hause noch der Rückschlag: Ich finde raus, dass ich seit Jahren auf der falschen Seite meiner Billo-Matratze schlafe.
Dann der Tipp meiner Schwester. Ich solle in den unscheinbaren Matratzenladen in unserem Quartier gehen. Sie sprach von Wahnsinnsrabatten. Ich wusste, welches Geschäft sie meinte. Wäre aber nie auf die Idee gekommen, da reinzuschauen – zu altbacken, zu teuer. Doch ich bin ja verzweifelt. Ich trete also ein und fühle mich sofort in fachgerechten Händen. Die Chefin zeigt mir Modelle von günstig bis teuer. Ich will sie alle haben. Als ich etwas anmassend bemerke, sie hätten hier wohl aber keine Bettrahmen für mich, zeigt Frau Frischknecht mir doch glatt das Bett, für das ich mich in den grossen Möbelhäusern bereits entschieden habe. Herr Frischknecht wird noch für Designfragen einbezogen; er weiss – trotz höherem Alter –, was heute so gefragt ist.
Frau Frischknecht schreibt die Offerte fein säuberlich von Hand, mit so einem Papier, das abpaust nach hinten. Entschuldigend sagt sie, sie mache es schon noch schön mit dem Computer. Nein, genau so will ich es. «Frau Frischknecht, ich kauf das Bett.» – «Wirklich?» Sie steht auf, ich auch, und wir schütteln uns die Hand. Es fühlt sich an wie ein ehrliches Geschäft. Mein Fazit: gutes Gewissen, schöner Nachmittag, Vorurteile abgebaut, gute Geschichte und tolles Angebot. Das Bett kommt mich im Laden, der 290 Meter von mir entfernt ist, auch noch günstiger. Sie liefern es (erst noch schneller!) und bauen es zusammen. Ich überlege, welchen Kuchen ich backe, wenn Herr Frischknecht mir mein Bett bringt.
Deutschlands beide letzten grossen Warenhausketten Karstadt und Kaufhof schliessen sich zusammen. Der neue Einzelhandels-Riese wird europaweit 243 Standorte haben und insgesamt rund 32'000 Mitarbeiter beschäftigen.
Das teilten der österreichische Karstadt-Eigentümer Signa und der kanadische Kaufhof-Eigner Hudson's Bay Company (HBC) heute Dienstagmorgen offiziell mit. Die zuständigen Kartellämter müssen allerdings noch zustimmen.
Offiziell ist von einer «Fusion unter Gleichen» die Rede. Doch wird Karstadt-Chef Stephan Fanderl die Leitung des Warenhaus-Konzerns übernehmen. Und auch die Mehrheit der Anteile am neuen Unternehmen liegt künftig bei der Signa-Holding des Karstadt-Eigentümers René Benko: Signa erhält 50,01 Prozent, HBC 49,99 Prozent. Die Konzerne äussern sich in der Mitteilung nicht über die Zukunft der Markennamen. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur sollen sowohl Karstadt als auch Galeria Kaufhof zunächst als Marken bestehen bleiben.
Konkurrenz von globalen GigantenUnter dem Dach der neuen Holding werden nun nicht nur die deutschen Kaufhof- und Karstadt-Filialen vereint, sondern auch die Karstadt-Sporthäuser, die europäischen Filialen der Outlet-Kette Saks Off 5th, die Galeria-Inno-Kaufhäuser in Belgien, die erst kürzlich gegründeten Hudson's-Bay-Warenhäuser in den Niederlanden sowie eine Reihe von Internet-Anbietern.
Von dem Zusammenschluss erhoffen sich die beiden Ketten eine Verbesserung ihrer Wettbewerbsposition. Ihnen macht seit Jahren der Siegeszug von Billiganbietern wie Primark und Online-Händlern wie Amazon oder Zalando zu schaffen, aber auch die Konkurrenz der grossen Einkaufszentren.
Besonders kritisch ist die Situation zurzeit bei Kaufhof. Die Kölner kämpfen seit der Übernahme durch HBC Ende 2015 mit Umsatzrückgängen und roten Zahlen. Karstadt hat nach einer harten Sanierung unter Führung Fanderls gerade erst die Rückkehr in die schwarzen Zahlen geschafft.
Kartellamt muss noch entscheidenDie Fusion und die damit einhergehende Bündelung von Einkaufsmacht dürfte es Kaufhof und Karstadt ermöglichen, bessere Konditionen von den Lieferanten zu bekommen. Ausserdem könnten nach Einschätzung von Branchenkennern in der Verwaltung, Datenverarbeitung und Logistik beträchtliche Summen gespart werden. Offen liessen die Warenhausketten zunächst, ob im Zuge der Fusion auch Filialschliessungen geplant sind. Auch zu einem möglichen Stellenabbau gab es keine Angaben.
Ein Wort mitzureden haben die Wettbewerbshüter. Kartellamtspräsident Andreas Mundt kündigte bereits an, die Fusionspläne auf jeden Fall genau unter die Lupe zu nehmen: «Wir stellen uns auf ein extrem umfangreiches und aufwendiges Verfahren ein.» Es müssten sowohl die Folgen für die Kunden als auch für die Lieferanten geprüft werden.
Dabei müsse man nicht nur den stationären Handel berücksichtigen, sondern auch den Online-Handel. «Wir hatten bisher noch keinen Fall, in dem wir uns in diesem Umfang mit diesen Fragen auseinandersetzen mussten«, sagte Mundt.
Die Gewerkschaft Verdi hatte schon beim Bekanntwerden der Fusionsgespräche betont, dass für sie im Fall eines Zusammenschlusses drei Themen im Vordergrund stünden: «die Tarifbindung, die Beschäftigungssicherung und die Standortsicherung». (SDA)
Der Ständerat will die roten Linien der EU bei der Übernahme des Waffenrechts nicht überschreiten. Er hat am Dienstag den Weg geebnet für einen Kompromiss, der die EU von Gegenmassnahmen und die Schützen von einem Referendum abhält.
Wie im Nationalrat wurde die Verschärfung der EU-Waffenrichtlinie auch in der kleinen Kammer kontrovers diskutiert. Niemand schoss aber verbal wild um sich: Die Mehrheit war sich einig, dass die Schweiz ihr Waffenrecht in Einklang mit der EU-Waffenrichtlinie bringen muss.
Das Damokles-Schwert ist der bilaterale Schengen-Dublin-Vertrag: Setzt die Änderungen nicht bis Ende Mai 2019 um, so könnte die EU das Abkommen auslaufen lassen.
Der Ständerat versuchte am Dienstagmorgen den Spagat. Josef Dittli (FDP,61), Präsident und Sprecher der ständerätlichen Sicherheitskommission, brachte es auf den Punkt: «Wir wollen den schweizerischen Eigenheiten und der Tradition im Schiesswesen Rechnung tragen, gleichzeitig die Schengener Abkommen nicht gefährden», so der Urner.
Im EU-Korsett möglichst viel Spielraum für die Kantone
Zudem sorgten die Ständevertreter dafür, dass sich der Verwaltungsaufwand der Kantone in Grenzen hält. Im Einverständnis mit Justizministerin Simonetta Sommaruga (58) gaben sie den Freiheiten des Föderalismus den Vorrang, sofern die EU-Richtlinie dadurch nicht gefährdet wird. Stefan Engler (CVP, GR) plädierte etwa im Falle der Ausnahmebewilligungen für Sportschützen dafür.
Wichtige Differenzen zum Nationalrat blieben bestehen
Der Nationalrat war bei seinen Beratungen im Sommer in zwei wichtigen Punkten vom Bundesrat abgewichen. Nach dem Willen der grossen Kammer sollen grosse Magazine weiterhin frei verkäuflich sein. Zudem will sie darauf verzichten, künftig alle wesentlichen Waffenbestandteile mit einer Seriennummer zu markieren.
Davon will der Ständerat nichts wissen. Er stellte sich auf Justizministerin Sommaruga ab. Sie beurteilte diese beiden Entscheide des Nationalrats als «nicht EU-konform». Würden diese Bestimmungen verabschiedet, seien die Konsequenzen klar: «Die Schengen-Verträge träten ausser Kraft.»
So will der Ständerat, dass für grosse Magazine eine Regelung gilt, wie sie heute für Munition vorgesehen ist: Nur wer rechtmässig eine entsprechende Waffe besitzt, darf auch ein zugehöriges grosses Magazin kaufen. Munitionskartons sind allerdings mit einer Nummer versehen, für Magazine ist das nicht geplant.
Im Gegensatz zum Nationalrat ist der Ständerat zudem einverstanden damit, dass künftig alle wesentlichen Waffenbestandteile mit einer Markierungsnummer versehen werden. Bei Pistolen handelt es sich um Griffstück, Verschluss und Lauf, bei Gewehren um Verschlussgehäuse, Verschluss und Lauf. Nach geltendem Schweizer Recht genügt es bei zusammengebauten Waffen, einen wesentlichen Waffenbestandteil mit einer Seriennummer zu markieren.
Kompromiss bei der Buchführung
In anderen Punkten ist die kleine Kammer dem Nationalrat in anderen Punkten entgegenkommen. So sollen Waffenhändler nicht verpflichtet werden, über grosse Magazine Buch zu führen. Auch sollen bisherige Besitzer von Waffen, die neu zu den verbotenen Waffen zählen, den kantonalen Behörden nur eine Meldung machen müssen. Weitere Auflagen müssen sie nicht erfüllen.
Schliesslich stimmte der Ständerat der wichtigsten Änderung des Nationalrats zu: Eine nach der Dienstzeit direkt übernommene Ordonnanzwaffe sei nicht unter den verbotenen Waffen einzureihen. Für die Armee-Sturmgewehre gilt zwar ohnehin eine Ausnahme, formell will der Bundesrat diese aber zu den verbotenen Waffen zählen.
Gefeilscht wird wohl bis am 27. September
In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat die Vorlage mit 34 zu 6 Stimmen bei 5 Enthaltungen an. Diese geht nun wieder an den Nationalrat. Ob damit der Weg für eine Lösung gefunden ist, wird sich weisen. Tag der Entscheidung ist voraussichtlich der 27. September, der Donnerstag der dritten Sessionswoche. Dann stimmen die Räte über den Antrag der wahrscheinlichen Einigungskonferenz ab.
Schützen beobachten die Verhandlungen genau
Auch wenn das Parlament der Vorlage in der aktuellen Form zustimmt, ist eine Referendumsabstimmung so gut wie sicher. Die Waffenlobby Pro Tell und die Vereinigung «Sicherheit für alle» haben bereits das Referendum angekündigt.
Wie sich hingegen der Verband der Schützen verhält, ist noch unklar: Der Ständerat erhofft sich jedoch, dass sie ihren Schützenbatzen für etwas anderes als eine Volksabstimmung einsetzen. (awi)
Das Tauziehen ist beendet. Kimi Räikkönen hört Ende Saison als Pilot bei den Roten auf. Noch brisanter: Der Finne stösst neu zum Sauber-Team! Im Gegenzug wechselt Charles Leclerc zu den Roten!
Jetzt ist es offiziell! Kurz nach 10 Uhr gibt Ferrari den Abschied von Kimi Räikkönen (38) nach Ablauf dieser Formel-1-Saison bekannt. Der bald 39-jährige Finne war zwischen 2007 - 2009 und seit 2014 im Cockpit der Roten.
Ferrari lobt den «Ice Man» in der Mitteilung: «In all diesen Jahren war Kimis Beitrag fürs Team als Fahrer und mit seinen menschlichen Qualitäten fundamental. Er spielte eine entscheidende Rolle beim Wachstum des Team und war immer ein grossartiger Teamplayer.»
Als Weltmeister für Ferrari (im Jahr 2007) werde Räikkönen für immer ein Teil der Geschichte des Traditionsrennstalls sein. «Wir danken Kimi für alles und wünschen ihm und seiner Familie alles Gute», schreibt Ferrari weiter.
Sauber-Fans können sich freuenUnmittelbar nach dem Ferrari-Abgang ist auch klar, wie es mit dem Finnen, der seit Jahren in Baar ZG wohnt, weitergeht! Das Sauber-Team verkündet: «Der Formel-1-Weltmeister (2007) hat sich für die kommenden zwei Jahre bei dem Team verpflichtet.»
Welch eine Bombe! Es ist die Rückkehr zum Team, bei dem er einst sein F1-Debüt gab – als 20-Jähriger in der Saison 2001. Damals holte Räikkönen in 17 Rennen für Sauber neun WM-Punkte und schloss das Jahr als WM-Zehnter ab. Total hat Kimi hat in seiner Karriere bisher 20 GP-Siege und 100 Podestplätze gesichert.
Sauber-Teamchef Frédéric Vasseur erklärt: «Räikkönen als unseren Fahrer zu sichern, stellt einen wichtigen Teil unseres Projektes dar und bringt uns unserem Ziel, als Team Fortschritte zu erzielen, einen Schritt näher. Kimis unbestrittenes Talent und seine Erfahrung in der Formel 1 werden nicht nur die Entwicklung unseres Autos unterstützen, sondern das Wachstum und die Entwicklung des ganzen Teams fördern.»
Mit dem Kimi-Abgang bei Ferrari ist der seit Tagen erwartete Wechsel von Sauber-Pilot Charles Leclerc (20) zu den Italienern jetzt Tatsache geworden. Der Monegasse wird Teamkollege von Sebastian Vettel. (rib)
In Österreich ist für die insolvente Modekette Charles Vögele ein neuer Investor gefunden worden. Sie wird vom deutschen Finanzberater und Sanierer GA Europe übernommen.
Wie diverse österreichische Medien am Montag gestützt auf das Sanierungskonzept berichteten, sollen etwa ein Viertel der insgesamt rund 100 Filialen geschlossen werden. 15 Filialen würden bereits in den nächsten Tagen geschlossen.
Im schlimmsten Fall würden bis zu 200 Mitarbeiter ihre Stelle verlieren, führte Thomas Krenn, Chef von Charles Vögele in Österreich, gegenüber der österreichischen Zeitung «Die Presse» aus. Zuletzt zählte das Unternehmen noch über 700 Mitarbeiter.
Hauptgrund für Insolvenz war Schweizer PleiteCharles Vögele Austria hatte Ende Juli Insolvenz erklären müssen, nachdem der Mutterkonzern Sempione Fashion in Geldnot geraten war und den Neustart von Charles Vögele in der Schweiz unter der italienischen Marke OVS als gescheitert erklärte hatte. Die Pleite der Schweizer Mutter war der Hauptgrund für die Insolvenz des Unternehmens in Österreich.
In der Schweiz und Deutschland brachen die Umsätze infolge eines Sortimentswechsels im vergangenen Jahr um über 30 Prozent ein. Die Filialen in der Schweiz und in Deutschland sind mittlerweile geschlossen. Auch in Österreich fielen die Umsätze, wenngleich nicht in der gleichen Grössenordnung.
Neben dem Fortbetrieb des Unternehmens in Österreich könne auch die Finanzierung eines Sanierungsplans abgesichert werden, teilte Insolvenzverwalter Norbert Scherbaum am Dienstag mit. GA Europe darf die Marke Vögele nach Abschluss des Sanierungsverfahrens weiterverwenden.
Lösung von «herausfordernden Situationen»Mit dem bisherigen italienischen Lieferanten stehe man in Endverhandlungen: In den nächsten Wochen sollen die Filialen mit neuer Herbst- und Winterware bestückt werden. GA Europe werde ausserdem in den nächsten Wochen Ware im Wert von mehr als 10 Millionen Euro zur Verfügung stellen.
GA Europe ist der europäische Ableger des Unternehmens Great American Group (GA), das 1973 in den USA gegründet worden ist und sich auf die Bewertung und den Verkauf von Vermögenswerten spezialisiert hat. GA Europe hat seinen Sitz in München und ist seit 2009 am europäischen Markt aktiv.
Die Firma hat sich auf die Lösung von «herausfordernden Situationen im Handel durch den Einsatz von Retail-Know-how und Kapital» spezialisiert, wie es auf der Homepage heisst. (SDA)