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Diplomacy & Defense Think Tank News

Localising humanitarian responses

DIIS - Tue, 01/22/2019 - 16:32
Exploring perceptions and practice

Genetische Analysen implizieren keineswegs Unmenschlichkeit – im Gegenteil

Genetische Unterschiede sind ein Argument für den Sozialstaat

Mitte Januar 2019 ist in der Fachzeitschrift Nature Genetics ein Aufsatz zu den genetischen Grundlagen der menschlichen Risikobereitschaft online gegangen, an dem zwei der Autoren dieses Beitrags beteiligt sind (u.a. auf Basis der Daten der Berliner Altersstudie). Im Genom von über einer Million Menschen, deren Daten analysiert wurden, wurden 124 Stellen gefunden, die die Risikobereitschaft vorhersagen, die von den analysierten Befragten angegeben wurde. Außerdem wurden entsprechende molekulargenetische Zusammenhänge mit tatsächlichem Verhalten, etwa Rauchen und Trinken, gefunden. Aber von der enormen Streuung der menschlichen Risikobereitschaft kann durch einzelne Gen-Varianten fast nichts statistisch erklärt werden. Die wichtigste Variante erklärt nur 0,02 Prozent der Streuung – statistisch signifikant, also kein reiner Zufall, aber trotzdem wird so gut wie kein Unterschied in der Risikobereitschaft durch eine Stelle im Genom erklärt.

Durch die Betrachtung von größeren Bereichen des Genoms, die Millionen von einzelnen Gen-Buchstaben enthalten (aus über sechs Milliarden Buchstaben, aus denen ein menschliches Genom besteht), konnten immerhin 1,6 Prozent der Streuung statistisch aufgeklärt werden. Die winzigen Effekte vieler Stellen im  Genom summieren sich. Aber auch nun würde es sich nicht lohnen die Speichelproben von Investmentbankern zu analysieren, um herauszufinden, wie risikobereit sie sind. In der Studie wird ausdrücklich festgestellt, dass das Ergebnis der Analyse sich nicht eignet um die Risikobereitschaft eines einzelnen Menschen vorherzusagen – der Prognosefehler wäre viel zu hoch. Wozu also der ganze Aufwand? Was kann man aus solchen Genom-Analysen schlussfolgern und was nicht? Sind derartige genetische Analysen nicht von Grund auf menschenunwürdig und führen in moralische Abgründe? „Nein“ ist unsere im folgenden begründete Antwort. Genetische Erkenntnisse können sogar zur Menschenwürde beitragen, da sie gute Argumente liefern für Solidarität und für Bestrebungen hin zu mehr Chancengleichheit in unserer Gesellschaft.

Erst einmal ist gewissermaßen „innerwissenschaftlich“ festzuhalten, dass die erfolgreiche Erklärung von psychologischen Unterschieden durch molekulargenetisch gemessene Unterschiede die bereits länger bestehenden Kernergebnisse der sogenannten Verhaltensgenetik bestätigt. Diese Disziplin berechnet auf Basis von Studien zur Ähnlichkeit von beispielsweise adoptierten Geschwistern oder separat aufgewachsenen eineiigen Zwillingen die Wichtigkeit von genetischen Unterschieden gezeigt. Demnach sind im statistischen Mittel genetische Unterschiede innerhalb von Familien maßgeblicher für Persönlichkeit und kognitive Leistungsfähigkeit als Unterschiede in der Erziehung zwischen Familien. Eltern mit mehreren Kindern wissen auch wie unterschiedlich ihre Kinder sein können, obwohl ihre familiäre und soziale Umgebung ja ähnlich ist. Aber weder die menschliche Erfahrung und erst recht nicht die neuartigen genetischen Analysen können die Kritiker der Humangenetik überzeugen.

Kürzlich bestritt zum Beispiel kürzlich der Regensburger Psychologieprofessor Christof Kuhbandner in der Süddeutschen Zeitung (14. Dezember 2018), dass Intelligenz überhaupt in einem nennenswerten Ausmaß erblich sei – und legt nahe, dass Kinder mehr lernen, wenn man sie glauben lässt, dass an Intelligenz nichts Angeborenes ist. Er kritisiert die Aussagekraft der Verhaltensgenetik und prognostiziert, dass das Genom niemals mehr als etwa vier Prozent der Streuung von gemessener Intelligenz vorhersagen können wird. In der Tat sind es aber bereits jetzt bis zu 10 Prozent, die sich molekulargenetisch erklären lassen, d. h. durch die Betrachtung des Genoms im Detail – Buchstabe für Buchstabe. Und selbst wenn es wirklich „nur“ vier Prozent wären, wäre das eine ganze Menge. Wenn jemand bei allen gefundenen Genen die intelligenzzuträglichen Varianten hätte, entspräche das dem Effekt eines zusätzlichen Schuljahrs.

Und Kuhbandner unterschätzt die genetische Prognostik systematisch. Er hat zwar recht, dass Gen-Varianten, die mit Hilfe von immer größeren Stichproben von Menschen gefunden werden, immer weniger an Streuung erklären werden (weil man die größeren Effekte bereits mit kleineren Stichproben gefunden hat), aber das bedeutet nicht, dass deswegen die Analyse nicht lohnt. Denn es werden immer mehr einzelne Gen-Buchstaben gefunden werden, die in ihrem Zusammenwirken sehr wohl mehr erklären werden. Dies zeigen Studien beispielsweise zur Genetik von Körpergröße sehr eindeutig. Für diese Bereiche können wir bereits jetzt ein Viertel der Streuung mit Hilfe tausender Gen-Buchstaben erklärt werden. Forscher nehmen an, dass für den IQ über 30% mit riesengrossen Stichproben von Millionen von Menschen aus den Molekülen des Genoms vorhersagbar sein werden. Auch wenn 30 Prozent übertrieben sein mögen, zeigen die Molekulargenetik, dass angeborene Unterschiede der Intelligenz nicht ganz unwichtig sind. Das heisst aber natürlich nicht, dass deswegen die Schlaueren dies ungehemmt ausnützen können sollten. Wir werden darauf am Ende zurückkommen.

Erziehungswissenschaftler wie auch Kuhbandner argumentieren auf einer pädagogischen Ebene. Sie sagen, dass es für Kinder in der Schule besser sein, wenn man gar nicht von angeborenen Unterschieden spricht. Wir behaupten das genaue Gegenteil. Es wäre offenbar ja unverantwortlich und grausam, von einem Kind mit eingeschränkter kognitiver Leistungsfähigkeit soviel zu erwarten wie vom begabten Geschwisterkind. Genauso wäre es grausam jemandem, der mit Mühe den Schulabschluss geschafft zu empfehlen, doch zum Softwarearchitekten umzuschulen, wenn seine berufliche Tätigkeit wegautomatisiert wird. Die Note von „nicht bestanden“ in „noch nicht bestanden“ zu ändern, wie Kuhbander nahelegt, wird auch kaum helfen – neuere Studien können die von Carol Dweck vermarkteten Erfolge des growth mindset jedenfalls nicht unabhängig replizieren.

Schule bildet ohne Zweifel, aber sie kann die Effekte genetischer Unterschiede nicht völlig einebnen. Man kann auch Menschen durch „Schulung“ nicht beliebig risikofreudig machen, um mehr Unternehmertum zu haben oder sich einiges an sozialer Sicherung zu ersparen, da risikofreudige Menschen große Einkommensschwankungen klaglos hinnähmen.

Bei der modernen genetischen Forschung, wie sie hier berichtet wird, geht es auch nicht nur darum einzelnen Menschen bessere Therapien bei schweren Krankheiten oder maßgeschneiderte Lehr-Konzepte anzubieten (es bleibt ohnehin abzuwarten was da möglich sein wird). Es geht auch darum, und das mag sich am Ende vielleicht als noch wichtiger erweisen, bestimmte gesellschaftliche Strukturen, die immer wieder in Gefahr geraten zerstört zu werden, besser zu begründen und abzusichern als bislang. Also: Man sollte die Evidenz relevanter genetischer Unterschiede nicht leugnen. Sie bedeutet keineswegs, dass daraus ein „Survival of the Fittest“ als normative Leitlinie für das menschliche Zusammenleben folgen muss. Ganz im Gegenteil! Man kann auch ohne weiteres auch argumentieren, dass Nachteile, die einem Menschen durch seine „genetische Ausstattung“ entstehen, von der Gesellschaft zumindest teilweise kompensiert, vielleicht sogar möglichst weitgehend ausgeglichen werden sollten, da ja niemand was für seine Gene kann und sie mit dazu beitragen an welcher Stelle in der Gesellschaft sich jemand findet. Vielfältigkeit der Menschen ist ein Wert an sich. Genetische Vielfalt erhöht die Anpassungsfähigkeit einer Art und Gene, die heutzutage mit Nachteilen verbunden sind, können sich in Zukunft für die Menschheit als lebenswichtig erweisen. In der Tat orientiert sich unsere Steuer- und Sozialpolitik an diesen Überlegungen – in Deutschland und in vielen Ländern in der Welt. Wir wollen die Menschen nicht gleichmachen, sondern wir wollen Nachteile aller Art, mit denen wir ohne eigene Schuld durch das Leben gehen müssen, soweit es vernünftig ist, kompensieren.

Ein Wirtschaftsphilosoph, John E. Roemer, hat diesen Standpunkt mit seiner Theorie zur Chancengleichheit (Equality of Opportunity) auf den Punkt gebracht: individuelle Anstrengung sollte sich lohnen, aber Unterschiede im Einkommen, die sich aufgrund der Chancen ergeben, die einem die Eltern mitgaben (sowohl genetisch wie sozial), sollten durch Steuern und Transfers ausgeglichen werden. Eine progressive Besteuerung hoher Einkommen einerseits und andererseits Transfers an Menschen, die Probleme haben ein ordentliches Einkommen zu erzielen, machen genau dieses. Natürlich nicht perfekt, aber weit jenseits eines ungebremsten individuellen Egoismus, der unverdiente Vorteile, die jemand mitbekommen hat, ausnützt. Mit anderen Worten: Da eine günstige genetische Ausstattung im Wortsinne unverdient ist, können die Analysen, die die Bedeutung der Gene für das menschliche Leben zeigen, die Argumente für einen starken Steuer- und Sozialstaat stärken.

Der Gastbeitrag von Ruben C. Arslan, Philipp Köllinger und Gert G. Wagner ist in ähnlicher Form am 20. Januar 2019 in der "Süddeutschen Zeitung" erschienen. 

Philipp Köllinger und Gert G. Wagner sind Research Fellows am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Ruben C. Arslan ist Psychologe am Max Planck Institut für Bildungsforschung, Berlin, wo der Ökonom Gert G. Wagner auch tätig ist. Philipp Köllinger ist Professor für Genom-Ökonomie an der Freien Universität Amsterdam. Alle Autoren waren 2014 bis 2017 Mitglied in der Forschergruppe „Genetic and Social Causes of Life Chances“ am Zentrum für interdisziplinäre Forschung (ZiF) der Universität Bielefeld.


Peace pragmatism among the Afghan Taliban

DIIS - Mon, 01/21/2019 - 11:03
New report based on interviews takes stock of the recent US-Taliban encounters

Ownership für nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit

Bonn, 21.01.2019. Ownership kann mit Fug und Recht als das zentrale entwicklungspolitische Prinzip betrachtet werden. Nur wenn die Partner entwicklungspolitischer Kooperation die Vorhaben in einem Entwicklungsland als ihr „eigenes Ding“ betrachten und bei der Planung, Durchführung und Evaluierung eng eingebunden sind, kann Entwicklungszusammenarbeit dauerhaft erfolgreich sein. Daher stand bereits vor 50 Jahren ownership im Mittelpunkt entwicklungspolitischer Diskussionen. Gleichwohl gab es immer Zeiten, in denen internationale Partner zu den Entwicklungsländern eher einen donorship-Ansatz verfolgten, das heißt bewusst oder unbewusst vorgeschrieben haben was „gut“ für ein Partnerland ist. Umgekehrt betonen internationale Vereinbarungen zur entwicklungspolitischen Wirksamkeit (Paris 2005 und Busan 2011), das Pariser Klimaabkommen und die Agenda 2030 alle ‚national ownership‘. Auch im Rahmen von Süd-Süd-Zusammenarbeit hat das Prinzip einen wichtigen Platz.   Insofern besteht ein sich durch die Jahrzehnte der Entwicklungspolitik ziehender Konsens, dass ownership gut und wichtig ist. Hieran ist zunächst einmal nichts falsch. Allerdings: Das Umfeld von Entwicklungspolitik und Entwicklungszusammenarbeit hat sich in den vergangenen fünf bis zehn Jahre massiv verändert. Entwicklungszusammenarbeit findet vermehrt und expliziter unter den Vorzeichen von Interessen der Geber statt – sei es die europäische Migrationsagenda, die direkte Förderung von Unternehmen in den jeweiligen Geberländern oder die kruden Kürzungsandrohungen der Trump-Administration. Und schließlich haben sich die Bedingungen in den Entwicklungsregionen selbst stark verändert – mehr Optionen bei der Entwicklungsfinanzierung, zum Beispiel durch Indien und China, bedeutet beispielsweise weniger Abhängigkeit von den traditionellen westlichen Gebern. Daher stellt sich eine zentrale Frage, die bislang aber kaum diskutiert wurde: Haben all diese Veränderungen keine einschneidende Bedeutung für unser Verständnis, wie wir heute auf ownership blicken sollten? Ein ownership-Prinzip, welches schön klingt, aber letztlich der Interpretation jedes einzelnen Akteurs unterliegt und daher eigentlich keine echte Wirkung entfalten kann, läuft Gefahr, bedeutungslos zu werden. Das Deutsche Institut für Entwicklungspolitik (DIE) hat daher in einer umfassenden Studie sowohl den derzeitigen entwicklungspolitische Kontext eingehend untersucht, als auch Schlussfolgerungen für ein verändertes ownership-Verständnis gezogen, welche für heutige Diskussionen über wirksame Entwicklungszusammenarbeit wichtig sind. Erstens, die Art und Weise, wie Entwicklungszusammenarbeit heute organisiert ist, hat Auswirkungen auf ownership – dies ist oft noch nicht ausreichend im Bewusstsein der Handelnden verankert. Zunehmend werden Mittel der Entwicklungszusammenarbeit für thematische Budgetlinien (Klimawandel, Beschäftigungsinitiativen etc.) vorgesehen, wodurch thematisch offene bilaterale Programme an Bedeutung verlieren. Die Zunahme an Treuhandfonds, Globalen Fonds und von anderen thematischen Mitteln haben zu einer Zentralisierung der Entscheidungsprozesse beigetragen. Dies führt dazu, dass Partnerländer oft weniger stark, indirekter und/oder an einem späten Zeitpunkt an Entscheidungen beteiligt sind. Es kann gute Gründe für einen inhaltlichen Schwerpunkt eines Gebers mit einer Region geben, aber dies kann im Konflikt stehen mit nationalen Entwicklungsprioritäten. Zweitens hat sich in den vergangenen Jahren sinnvollerweise eine Sichtweise herausgebildet, dass Entwicklungszusammenarbeit nicht allein auf die Regierung in einem Partnerland ausgerichtet sein sollte. Diese Multi-Akteurs-Perspektive ist richtig und wichtig. Und sie hat dazu beigetragen, dass wir in den vergangenen Jahren abgerückt sind von einer ownership, die sich vorrangig an den Regierungen der Partnerländer orientiert. Vielmehr zielen viele Bemühungen darauf ab Parlamente, zivilgesellschaftliche Akteure, den Privatsektor und andere Partner einzubinden. Zugleich führt ein solches Vorgehen aber oft zu Zielkonflikten. Was ist, wenn ein Parlament de facto nur wenig entwicklungsorientiert ist und Abgeordnete ihre Rolle für kurzfristige politische Ziele nutzen und damit zu Blockierern werden (so etwa in teilweise in Liberia)? Oder wie sollte ownership jenseits der Regierung in den Ländern erreicht werden, wo unabhängige Betätigungsmöglichkeiten etwa für zivilgesellschaftliche Gruppen nur sehr begrenzt möglich sind (beispielsweise in Ruanda)? Die wichtige Debatte über zunehmende Einschränkung der zivilgesellschaftlichen Handlungsspielräume als einen übergreifenden Trend in vielen Regionen der Welt zeigt, dass dieses Problem sich vermehrt stellt. Was bedeuten die sehr unterschiedlichen Trends und dynamischen Rahmenbedingungen für ein ownership-Prinzip heute? Unsere Studie zeigt, das ownership ein zentrales Prinzip bleibt, um entwicklungspolitische Wirkungen nachhaltig erreichen zu können. Wir haben es aber vielfach mit Zielkonflikten zu tun. Die Einbeziehung von mehr Akteuren kann zugleich mit Effizienzverlusten einhergehen. Mehr ownership durch Partner in Entwicklungsländern steht Kontrollbedürfnissen auf der Geberseite tendenziell entgegen. Hierzu gibt es keine einfachen und perfekten Lösungen. Allgemein formuliert sollte es verstärkt um die Förderung von kontextrelevanter ownership gehen (Welche Akteure einbeziehen? Wie ownership befördern, wenn es sich um thematisch festgelegte Mittel geht? etc.): hierin sehen wir die sich verändernde entwicklungspolitische Herausforderung.

CANCELLED! The situation for the Palestinian refugees

DIIS - Wed, 01/16/2019 - 15:08
TODAY's EVENT CANCELED: Unfortunately, we have to cancel today's event with Pierre Krähenbühl due to a flight cancellation. We apologize for the inconvenience.

Frauenanteile in Aufsichtsräten großer Unternehmen auf gutem Weg, Vorstände bleiben aber Männerdomänen

Zusammenfassung:

DIW Managerinnen-Barometer analysiert Frauenanteile in Vorständen und Aufsichtsräten von über 500 großen Unternehmen in Deutschland – Erste Anzeichen, dass Unternehmen Anstrengungen zurückfahren, sobald sie die Geschlechterquote für Aufsichtsräte erfüllen – Mehr Frauen in Kontrollgremien ziehen zumindest kurzfristig nicht automatisch mehr Frauen in Vorständen nach sich – Unternehmen sollten Frauen in eigenem Interesse Zugang zu Führungspositionen ermöglichen

Die seit 2016 in Deutschland geltende Geschlechterquote für Aufsichtsräte zeigt weiter ihre Wirkung: In den 200 umsatzstärksten Unternehmen ist der Frauenanteil in den Kontrollgremien im vergangenen Jahr um mehr als zwei Prozentpunkte auf knapp 27 Prozent gestiegen. In den 100 größten Unternehmen ging es sogar um über drei Prozentpunkte auf gut 28 Prozent nach oben. Allerdings gibt es auch erste Hinweise darauf, dass die Unternehmen mit Quotenbindung ihre Anstrengungen deutlich zurückfahren, sobald sie die 30-Prozent-Marke erreicht haben. So stagnierte der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der 30 größten börsennotierten Unternehmen (DAX-30), von denen die meisten an die Geschlechterquote gebunden sind und viele diese Quote bereits erfüllen, bei einem Drittel. Das sind zentrale Ergebnisse des aktuellen Managerinnen-Barometers des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin).


„Geschlechterquote für Aufsichtsräte bringt nicht automatisch mehr Vorständinnen mit sich“: Interview mit Elke Holst

Frau Holst, in Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2016 eine feste Geschlechterquote für Aufsichtsräte. Inwieweit konnte diese Regelung für eine positive Entwicklung sorgen?

In den Aufsichtsräten hat die Quotenregelung positiv gewirkt. Das ist ein Erfolg. Die erhoffte Strahlkraft auf die Vorstandsebene ist zumindest kurzfristig aber nicht eingetreten. Dort vollzieht sich die Entwicklung nach wie vor im Schneckentempo. [...]


Neues Vierteljahrsheft zur Wirtschaftsforschung: Stupsen und Schubsen (Nudging) : Beispiele aus Altersvorsorge, Gesundheit, Ernährung

Wir Menschen handeln in alltäglichen Situationen routiniert und automatisiert. So entscheiden die meisten selbstverständlich, ihren Arbeitslohn nicht sofort „auf den Kopf zu hauen“; sie teilen ihn für den Lebensunterhalt bis zum nächsten Lohntag auf. Aber Finanzwissen und Vernunft reichen oft nicht aus, um auch für die ferne Zukunft vorzusorgen. Das ist empirisch belegt. Den meisten Menschen ist auch klar, dass Bewegung und ausgewogene Ernährung gesundheitsfördernd sind. Dennoch sitzen sie zu Hause, Schokolade essend, Bier trinkend. Auch spenden viele für organisierte Wohltätigkeit oder Notleidende, viele aber auch nicht. So wurden bei einem Bedarf von fast 10 000 Spendenorganen in Deutschland im letzten Jahr gerade einmal 800 Organe gespendet. Warum handeln wir oft nicht so, wie es dem Einzelnen und der Gesellschaft guttut? Grund dafür sind beispielsweise Finanz- oder Altersaversion, Gegenwartspräferenz, Status-quo-Tendenz, Selbstüberschätzung sowie soziale Normen. Verhaltensökonomen empfehlen gegen Verzerrungen Nudging, ein sanftes Stupsen zu erwünschtem Verhalten.

In dem Vierteljahrsheft wird die Bandbreite von Nudges in den Anwendungs- und Politikfeldern private Altersvorsorge, Gesundheit, Ernährung, Umwelt sowie Spenden betrachtet. Diskutiert werden folgende Fragen: Wie kann die Konsumentensouveränität in der privaten Altersvorsorge gestärkt und der Zugang zu den Produkten der Altersvorsorge vereinfacht werden? Durch ein Opt-out? Eignet sich das standardisierte Basisinformationsblatt, um die Produkte der privaten Altersvorsorge verständlicher und vergleichbarer zu machen? Welche Nudges können Gäste der Außer-Haus-Gastronomie zu einem nachhaltigen Ernährungsverhalten motivieren? Helfen Nudges der Platzierung und Darstellung, Verhaltensbarrieren zu überwinden, die einer gesunden Ernährung in Schulkantinen entgegenstehen? Wie lässt sich Nudging, das bei der Anwendung mobiler Gesundheits-Apps auftritt, angemessen regulieren? Wie lassen sich umweltschonende Maßnahmen in der Landwirtschaft anstoßen? Können Nudges Spendenbereitschaft und -volumen erhöhen, oder spenden Gestupste möglicherweise nicht, weil sie sich gedrängt fühlen? Begründet die Widerspruchslösung, also der Default „Organe werden gespendet“ eine höhere Organspenderate als die Zustimmungsregelung, also der Default „Organe werden nicht gespendet“? Vermerkt werden auch die Grenzen von Nudging, das in vielen Kontexten zwar positiv wirkt, aber Problemlagen nicht umfassend lösen kann, sondern eher Rahmenbedingungen beeinflusst.

Inhalt der Ausgabe 2/2018:

Jana Friedrichsen und Kornelia Hagen
Stupsen und Schubsen (Nudging): Beispiele aus Altersvorsorge, Gesundheit, Ernährung

Marlene Haupt, Werner Sesselmeier und Aysel Yollu-Tok
Das Nudging-Konzept und die Altersvorsorge – der Blick zu knuff und puff in Schweden

Andreas Knabe und Joachim Weimann
Die Deutschlandrente: Wirksamkeit und Legitimität eines Nudges

Thomas Hartung und Carl-Georg Christoph Luft
Nudging durch Debiasing in der freiwilligen Altersvorsorgeplanung: Emotionsregulation als Grundlage für verhaltensbasierte Basisinformationsblätter

Raymond M. Duch und Sönke Ehret
Nudgen für die Rentenentscheidung im Vereinigten Königreich – Implikationen für die Privatisierung der Rentenpolitik

Remi Maier-Rigaud und Sarah-Lena Böning
„Gesund gestupst“ durch Gesundheits-Apps? Risiken und Nebenwirkungen einer Vielzahl von Einflussnahmen auf die Entscheidungsarchitektur

Pascal Ohlhausen, Nina Langen, Silke Friedrich, Melanie Speck, Katrin Bienge, Tobias Engelmann, Holger Rohn und Petra Teitscheid
Auf der Suche nach dem wirksamsten Nudge zur Absatzsteigerung nachhaltiger Speisen in der Außer-Haus-Gastronomie

Hannah Schildberg-Hörisch, Philipp Thoste und Valentin Wagner
Nudging in der Schulmensa: Verhaltenswissenschaftliche Erkenntnisse können Ernährungsgewohnheiten positiv beeinflussen

Fabian Thomas, Ann-Kathrin Koessler und Stefanie Engel
Stupsende Agrarpolitik? Nudging zu einer nachhaltigen Landwirtschaft

Maja Adena
Nudging und soziales Engagement: Wie kann Nudging dazu beitragen, die Spendenbereitschaft zu erhöhen?

Elisabeth Eberling
Widerspruchslösung – ein Weg zu höheren Organspenderaten?

Vierteljahrshefte zur Wirtschaftsforschung 2/2018


Marcel Fratzscher: „Die Folgen eines harten Brexits für die deutsche Wirtschaft werden häufig überschätzt“

DIW-Präsident Marcel Fratzscher kommentiert die Ablehnung des Brexit-Abkommens durch das britische Unterhaus:

Die Ablehnung des Brexit-Abkommens durch das britische Parlament ist nicht überraschend, hat aber die Verunsicherung und Besorgnis über einen harten Brexit in ganz Europa verstärkt. Ich bewerte diese Entscheidung jedoch bei weitem nicht so negativ, sondern sehe Anlass zu vorsichtiger Hoffnung. Die Wahrscheinlichkeit eines harten Brexit am 29. März 2019 ist durch diese Parlamentsentscheidung kaum gestiegen. Ich erwarte, dass der Austrittstermin für einige Monate verschoben wird oder Einzelabkommen für eine Übergangsphase getroffen werden, die ein wirtschaftliches Chaos verhindern. Die Ablehnung des Brexit-Abkommens hat dagegen die Wahrscheinlichkeit eines zweiten Referendums und damit eines Verbleibs Großbritanniens in der EU erhöht. Die Kosten eines harten Brexit für Deutschland werden häufig überschätzt. Ich erwarte, dass die deutsche Wirtschaftsleistung durch einen harten Brexit kurzfristig in etwa in der Größenordnung des 3. Quartals 2018 schrumpft. Das würde heißen, dass, ähnlich wie im Herbst 2018, nur wenige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weniger Beschäftigung oder geringere Einkommen erfahren müssen. Deutsche Unternehmen haben immer wieder gezeigt, dass sie flexibel und schnell auf Schocks reagieren können. Ähnlich sollte es im Falle eines harten Brexit sein. Der Brexit ist eine wirtschaftliche, soziale und politische Katastrophe für Großbritannien. Es ist schwer vorstellbar, dass eine andere Regierung oder Partei in Europa nun seinem Land einen solchen Prozess zumuten möchte – die AfD dürfte eine der wenigen Ausnahmen sein. Die Hoffnung ist, dass die Politik nun mehr Mut findet, Europa zu reformieren und voranzubringen.

Prospects for peace in Afghanistan

DIIS - Tue, 01/15/2019 - 14:27
Key developments in the Afghan Taliban and US policy

Jürgen Schupp: „Grundsicherung für Arbeitslose: Der jetzige Ansatz ist aus der Zeit gefallen“

Das Bundesverfassungsgericht führt heute die mündliche Anhörung zur Vorbereitung des in einigen Monaten zu erwartenden Urteils zur Sozialgesetzgebung durch. Jürgen Schupp, Vize-Direktor des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) am DIW Berlin und Professor für Soziologie an der FU Berlin, ordnet die anstehende Entscheidung wie folgt ein:

Was dem Ausschuss für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag in den letzten vier Jahren nicht gelungen ist, erreicht endlich das BVerfG in seiner heutigen Sitzung. Die Tinte des zehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (10. SGB II-ÄndG) ist gerade trocken, da könnte das BVerfG eine grundlegende Reform der Hartz-IV-Regelung einfordern und Bundesminister Hubertus Heil einen weiteren Arbeitsauftrag erteilen, um die gegenwärtige Sanktionspraxis des SGB II abzumildern und eine Neuausrichtung vorzunehmen. Künftiger Leitgedanke des SGB II sollte es sein, Langzeitarbeitslose aktiv zu fördern, zu ertüchtigen, zu qualifizieren und zu ermutigen, statt sie über Sanktionen und Bürokratie zu entmutigen und in einigen Fällen mit der Unterschreitung des Existenzsicherungsniveaus zu nötigen. Indem es diesem stark patriarchalischen Anstrich von Sozialpolitik ein Ende setzt, könnte das Gericht für mehr gesellschaftliche Akzeptanz für unser System der Grundsicherung, die im internationalen Vergleich hoch liegt, sorgen. Der jetzige Ansatz geht davon aus, dass insbesondere junge Arbeitslose potenzielle Faulpelze sind, denen man diese Haltung mit finanziellem Druck austreiben soll. Das ist völlig aus der Zeit gefallen. Konsequente Arbeitsverweigerung mag es in Ausnahmefälle geben. Aber Bürgerinnen und Bürgern, die in den meisten Fällen unverschuldet ihre Arbeit verloren haben, gebührt Respekt und Würde, nicht ein veraltetes pädagogisches Konzept des Strafens.

Claus Michelsen: „Das deutsche Wirtschaftswachstum war zum Jahresende enttäuschend, dürfte aber 2019 ganz ordentlich ausfallen“

Die heutige Veröffentlichung der deutschen BIP-Zahlen für 2018 kommentiert Claus Michelsen, Leiter der Abteilung Konjunkturpolitik am DIW Berlin, wie folgt:

Deutschlands Wirtschaftsentwicklung hat auch zum Jahresende enttäuscht - alles in allem ist das Jahr 2018 mit einer Wachstumsrate von 1,5 Prozent hinter den Erwartungen zurück geblieben. Trotz des schwachen Jahresabschlusses konnte eine technische Rezession gerade noch vermieden werden. Das Auslandsgeschäft schwächelt unerwartet stark, vor allem weil Deutschlands Schlüsselindustrie, die Automobilbranche, ihre Probleme nicht in den Griff bekommt. Nach wie vor haben die Autobauer mit den Folgen der lang angekündigten Neuzertifizierung aller Modelle zu kämpfen, was die Konjunktur insgesamt ausbremst. Die guten Nachrichten kommen von der Binnenwirtschaft - hier machen der Arbeitsmarkt und die Lohnentwicklung Hoffnung. Die Haushalte können sich nach vorne schauend über einige Entlastungen freuen, wie die Parität der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung, die Mütterrente oder sinkende Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Dies alles dürfte den Konsum in Deutschland in diesem Jahr kräftig anschieben und einen Teil der Exportschwäche auffangen. Alles in allem normalisiert sich das Wachstumstempo nach der Periode der Hochkonjunktur. Sollten die Risiken - ein ungeordneter Brexit, eine neuerliche Staatsschuldenkrise im Euroraum oder ein Handelskrieg zwischen den USA und anderen Volkswirtschaften - ausbleiben, ist auch in diesem Jahr mit einer ordentlichen Wachstumsrate zu rechnen.

Diese Folgen hat der Brexit für Entwicklungsländer

Bonn, 15.01.2019. Am 15. Januar soll das britische Parlament final über das von der Europäischen Union (EU) und Großbritannien ausgehandelte Austrittsabkommen abstimmen. Das Ergebnis der Abstimmung ist momentan nicht vorherzusehen. Durch die geringe Erfolgswahrscheinlichkeit hatte Premierministerin Teresa May die für Ende 2018 geplante Abstimmung ins neue Jahr verlegt. Das von der eigenen Partei initiierte Misstrauensvotum im vergangenen Dezember sowie dessen knappes Ergebnis verdeutlichen, wie stark das Parlament bei der Brexit-Frage gespalten ist.

Ob ein geordneter Austritt mit oder ein „harter Brexit“ ohne Austrittsabkommen – derzeit werden immer wieder die ökonomischen und politischen Folgen unterschiedlicher Szenarien für Großbritannien und Europa diskutiert. Doch wir müssen auch die globalen Effekte des Brexit in den Blick nehmen.

Zu selten wird diskutiert, dass auch Länder jenseits Großbritanniens und der EU vom Brexit und den sich dadurch wandelnden Handelsbeziehungen betroffen sein werden. Oft wird von Befürworten eines harten Brexits betont, dass Großbritannien im Fall eines Brexits ohne Austrittsabkommen einfach auf die Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) zurückgreifen könne. Dies stimmt jedoch nicht vollständig mit der Realität überein. Die neuen Marktzugangsregeln zwischen Großbritannien und den WTO-Mitgliedern jenseits der EU müssen im Moment noch verhandelt werden, und zwar derzeit ohne Aussichten auf baldigen Erfolg. Somit müssten die Briten im Falle eines „No deal“ nach März 2019 mit dem Rest der Welt höchstwahrscheinlich nach den in der WTO vereinbarten EU-Bedingungen handeln. Und das, obwohl diese dann eigentlich nicht mehr für Großbritannien gelten.

Vor allem für ärmere Länder kann der Brexit drastische Folgen haben. Unabhängig von dem endgültigen Brexit-Abkommen zwischen der EU und Großbritannien, werden Entwicklungsländer vom EU-Austritt Großbritanniens negativ betroffen sein. Ein wichtiger Grund ist, dass sie ihren bevorzugten Zugang zum britischen Markt verlieren, den sie im Moment noch auf Grundlage unterschiedlicher EU-Abkommen genießen. Zum Beispiel durch das allgemeine Präferenzsystem (Generalised Scheme of Preferences), die "Alles außer Waffen" (EBA) Initiative, sowie die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Economic Partnership Agreements).

Wenn Entwicklungsländer nach dem Brexit auf dem britischen Markt keine bevorzugten Zölle mehr erhalten, sinkt ihre Wettbewerbsfähigkeit in Großbritannien. Vor allem bei einem harten Brexit ohne Austrittsabkommen würden die am wenigsten entwickelten Länder unter höheren Zöllen und anderen nichttarifären Handelsbarrieren leiden. In diesem Fall würden die Exporte nach Großbritannien laut aktueller Simulationen beispielsweise in Äthiopien um 20 Prozent und in Malawi sogar um 60 Prozent einbrechen.

Insbesondere arme Länder wie Kambodscha und Malawi, die stark vom britischen Markt abhängig sind, weil sie viel in das Vereinigte Königreich exportieren, werden laut neuester Berechnungen Einbußen ihres Bruttoinlandprodukts hinnehmen müssen. In den am wenigsten entwickelten Ländern, die von den Handelspräferenzen der EU profitieren, ist darüber hinaus ein Anstieg der Armut zu befürchten. Neue Simulationen zeigen, dass die Anzahl der Menschen, die in extremer Armut leben, infolge des Brexits in diesen Ländern um bis zu 1,7 Millionen steigen könnte. Diese Zahlen sind konservative Schätzungen, die ausschließlich die Änderungen der Handelsregeln einbeziehen. Andere negative Faktoren wie die Abwertung des Britischen Pfunds, verringerte britische Direktinvestitionen und weniger Entwicklungshilfe sind dabei noch nicht berücksichtigt.

Da sich neue Handelsverträge zwischen Großbritannien und den Entwicklungsländern hinziehen werden, ist eine Übergangsregelung seitens der Briten notwendig, um die negativen Auswirkungen für arme Staaten zu verhindern. Handelsbezogene Entwicklungshilfe kann zusätzlich dazu beitragen, die Herausforderungen für arme Länder abzufedern. Zugleich birgt die zukünftige Neuaufstellung der britischen Handelspolitik die Chance, die Handelsbeziehungen mit armen Ländern entwicklungsfreundlicher zu gestalten. Das wäre beispielsweise durch großzügigere Präferenzen möglich, die mehr Wertschöpfung über mehrere Länder zulassen und so regionale Wertschöpfungsketten fördern.

Der Brexit stellt eine außerordentliche Herausforderung sowohl für Großbritannien, als auch für die EU dar. Selbst wenn das britische Parlament dem Austrittsabkommen zustimmt, ist das Risiko eines harten „No deal“ Brexits nicht ausgeschlossen. Denn es wird nicht einfach sein, sich bis zum Ende der vereinbarten Übergangszeit auf ein neues Handels- und Investitionsabkommen zwischen Großbritannien und der EU zu einigen. So oder so: Die langanhaltende Unsicherheit mit vielen offenen Fragen führt zu stetig wachsenden Kosten, die nicht nur den Unternehmen, sondern auch den Verbrauchern einen erheblichen Schaden zufügen. Beide Seiten sollten sich um eine bestmögliche Lösung bemühen und dabei auch die Verluste der ärmsten Entwicklungsländer berücksichtigen.

"Griechenland hat Jahre verloren"

Trotz Hilfspaketen und Reformversprechen: Griechenlands Wirtschaft gleicht noch immer einem wackeligen Kartenhaus.

Wie sich die Bilder wiederholen: Ende 2014 besuchte Kanzlerin Merkel ihren griechischen Kollegen Samaras, beglückwünschte ihn zur Beendigung der griechischen Krise und würdigte die Anstrengungen des griechischen Volkes. Anfang 2019: Merkel besucht Tsipras, beglückwünscht ihn zur Beendigung der griechischen Krise und würdigt... Dazwischen liegen vier verlorene Jahre. Nach einem halben Jahr voller Krawall gegen Brüssel und Berlin, Kapitalverkehrskontrollen und anderer Schrecknisse musste Griechenland im Jahr 2015 wieder ein Programm in Höhe von 86 Milliarden Euro aufnehmen. Im Gegenzug musste die griechische Regierung erneut Renten, sowie Ausgaben im Gesundheitswesen und in der Bildung drastisch kürzen, während sie zur Erhöhung der Einnahmen die Steuer- und Abgabenschraube völlig überdreht hat.

Ein Beispiel: Selbständige, die jährlich 40000 Euro einnehmen, sehen sich einer Grenzbelastung von 85 Prozent ausgesetzt, die sich neben der zuvor schon geleisteten Umsatzsteuer von 24 Prozent aus Einkommenssteuer, Sozialabgaben und Solidaritätszuschlag zusammensetzen. Noch schlimmer kommt es für Gründer mit erstmaligen Einnahmen in dieser Höhe, auf die sie für das folgende Jahr in gleicher Höhe Steuern vorauszahlen müssen. Für gut laufende Start-ups bleiben im ersten Jahr keine Einnahmen übrig. Dabei sind gerade innovative Startups diejenigen, die eine Zukunftsperspektive ins Land brächten. So unterlassen sie eine Gründung, führen diese schwarz durch oder verlassen gleich das Land.

Den Schaden hat die Privatwirtschaft

Auch wenn die Sanierung des Staatshaushalts unter großer Pein gelungen ist, wurden die Lasten einfach in die private Wirtschaft verschoben. Die Produktion der griechischen Unternehmen ist eingebrochen. Das hat hohe Arbeitslosigkeit zur Folge, vor allem unter jungen Menschen, Armut bei den weniger gut ausgebildeten, Auswanderung der gut ausgebildeten Menschen. Darüber hinaus ist die private Verschuldung in Griechenland massiv angewachsen. Über 40 Prozent aller Bankkredite werden unregelmäßig bedient. Gleichermaßen gibt es Steuerausstände, rund 100 Milliarden Euro – kein Wunder bei den Steuersätzen. Auch der Staat schuldet privaten Haushalten überzahlte Steuern und aus offenen Rechnungen –sechs Milliarden stehen aus.

In der Folge gibt es kaum Investitionen in Griechenland. Das Misstrauen gegenüber der Regierung ist groß, die alt bekannten strukturellen Probleme bleiben. Überregulierung, Überbürokratisierung und eine lahme Justiz tun das ihrige, um den Blick der Investoren auf andere Länder richten zu lassen.

Die Liquiditätspuffer sind ein giftiges Geschenk

Der Reformprozess in Griechenland ist auch nach drei Rettungspaketen nicht gelungen. Um das zu kaschieren, haben die Gläubiger den Übergang aus dem letzten Rettungspaket mit einem Liquiditätspuffer von 15 Milliarden Euro abgefedert, damit in den nächsten zwei Jahren keine Staatsanleihen begeben werden müssen. Wie sich zeigt, ist das ein Danaergeschenk. Solche Puffer dienen dazu, nur im Notfall gebraucht zu werden – ihre Nutzung ist ein negatives Signal für die Märkte. Es ist aber zu erwarten, dass die gegenwärtige Regierung angesichts von Zinsen um 4,3 Prozent für griechische Bonds auf diesen Puffer zurückgreifen wird.

Die nächste Regierung – voraussichtlich unter dem konservativen Mitsotakis – hat dann die Wahl zwischen Skylla und Charybdis. Entweder leihen sie sich Geld zu hohen Zinsen am Markt, was angesichts der hohen Staatsverschuldung und der niedrigen Wachstumsraten nicht nachhaltig sein wird, oder sie beantragen eine Kreditlinie unter dem Schirm des ESM. Das sähe man in Griechenland als viertes Rettungsprogramm an und als erneute „Unterjochung“ – es würde ein politisches Beben auslösen.

Griechenlands ökonomische Situation erinnert an ein wackeliges Kartenhaus. Doch all das kümmert die Politik nicht. Tsipras beschwört eine wachsende Wirtschaft herauf, magere zwei Prozent waren es 2018, und mehr ist auch 2019 in dieser Gemengelage nicht drin. Und Kanzlerin Merkel hat sich während ihres aktuellen Athen-Besuchs bei aller zur Schau gestellten Freundschaft mit Tsipras mehr für den Namensstreit mit Mazedonien als für die malade griechische Wirtschaft interessiert. Das könnte sich noch rächen.

Der Gastbeitrag von Alexander Kritikos ist am 15. Januar 2019 im "Der Tagesspiegel" erschienen. 


Authoritarianism in the Middle East

DIIS - Mon, 01/14/2019 - 22:26
Contemporary perspectives from Egypt, Saudi Arabia and Iran

How Brexit affects Least Developed Countries

Following the decision of the British referendum on 23 June 2016, the United Kingdom (UK) plans to exit the European Union (EU). Article 50 of the Lisbon Treaty was invoked at the end of March 2017 and the UK will officially leave the single market and customs union in March 2019. Brexit negotiations have proven difficult due to diverging positions of the two partners on many issues, such as freedom of movement, financial contributions and the potential re-emergence of a tough border between the Republic of Ireland and Northern Ireland. Despite the successfully negotiated Withdrawal Agreement and Political Declaration, there is still con¬siderable political uncertainty about the final EU-UK deal.
Regardless of the final outcome of the negotiations, Brexit implies fundamental changes in the British trade regime concerning third countries. This starts with a negotiation of national terms of access for World Trade Organization (WTO) membership and extends to renegotiation of the numerous EU free trade agreements. Moreover, the UK will no longer be part of the European Generalised Scheme of Preferences (GSP) or the Everything But Arms (EBA) treaty, which allow vulnerable developing countries to pay fewer or no duties on their exports to the EU. The Economic Partnership Agree-ments (EPAs) between the EU and African, Caribbean and Pacific countries will not apply to the UK either.
While the negative effects of Brexit on the UK and EU are in the limelight, the implications for third countries receive less attention. This paper puts the spotlight on these often-overlooked issues by presenting new findings on Brexit implications for Least Developed Countries (LDCs) and discussing policy recommendations.
Developing countries with close ties to the UK will suffer from Brexit as import duties are once again imposed.
In particular, 49 of the world’s poorest countries presently benefit from preferential treatment that covers 99% of all products under the EBA agreement. Although these countries account for only 1.15% of the UK’s imports, the share of their exports to the UK exceeds 35% in apparel, 21% in textiles and 9% in sugar (calculations based on the UN Comtrade data for 2013-2015). Our findings show that losing these preferences together with the UK’s withdrawal from the EU may cause EBA countries’ GDPs to fall by -0.01% to -1.08%. Our simulations also indicate that the highest losses will occur in Cambodia and Malawi, where dependence on the UK market is strong. Moreover, Brexit may cause the number of those living in extreme poverty (PPP $1.90 a day) to rise by nearly 1.7 million in all EBA countries. These are conservative estimates of Brexit’s negative impacts; they do not take into account the addi¬tional implications of uncertainty, depreciation of the pound sterling, reduced aid spending, remittances and investments.
The UK must act to mitigate the adverse effects on economically vulnerable countries. Such action may include replicating existing EU treaties that grant preferential access to goods from LDCs, creating a more development-friendly UK trade policy with preferential access to services imports and cumulative rules of origin, as well as offering better-targeted aid for trade initiatives. The EU could also support LDCs by implementing liberal cumulative rules of origin and applying its preferential treatment partly to goods with a low value-added content from considered countries.
In addition, developing countries should diversify their export destinations and industries as well as engage in economic transformation that makes them less dependent on UK trade, aid and foreign direct investment (FDI).



Was 2019 in der internationalen Politik auf dem Spiel steht

Bonn, 14.01.2019. 2019 wird kein leichtes Jahr für internationale Zusammenarbeit, für den Schutz menschlichen Wohlergehens und nachhaltige Entwicklung. Vielerorts behindern dies die inneren politischen Verhältnisse. Gesellschaften spalten sich in unterschiedliche ideologische Lager und sind immer weniger in der Lage, sich auf gemeinsame Problembeschreibungen und prioritäre Herausforderungen zu einigen, erst recht nicht auf Lösungsansätze. Oft geht dies einher mit Ausgrenzung und Rechtlosigkeit von gesellschaftlichen Gruppen und einzelnen Menschen, mit dem Verlust von Mitgefühl und einer Abwehrhaltung gegenüber internationaler Verantwortung. Gewaltsam ausgetragene innergesellschaftliche Konflikte und anhaltende oder eingefrorene Kriege stehen für die Unfähigkeit, sich zukunftsorientiert auf gemeinsame Interessen und Frieden begründende Kompromisse zu verständigen. Diese Phänomene finden sich auf allen Kontinenten, auch in Europa und Deutschland. Viele sind dadurch zutiefst beunruhigt und verunsichert. Bisherige gesellschaftliche Vereinbarungen scheinen an Gewicht zu verlieren: wie ein friedliches und gedeihliches Miteinander gestaltet und gelebt werden kann, was eine freie und prosperierende Gesellschaft ausmacht und welche Bedeutung konstruktive internationale Beziehungen in Politik, Gesellschaft, Wirtschaft haben. Diese Verunsicherung in unserer eigenen Gesellschaft, in der Europäischen Union (EU) und in den internationalen Beziehungen erschwert entschiedenes Handeln. Doch in unserer gegenwärtigen Welt ist die Verbesserung nationalen Wohlergehens ohne eine globale Perspektive nicht mehr vorstellbar. Interdependenzen und Wechselwirkungen prägen das 21. Jahrhundert mehr denn je: zwischen Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländern; zwischen steigenden Wohlfahrtsniveaus und Umweltbelastungen, die die Stabilität des Erdsystems gefährden; zwischen sozialer, ökonomischer und politischer Teilhabe in nationalen Gesellschaften einerseits und internationaler Stabilität, Sicherheit und Zusammenarbeit andererseits. Politik für nachhaltige Entwicklung muss all dies berücksichtigen und ist auf internationale Kooperation angewiesen. Mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und ihren 17 Nachhaltigkeitszielen haben wir dafür seit 2015 einen international vereinbarten Handlungsrahmen. Es geht um mehr als die bloße Summe von nationalen Interessenkonstellationen und Gemeinwohlvorstellungen in Europa oder weltweit. Die Agenda gibt globale Orientierung, um angemessene Antworten auf die gegenwärtigen Herausforderungen zu geben, von der Verringerung von Armut und Ungleichheiten, über den Schutz von Biodiversität und Klima bis hin zur Beendigung von Kriegen, von Flucht und Vertreibung. Die Klimakonferenz in Katowice hat wichtige Fortschritte für die Umsetzung des Pariser Klima-Übereinkommens erreicht. Sie hat gezeigt, dass die internationale Klima-Kooperation lebt, gemeinsam getragen von Regierungen, Städten, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft. 2019 werden diese Herausforderungen prominent auf der politischen Agenda der EU und der Vereinten Nationen stehen. Im Vorfeld der Wahlen für das Europäische Parlament werden sich die politischen Parteien und ihre Wählerinnen und Wähler nicht nur darüber verständigen müssen, wie Wohlstand und Wachstum mit sozialer Gerechtigkeit und gesellschaftlichem Zusammenhalt zusammengedacht werden, sondern auch darüber, wieviel globale Verantwortung zu einem lebenswerten Europa heute gehört und wie diese ausbuchstabiert werden muss. Der Einfluss des Parlaments wurde 2009 mit dem Vertrag von Lissabon gestärkt und ein zukunftsstarkes Europa braucht eine breite Wahlbeteiligung, die seinen lebendigen demokratischen Kern abbildet. Die Vereinten Nationen veranstalten im September 2019 zwei Gipfeltreffen zum Klimaschutz und zur Überprüfung der Umsetzung der Agenda 2030. Hier sind die Staats- und Regierungschefs gefordert. Diese Gipfel und ihre Themen müssen zusammen gedacht und aufeinander bezogen werden, um keine falschen Konkurrenzen aufkommen zu lassen und schnelleres Handeln zu ermöglichen. Der jüngste Sonderbericht des Weltklimarates zeigt, dass eine ambitionierte Umsetzung der 17 Ziele nachhaltiger Entwicklung die Anpassungs- und Minderungslasten für den Klimaschutz verringern kann. Soziale Gerechtigkeit ist ein Kernanliegen der Agenda 2030 und befördert die Umsetzung klimapolitischer Transformationspfade. Auch in einer Welt mit 1,5°C Klimaerwärmung steigen die Risiken, aber es besteht eine größere Chance, in vielen Bereichen nachhaltiger Entwicklung voran zu kommen. Der letzte New Climate Economy Report unterstreicht daher die positiven Wechselwirkungen zwischen schneller technologischer Innovation, Investitionen in nachhaltige Infrastrukturen und erhöhter Ressourcenproduktivität liegen. Der Bericht „Better business – better world“ zeigt, dass mit Investitionen in die Nachhaltigkeitsziele 380 Millionen neue Jobs bis 2030 geschaffen werden könnten, ein Großteil davon in Afrika. 2019 wird ein gutes Jahr, wenn wir es nutzen, um der Verunsicherung in und zwischen unseren Gesellschaften zu begegnen. Die Europawahlen im Mai und die Gipfel der Vereinten Nationen im September bieten dafür in besonderer Weise Gelegenheit.

Was 2019 in der internationalen Politik auf dem Spiel steht

Bonn, 14.01.2019. 2019 wird kein leichtes Jahr für internationale Zusammenarbeit, für den Schutz menschlichen Wohlergehens und nachhaltige Entwicklung. Vielerorts behindern dies die inneren politischen Verhältnisse. Gesellschaften spalten sich in unterschiedliche ideologische Lager und sind immer weniger in der Lage, sich auf gemeinsame Problembeschreibungen und prioritäre Herausforderungen zu einigen, erst recht nicht auf Lösungsansätze. Oft geht dies einher mit Ausgrenzung und Rechtlosigkeit von gesellschaftlichen Gruppen und einzelnen Menschen, mit dem Verlust von Mitgefühl und einer Abwehrhaltung gegenüber internationaler Verantwortung. Gewaltsam ausgetragene innergesellschaftliche Konflikte und anhaltende oder eingefrorene Kriege stehen für die Unfähigkeit, sich zukunftsorientiert auf gemeinsame Interessen und Frieden begründende Kompromisse zu verständigen. Diese Phänomene finden sich auf allen Kontinenten, auch in Europa und Deutschland. Viele sind dadurch zutiefst beunruhigt und verunsichert. Bisherige gesellschaftliche Vereinbarungen scheinen an Gewicht zu verlieren: wie ein friedliches und gedeihliches Miteinander gestaltet und gelebt werden kann, was eine freie und prosperierende Gesellschaft ausmacht und welche Bedeutung konstruktive internationale Beziehungen in Politik, Gesellschaft, Wirtschaft haben. Diese Verunsicherung in unserer eigenen Gesellschaft, in der Europäischen Union (EU) und in den internationalen Beziehungen erschwert entschiedenes Handeln. Doch in unserer gegenwärtigen Welt ist die Verbesserung nationalen Wohlergehens ohne eine globale Perspektive nicht mehr vorstellbar. Interdependenzen und Wechselwirkungen prägen das 21. Jahrhundert mehr denn je: zwischen Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländern; zwischen steigenden Wohlfahrtsniveaus und Umweltbelastungen, die die Stabilität des Erdsystems gefährden; zwischen sozialer, ökonomischer und politischer Teilhabe in nationalen Gesellschaften einerseits und internationaler Stabilität, Sicherheit und Zusammenarbeit andererseits. Politik für nachhaltige Entwicklung muss all dies berücksichtigen und ist auf internationale Kooperation angewiesen. Mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und ihren 17 Nachhaltigkeitszielen haben wir dafür seit 2015 einen international vereinbarten Handlungsrahmen. Es geht um mehr als die bloße Summe von nationalen Interessenkonstellationen und Gemeinwohlvorstellungen in Europa oder weltweit. Die Agenda gibt globale Orientierung, um angemessene Antworten auf die gegenwärtigen Herausforderungen zu geben, von der Verringerung von Armut und Ungleichheiten, über den Schutz von Biodiversität und Klima bis hin zur Beendigung von Kriegen, von Flucht und Vertreibung. Die Klimakonferenz in Katowice hat wichtige Fortschritte für die Umsetzung des Pariser Klima-Übereinkommens erreicht. Sie hat gezeigt, dass die internationale Klima-Kooperation lebt, gemeinsam getragen von Regierungen, Städten, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft. 2019 werden diese Herausforderungen prominent auf der politischen Agenda der EU und der Vereinten Nationen stehen. Im Vorfeld der Wahlen für das Europäische Parlament werden sich die politischen Parteien und ihre Wählerinnen und Wähler nicht nur darüber verständigen müssen, wie Wohlstand und Wachstum mit sozialer Gerechtigkeit und gesellschaftlichem Zusammenhalt zusammengedacht werden, sondern auch darüber, wieviel globale Verantwortung zu einem lebenswerten Europa heute gehört und wie diese ausbuchstabiert werden muss. Der Einfluss des Parlaments wurde 2009 mit dem Vertrag von Lissabon gestärkt und ein zukunftsstarkes Europa braucht eine breite Wahlbeteiligung, die seinen lebendigen demokratischen Kern abbildet. Die Vereinten Nationen veranstalten im September 2019 zwei Gipfeltreffen zum Klimaschutz und zur Überprüfung der Umsetzung der Agenda 2030. Hier sind die Staats- und Regierungschefs gefordert. Diese Gipfel und ihre Themen müssen zusammen gedacht und aufeinander bezogen werden, um keine falschen Konkurrenzen aufkommen zu lassen und schnelleres Handeln zu ermöglichen. Der jüngste Sonderbericht des Weltklimarates zeigt, dass eine ambitionierte Umsetzung der 17 Ziele nachhaltiger Entwicklung die Anpassungs- und Minderungslasten für den Klimaschutz verringern kann. Soziale Gerechtigkeit ist ein Kernanliegen der Agenda 2030 und befördert die Umsetzung klimapolitischer Transformationspfade. Auch in einer Welt mit 1,5°C Klimaerwärmung steigen die Risiken, aber es besteht eine größere Chance, in vielen Bereichen nachhaltiger Entwicklung voran zu kommen. Der letzte New Climate Economy Report unterstreicht daher die positiven Wechselwirkungen zwischen schneller technologischer Innovation, Investitionen in nachhaltige Infrastrukturen und erhöhter Ressourcenproduktivität liegen. Der Bericht „Better business – better world“ zeigt, dass mit Investitionen in die Nachhaltigkeitsziele 380 Millionen neue Jobs bis 2030 geschaffen werden könnten, ein Großteil davon in Afrika. 2019 wird ein gutes Jahr, wenn wir es nutzen, um der Verunsicherung in und zwischen unseren Gesellschaften zu begegnen. Die Europawahlen im Mai und die Gipfel der Vereinten Nationen im September bieten dafür in besonderer Weise Gelegenheit.

IPI MENA Hosts Conversation on Women’s Achievements in Sustainable Development

European Peace Institute / News - Sun, 01/13/2019 - 23:48
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IPI MENA and the Supreme Council for Women (SCW) noted the necessity of women’s participation to achieve sustainable development and social peace in Manama on January 13th. In a meeting with representatives of SCW and John Hopkins University Graduates, IPI MENA Director Nejib Friji stressed the importance of the achievements of Bahraini women and called for additional efforts to realize the aspirations of Bahraini women and the objectives of the Supreme Council for Women to reach the United Nations Sustainable Development Goals (SDGs).

Dalya Al Alawi, IPI MENA Program Assistant, emphasized IPI’s research on women’s inclusivity, stating that women’s participation and involvement across all levels of constitution and policy-making is a clear indicator of effective, durable and lasting peace.

Highlighting women’s progress in the region through their expanding participation across political, economic and social sectors of society, she stressed the receptiveness and willingness demonstrated by governments in the region towards upholding women’s rights, such as through initiatives like Bahrain’s National Plan for the Advancement of Bahraini Women, and the active dynamism demonstrated by Bahraini women. She underlined the rapidly increasing percentage of female graduates and the subsequent growth of women working in the public sector as a prime example.

The question and answer session took place between IPI; SCW Representatives Ranya Ahmed Aljurf, Director of Gender Balance Center and Amina Al-Haddad, Head of Equal Opportunities from the Legislature and Civil Society Department; and John Hopkins University Graduates Ben Nussbaumer, Devan Kerley, Ao Yin, and Dania Abdalla. Participants discussed the importance of gender equality as a factor for regional integration, the key role religious education can play in mainstreaming women’s participation, and the role women played during the Arab Spring.

“There is no regional integration without social integration,” stated Nejib Friji, stressing that integration is the work of society at the grassroots level and cannot take place without the involvement of 50% of society.

He reiterated the necessity of incorporating women throughout all sectors of society, and compared countries that invested in women with those that did not, and how they fared better during the instability.

Pointing to Tunisia and Yemen as prime examples, he compared the crucial role Tunisian women played in steering the country away from the brink of collapse to Yemen’s lack of investment in women and the tragic result of the civil war. “Where women were not involved, it was a disaster,” he stated.

Nejib Frji concluded the meeting by reiterating IPI’s strong commitment and readiness to cooperate and engage in further exchanges with the Supreme Council of Women, civil society, and Parliament on women issues and empowerment.

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