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Diplomacy & Defense Think Tank News

The changing landscape of sustainability standards in Indonesia: potentials and pitfalls of making global value chains more sustainable

This chapter investigates the changing landscape of voluntary sustainability standards in Indonesia and discusses potential trade-offs between the socio-economic and environmental dimensions of sustainable development in the context of smallholder certification in the palm oil sector. On the one hand, there is a concern that sustainability standards might weaken the socio-economic situation of smallholders by preventing them from having access to global value chains and markets that demand certification. On the other hand, whereas certification can give rise to socio-economic benefits for smallholders taking part in certification schemes, these benefits may have undesirable consequences for environmental sustainability. The chapter studies these trade-offs and discusses how the synergies between economic, environmental and social sustainability can be promoted.

The changing landscape of sustainability standards in Indonesia: potentials and pitfalls of making global value chains more sustainable

This chapter investigates the changing landscape of voluntary sustainability standards in Indonesia and discusses potential trade-offs between the socio-economic and environmental dimensions of sustainable development in the context of smallholder certification in the palm oil sector. On the one hand, there is a concern that sustainability standards might weaken the socio-economic situation of smallholders by preventing them from having access to global value chains and markets that demand certification. On the other hand, whereas certification can give rise to socio-economic benefits for smallholders taking part in certification schemes, these benefits may have undesirable consequences for environmental sustainability. The chapter studies these trade-offs and discusses how the synergies between economic, environmental and social sustainability can be promoted.

The changing landscape of sustainability standards in Indonesia: potentials and pitfalls of making global value chains more sustainable

This chapter investigates the changing landscape of voluntary sustainability standards in Indonesia and discusses potential trade-offs between the socio-economic and environmental dimensions of sustainable development in the context of smallholder certification in the palm oil sector. On the one hand, there is a concern that sustainability standards might weaken the socio-economic situation of smallholders by preventing them from having access to global value chains and markets that demand certification. On the other hand, whereas certification can give rise to socio-economic benefits for smallholders taking part in certification schemes, these benefits may have undesirable consequences for environmental sustainability. The chapter studies these trade-offs and discusses how the synergies between economic, environmental and social sustainability can be promoted.

Zusammenhalt in Corona-Zeiten: Die meisten Menschen sind zufrieden mit dem staatlichen Krisenmanagement und vertrauen einander

Zusammenfassung:

Die kollektive Erfahrung der Corona-Krise und der damit verbundenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie haben das gesamte gesellschaftliche Zusammenleben in Deutschland verändert. Diese Veränderungen prägen die Sicht der Menschen auf staatliche Institutionen, aber auch ihr Erleben von zwischenmenschlichem Zusammenhalt. Wie aktuelle Ergebnisse der SOEP-CoV-Studie nun zeigen, ist eine deutliche Mehrheit der Menschen hierzulande zufrieden mit dem staatlichen Krisenmanagement zur Eindämmung der Pandemie. Auch wenn die zahlreichen Proteste anderes vermuten lassen: Die Zufriedenheit der BürgerInnen mit der Demokratie und auch das Vertrauen der Menschen untereinander nimmt in der Corona-Krise zu. Damit diese positiven Trends anhalten, sollten die Lasten der Krise möglichst gerecht verteilt und Bevölkerungsgruppen, die existentielle Sorgen haben, nachhaltig unterstützt werden.


Claudia Kemfert: „Kohleausstieg: Wenig Klimaschutz für viel Geld“

Der Bundestag hat heute den Kohleausstieg bis 2038 verabschiedet. Das Gesetz kommentiert Claudia Kemfert, Energieökonomin und Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt am DIW Berlin:

Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass der Kohleausstieg endlich eingeleitet wird. Die Energieerzeugung aus Kohle passt nicht in eine nachhaltige Energiewende mit einer Vollversorgung aus erneuerbaren Energien. Leider sind die Empfehlungen der Kohlekommission nicht ausreichend umgesetzt worden. Zur Erreichung der Pariser Klimaziele ist ein Kohleausstieg nicht nur notwendig, sondern schon überfällig. Der jetzige Zeitplan kommt zu spät und ist zu wenig ambitioniert, um die Klimaziele noch erreichen zu können. Zudem ist es ein Erdgaseinstiegsgesetz, was wiederum Lock-in Effekte für fossile Energien für Jahrzehnte zementiert. Die Klimaziele von Paris werden wir aber nur erreichen, wenn wir so schnell wie möglich ganz auf fossile Energieträger verzichten und unseren Bedarf zu 100 Prozent mit erneuerbaren Energien decken.
Ärgerlich ist vor allem, dass die Entschädigungszahlungen für die Konzerne viel zu hoch sind – um bis zu zwei Milliarden Euro, wie Berechnungen belegen. Sie sollten sich an realen Einnahmeverlusten orientieren statt an schöngerechneten zukünftigen Verlusten. Das Kohleausstiegsgesetz ist damit eher ein Kohleunternehmen-Vergoldungsgesetz.

Unpacking the UN’s Development System Reform

European Peace Institute / News - Thu, 07/02/2020 - 16:15

Take the Quiz

On January 1, 2019, a far-reaching reform of the UN development system went into effect. This was referred to by the deputy secretary-general as “the most ambitious reform of the United Nations development system in decades.” While this reform has only briefly been in place, questions have already arisen about its implementation and implications.

This issue brief aims to contribute to the understanding of this ongoing reform and its significance. It provides a detailed overview of the UN development system reform at the headquarters, regional, and country levels, highlighting why it was undertaken and identifying some of the political and bureaucratic complexities it entails.

The report concludes that more than a year into the reform of the UN development system, significant progress has been made, but it is too early to assess the reform’s long-term impact. What is clear, however, is that bringing about change of this scope will require the UN to adapt not only its structure but also its way of working.

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Corporate tax revenue and foreign direct investment: potential trade-offs and how to address them

Corporate tax revenue and Foreign Direct Investment (FDI) are two key development finance sources according to the Addis Ababa Action Agenda for Financing for Development. These sources are important for developing countries to finance public goods and mobilize private investment for sustainable development. However, certain tax policies can have ambiguous effects on corporate tax revenue and FDI and challenge the joint mobilization of the two sources.
Against this background, the paper discusses potential trade-offs faced by developing countries, when mobilizing corporate tax revenue and FDI jointly, and provides solutions how to address these trade-offs. A first trade-off exists between corporate tax incentives aimed at attracting FDI and the objective of increasing corporate tax revenue. A second trade-off results from the fact that policies that aim to protect corporate tax bases from erosion caused by tax avoidance and profit shifting may disincentivize FDI.
The trade-offs can be addressed by reforms of the international tax system, while good national non-tax investment conditions are indispensable. The Inclusive Framework on BEPS has worked out reform proposals on a minimum corporate tax rate and on taxing the digital economy adequately which are currently discussed by its members.  Many developing countries now actively participate in these discussions on future international tax rules. To avoid harmful trade-offs, countries need to consider the costs amd benefits of new tax rules and policies on both, their tax revenues and FDI attraction.

Corporate tax revenue and foreign direct investment: potential trade-offs and how to address them

Corporate tax revenue and Foreign Direct Investment (FDI) are two key development finance sources according to the Addis Ababa Action Agenda for Financing for Development. These sources are important for developing countries to finance public goods and mobilize private investment for sustainable development. However, certain tax policies can have ambiguous effects on corporate tax revenue and FDI and challenge the joint mobilization of the two sources.
Against this background, the paper discusses potential trade-offs faced by developing countries, when mobilizing corporate tax revenue and FDI jointly, and provides solutions how to address these trade-offs. A first trade-off exists between corporate tax incentives aimed at attracting FDI and the objective of increasing corporate tax revenue. A second trade-off results from the fact that policies that aim to protect corporate tax bases from erosion caused by tax avoidance and profit shifting may disincentivize FDI.
The trade-offs can be addressed by reforms of the international tax system, while good national non-tax investment conditions are indispensable. The Inclusive Framework on BEPS has worked out reform proposals on a minimum corporate tax rate and on taxing the digital economy adequately which are currently discussed by its members.  Many developing countries now actively participate in these discussions on future international tax rules. To avoid harmful trade-offs, countries need to consider the costs amd benefits of new tax rules and policies on both, their tax revenues and FDI attraction.

Corporate tax revenue and foreign direct investment: potential trade-offs and how to address them

Corporate tax revenue and Foreign Direct Investment (FDI) are two key development finance sources according to the Addis Ababa Action Agenda for Financing for Development. These sources are important for developing countries to finance public goods and mobilize private investment for sustainable development. However, certain tax policies can have ambiguous effects on corporate tax revenue and FDI and challenge the joint mobilization of the two sources.
Against this background, the paper discusses potential trade-offs faced by developing countries, when mobilizing corporate tax revenue and FDI jointly, and provides solutions how to address these trade-offs. A first trade-off exists between corporate tax incentives aimed at attracting FDI and the objective of increasing corporate tax revenue. A second trade-off results from the fact that policies that aim to protect corporate tax bases from erosion caused by tax avoidance and profit shifting may disincentivize FDI.
The trade-offs can be addressed by reforms of the international tax system, while good national non-tax investment conditions are indispensable. The Inclusive Framework on BEPS has worked out reform proposals on a minimum corporate tax rate and on taxing the digital economy adequately which are currently discussed by its members.  Many developing countries now actively participate in these discussions on future international tax rules. To avoid harmful trade-offs, countries need to consider the costs amd benefits of new tax rules and policies on both, their tax revenues and FDI attraction.

Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft steht vor einer Herkulesaufgabe

Heute übernimmt Deutschland für sechs Monate die Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union. Der Vorsitz steht unter dem Motto „Gemeinsam. Europa wieder stark machen“. Schon vor der Corona-Pandemie stand mit den Verhandlungen zum Brexit und zum Mehrjährigen Finanzrahmen eine schwierige Agenda bevor. Als Teil der Budgetverhandlungen muss Deutschland jetzt zusätzlich den EU-internen Wiederaufbauplan auf den Weg bringen und damit die Weichen für eine sozial inklusive, ökologisch nachhaltige und wirtschaftlich erfolgreiche Zukunft der EU stellen. Außerdem muss die Ratspräsidentschaft sich dafür einsetzen, dass sich die EU im geopolitischen Wettbewerb zwischen den USA und China positioniert und neue Allianzen findet.

Als größtes EU-Land hegen andere Staaten traditionell besonders hohe Erwartungen gegenüber Deutschland. Gleichzeitig sind die Einflussmöglichkeiten der EU-Ratspräsidentschaft durch den Lissabon-Vertrag seit 2010 stark begrenzt. Deutschlands letzte Präsidentschaft war in 2007. Die Schaffung eines dauerhaften Präsidenten des Europäischen Rates, derzeit Charles Michel, und eines Hohen Vertreters für die Außen- und Sicherheitspolitik, derzeit Josep Borrell, haben dazu geführt, dass die Präsidentschaft weniger Kompetenzen im EU-Entscheidungsprozess und der Repräsentation der EU nach Außen innehat.

Inwiefern die Ratspräsidentschaft Einfluss nehmen kann, kommt stark auf die Umstände, auf sie selbst und ihre Beziehungen zu den EU-Institutionen und anderen Mitgliedsstaaten an. Grundsätzlich hat sie eher die Rolle, Prozesse zu strukturieren und Kompromisse zu fördern als die Agenda zu setzen. Die Präsidentschaft kann jedoch gerade in Krisenzeiten eine wichtige Rolle spielen. Beispielsweise kam 2016 dem niederländischen Vorsitz eine unerwartete Aufgabe bei der Verhandlung des EU-Türkei-Abkommens („Flüchtlingspakt“) zu, weil der damalige Präsident des Europäischen Rates Donald Tusk sich primär auf die Verhandlungen mit Großbritannien im Vorfeld des Brexit-Referendums konzentrierte.

Zu Beginn ihrer Amtszeit hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen Eckpunkte für einen European Green Deal vorgelegt und eine “geopolitische Kommission” eingefordert, die auch einen stärkeren Fokus auf die Reform multilateraler Institutionen setze. Dieser Kurs hat angesichts der Folgen der Corona-Pandemie an Bedeutung gewonnen, weil sie den geopolitischen Wettbewerb verschärft hat und die Transformation zur Nachhaltigkeit nur gelingen kann, wenn die Wiederaufbauprogramme dem nicht entgegenwirken.

Der deutsche Ratsvorsitz sollte sich daher dafür einsetzen, dass die Umsetzung des European Green Deal nicht nur EU-intern vorankommt. Zusätzlich sollte er auch dessen globale Dimension stärker in den Blick nehmen. Der Green Deal hat unmittelbare Auswirkungen auf Drittländer. Wenn die EU beispielsweise den Anteil erneuerbarer Energien erhöht, hat dies erhebliche Konsequenzen für erdölexportierende Länder in Afrika. Gleichzeitig bringt es für die globalen Klimaziele wenig, wenn die EU hier alleine voranschreitet. Da der Green Deal nicht nur eine Klima- sondern auch eine wirtschaftspolitische Agenda ist, bietet er die Chance mit internationalen Partnern in einen offenen Dialog über zukunftsfähige Gesellschaftsmodelle zu treten.

Während die USA durch die Corona-Pandemie stark erschüttert sind und die transatlantische Allianz Kollateralschäden erleidet, inszeniert sich China weltweit als Vorbild und verlässlicher Kooperationspartner bei der Pandemiebekämpfung. Um zumindest Teile der regelbasierten multilateralen Ordnung zu bewahren, braucht Europa dringend neue Partner. Die Kooperation mit afrikanischen Ländern gewinnt dadurch an Bedeutung. Die EU sollte deswegen die anstehenden Gipfeltreffen und insbesondere den vorgesehenen Gipfel mit der Afrikanischen Union (AU) nutzen, um ihre Beziehungen zu wichtigen globalen Partnern neu zu ordnen. Die EU sollte die Gelegenheit nutzen und sehr genau hinhören, welche Erwartungen afrikanische Partner an die EU richten. Das gilt insbesondere im Hinblick auf die Unterstützung der Panafrikanischen Freihandelszone. Auf dieser Basis sollten die AU-EU- Beziehungen dialogorientierter werden.

Durch die Corona-Pandemie bietet sich auch die Möglichkeit, endlich Fortschritte in der Integration der EU-Entwicklungspolitik zu machen. In Brüssel wird regelmäßig betont, dass die EU in der Entwicklungspolitik eine Supermacht sei, weil sie mehr als die Hälfte aller Entwicklungsgelder weltweit vergibt. In der Praxis haben die EU-Akteure ihre Entwicklungspolitik in den letzten Jahren zwar enger abgestimmt – seit April dieses Jahres auch unter dem „Team-Europe“- Ansatz. Von einem einheitlichen Auftreten ist die EU jedoch weit entfernt. Die EU-Integration in der Entwicklungspolitik kommt nicht durch Tabellen mit Finanzbeiträgen voran, sondern erfordert echte Investitionen und Anstrengungen im Bereich des „Working better together“. Dieser Ansatz sollte auch jenseits der Corona-Pandemie ausgebaut werden und zu einer echten Vertiefung der Zusammenarbeit führen.

In der Geschichte der EU haben Krisen eine wichtige Rolle bei der Weiterentwicklung des europäischen Integrationsprojektes gespielt. Die deutsche Präsidentschaft erfolgt nun inmitten einer solchen Krise. Die Agenda der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ist damit eine Herkulesaufgabe und gleichzeitig eine riesige Chance, zentrale Weichen für eine verantwortungsvolle globale Rolle der EU zu stellen.

Dieser Text ist Teil einer Sonderreihe unseres Formats Die aktuelle Kolumne, die die Folgen der Corona-Krise entwicklungspolitisch und sozioökonomisch einordnet. Sie finden die weiteren Texte hier auf unserer Überblicksseite.

Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft steht vor einer Herkulesaufgabe

Heute übernimmt Deutschland für sechs Monate die Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union. Der Vorsitz steht unter dem Motto „Gemeinsam. Europa wieder stark machen“. Schon vor der Corona-Pandemie stand mit den Verhandlungen zum Brexit und zum Mehrjährigen Finanzrahmen eine schwierige Agenda bevor. Als Teil der Budgetverhandlungen muss Deutschland jetzt zusätzlich den EU-internen Wiederaufbauplan auf den Weg bringen und damit die Weichen für eine sozial inklusive, ökologisch nachhaltige und wirtschaftlich erfolgreiche Zukunft der EU stellen. Außerdem muss die Ratspräsidentschaft sich dafür einsetzen, dass sich die EU im geopolitischen Wettbewerb zwischen den USA und China positioniert und neue Allianzen findet.

Als größtes EU-Land hegen andere Staaten traditionell besonders hohe Erwartungen gegenüber Deutschland. Gleichzeitig sind die Einflussmöglichkeiten der EU-Ratspräsidentschaft durch den Lissabon-Vertrag seit 2010 stark begrenzt. Deutschlands letzte Präsidentschaft war in 2007. Die Schaffung eines dauerhaften Präsidenten des Europäischen Rates, derzeit Charles Michel, und eines Hohen Vertreters für die Außen- und Sicherheitspolitik, derzeit Josep Borrell, haben dazu geführt, dass die Präsidentschaft weniger Kompetenzen im EU-Entscheidungsprozess und der Repräsentation der EU nach Außen innehat.

Inwiefern die Ratspräsidentschaft Einfluss nehmen kann, kommt stark auf die Umstände, auf sie selbst und ihre Beziehungen zu den EU-Institutionen und anderen Mitgliedsstaaten an. Grundsätzlich hat sie eher die Rolle, Prozesse zu strukturieren und Kompromisse zu fördern als die Agenda zu setzen. Die Präsidentschaft kann jedoch gerade in Krisenzeiten eine wichtige Rolle spielen. Beispielsweise kam 2016 dem niederländischen Vorsitz eine unerwartete Aufgabe bei der Verhandlung des EU-Türkei-Abkommens („Flüchtlingspakt“) zu, weil der damalige Präsident des Europäischen Rates Donald Tusk sich primär auf die Verhandlungen mit Großbritannien im Vorfeld des Brexit-Referendums konzentrierte.

Zu Beginn ihrer Amtszeit hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen Eckpunkte für einen European Green Deal vorgelegt und eine “geopolitische Kommission” eingefordert, die auch einen stärkeren Fokus auf die Reform multilateraler Institutionen setze. Dieser Kurs hat angesichts der Folgen der Corona-Pandemie an Bedeutung gewonnen, weil sie den geopolitischen Wettbewerb verschärft hat und die Transformation zur Nachhaltigkeit nur gelingen kann, wenn die Wiederaufbauprogramme dem nicht entgegenwirken.

Der deutsche Ratsvorsitz sollte sich daher dafür einsetzen, dass die Umsetzung des European Green Deal nicht nur EU-intern vorankommt. Zusätzlich sollte er auch dessen globale Dimension stärker in den Blick nehmen. Der Green Deal hat unmittelbare Auswirkungen auf Drittländer. Wenn die EU beispielsweise den Anteil erneuerbarer Energien erhöht, hat dies erhebliche Konsequenzen für erdölexportierende Länder in Afrika. Gleichzeitig bringt es für die globalen Klimaziele wenig, wenn die EU hier alleine voranschreitet. Da der Green Deal nicht nur eine Klima- sondern auch eine wirtschaftspolitische Agenda ist, bietet er die Chance mit internationalen Partnern in einen offenen Dialog über zukunftsfähige Gesellschaftsmodelle zu treten.

Während die USA durch die Corona-Pandemie stark erschüttert sind und die transatlantische Allianz Kollateralschäden erleidet, inszeniert sich China weltweit als Vorbild und verlässlicher Kooperationspartner bei der Pandemiebekämpfung. Um zumindest Teile der regelbasierten multilateralen Ordnung zu bewahren, braucht Europa dringend neue Partner. Die Kooperation mit afrikanischen Ländern gewinnt dadurch an Bedeutung. Die EU sollte deswegen die anstehenden Gipfeltreffen und insbesondere den vorgesehenen Gipfel mit der Afrikanischen Union (AU) nutzen, um ihre Beziehungen zu wichtigen globalen Partnern neu zu ordnen. Die EU sollte die Gelegenheit nutzen und sehr genau hinhören, welche Erwartungen afrikanische Partner an die EU richten. Das gilt insbesondere im Hinblick auf die Unterstützung der Panafrikanischen Freihandelszone. Auf dieser Basis sollten die AU-EU- Beziehungen dialogorientierter werden.

Durch die Corona-Pandemie bietet sich auch die Möglichkeit, endlich Fortschritte in der Integration der EU-Entwicklungspolitik zu machen. In Brüssel wird regelmäßig betont, dass die EU in der Entwicklungspolitik eine Supermacht sei, weil sie mehr als die Hälfte aller Entwicklungsgelder weltweit vergibt. In der Praxis haben die EU-Akteure ihre Entwicklungspolitik in den letzten Jahren zwar enger abgestimmt – seit April dieses Jahres auch unter dem „Team-Europe“- Ansatz. Von einem einheitlichen Auftreten ist die EU jedoch weit entfernt. Die EU-Integration in der Entwicklungspolitik kommt nicht durch Tabellen mit Finanzbeiträgen voran, sondern erfordert echte Investitionen und Anstrengungen im Bereich des „Working better together“. Dieser Ansatz sollte auch jenseits der Corona-Pandemie ausgebaut werden und zu einer echten Vertiefung der Zusammenarbeit führen.

In der Geschichte der EU haben Krisen eine wichtige Rolle bei der Weiterentwicklung des europäischen Integrationsprojektes gespielt. Die deutsche Präsidentschaft erfolgt nun inmitten einer solchen Krise. Die Agenda der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ist damit eine Herkulesaufgabe und gleichzeitig eine riesige Chance, zentrale Weichen für eine verantwortungsvolle globale Rolle der EU zu stellen.

Dieser Text ist Teil einer Sonderreihe unseres Formats Die aktuelle Kolumne, die die Folgen der Corona-Krise entwicklungspolitisch und sozioökonomisch einordnet. Sie finden die weiteren Texte hier auf unserer Überblicksseite.

Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft steht vor einer Herkulesaufgabe

Heute übernimmt Deutschland für sechs Monate die Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union. Der Vorsitz steht unter dem Motto „Gemeinsam. Europa wieder stark machen“. Schon vor der Corona-Pandemie stand mit den Verhandlungen zum Brexit und zum Mehrjährigen Finanzrahmen eine schwierige Agenda bevor. Als Teil der Budgetverhandlungen muss Deutschland jetzt zusätzlich den EU-internen Wiederaufbauplan auf den Weg bringen und damit die Weichen für eine sozial inklusive, ökologisch nachhaltige und wirtschaftlich erfolgreiche Zukunft der EU stellen. Außerdem muss die Ratspräsidentschaft sich dafür einsetzen, dass sich die EU im geopolitischen Wettbewerb zwischen den USA und China positioniert und neue Allianzen findet.

Als größtes EU-Land hegen andere Staaten traditionell besonders hohe Erwartungen gegenüber Deutschland. Gleichzeitig sind die Einflussmöglichkeiten der EU-Ratspräsidentschaft durch den Lissabon-Vertrag seit 2010 stark begrenzt. Deutschlands letzte Präsidentschaft war in 2007. Die Schaffung eines dauerhaften Präsidenten des Europäischen Rates, derzeit Charles Michel, und eines Hohen Vertreters für die Außen- und Sicherheitspolitik, derzeit Josep Borrell, haben dazu geführt, dass die Präsidentschaft weniger Kompetenzen im EU-Entscheidungsprozess und der Repräsentation der EU nach Außen innehat.

Inwiefern die Ratspräsidentschaft Einfluss nehmen kann, kommt stark auf die Umstände, auf sie selbst und ihre Beziehungen zu den EU-Institutionen und anderen Mitgliedsstaaten an. Grundsätzlich hat sie eher die Rolle, Prozesse zu strukturieren und Kompromisse zu fördern als die Agenda zu setzen. Die Präsidentschaft kann jedoch gerade in Krisenzeiten eine wichtige Rolle spielen. Beispielsweise kam 2016 dem niederländischen Vorsitz eine unerwartete Aufgabe bei der Verhandlung des EU-Türkei-Abkommens („Flüchtlingspakt“) zu, weil der damalige Präsident des Europäischen Rates Donald Tusk sich primär auf die Verhandlungen mit Großbritannien im Vorfeld des Brexit-Referendums konzentrierte.

Zu Beginn ihrer Amtszeit hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen Eckpunkte für einen European Green Deal vorgelegt und eine “geopolitische Kommission” eingefordert, die auch einen stärkeren Fokus auf die Reform multilateraler Institutionen setze. Dieser Kurs hat angesichts der Folgen der Corona-Pandemie an Bedeutung gewonnen, weil sie den geopolitischen Wettbewerb verschärft hat und die Transformation zur Nachhaltigkeit nur gelingen kann, wenn die Wiederaufbauprogramme dem nicht entgegenwirken.

Der deutsche Ratsvorsitz sollte sich daher dafür einsetzen, dass die Umsetzung des European Green Deal nicht nur EU-intern vorankommt. Zusätzlich sollte er auch dessen globale Dimension stärker in den Blick nehmen. Der Green Deal hat unmittelbare Auswirkungen auf Drittländer. Wenn die EU beispielsweise den Anteil erneuerbarer Energien erhöht, hat dies erhebliche Konsequenzen für erdölexportierende Länder in Afrika. Gleichzeitig bringt es für die globalen Klimaziele wenig, wenn die EU hier alleine voranschreitet. Da der Green Deal nicht nur eine Klima- sondern auch eine wirtschaftspolitische Agenda ist, bietet er die Chance mit internationalen Partnern in einen offenen Dialog über zukunftsfähige Gesellschaftsmodelle zu treten.

Während die USA durch die Corona-Pandemie stark erschüttert sind und die transatlantische Allianz Kollateralschäden erleidet, inszeniert sich China weltweit als Vorbild und verlässlicher Kooperationspartner bei der Pandemiebekämpfung. Um zumindest Teile der regelbasierten multilateralen Ordnung zu bewahren, braucht Europa dringend neue Partner. Die Kooperation mit afrikanischen Ländern gewinnt dadurch an Bedeutung. Die EU sollte deswegen die anstehenden Gipfeltreffen und insbesondere den vorgesehenen Gipfel mit der Afrikanischen Union (AU) nutzen, um ihre Beziehungen zu wichtigen globalen Partnern neu zu ordnen. Die EU sollte die Gelegenheit nutzen und sehr genau hinhören, welche Erwartungen afrikanische Partner an die EU richten. Das gilt insbesondere im Hinblick auf die Unterstützung der Panafrikanischen Freihandelszone. Auf dieser Basis sollten die AU-EU- Beziehungen dialogorientierter werden.

Durch die Corona-Pandemie bietet sich auch die Möglichkeit, endlich Fortschritte in der Integration der EU-Entwicklungspolitik zu machen. In Brüssel wird regelmäßig betont, dass die EU in der Entwicklungspolitik eine Supermacht sei, weil sie mehr als die Hälfte aller Entwicklungsgelder weltweit vergibt. In der Praxis haben die EU-Akteure ihre Entwicklungspolitik in den letzten Jahren zwar enger abgestimmt – seit April dieses Jahres auch unter dem „Team-Europe“- Ansatz. Von einem einheitlichen Auftreten ist die EU jedoch weit entfernt. Die EU-Integration in der Entwicklungspolitik kommt nicht durch Tabellen mit Finanzbeiträgen voran, sondern erfordert echte Investitionen und Anstrengungen im Bereich des „Working better together“. Dieser Ansatz sollte auch jenseits der Corona-Pandemie ausgebaut werden und zu einer echten Vertiefung der Zusammenarbeit führen.

In der Geschichte der EU haben Krisen eine wichtige Rolle bei der Weiterentwicklung des europäischen Integrationsprojektes gespielt. Die deutsche Präsidentschaft erfolgt nun inmitten einer solchen Krise. Die Agenda der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ist damit eine Herkulesaufgabe und gleichzeitig eine riesige Chance, zentrale Weichen für eine verantwortungsvolle globale Rolle der EU zu stellen.

Dieser Text ist Teil einer Sonderreihe unseres Formats Die aktuelle Kolumne, die die Folgen der Corona-Krise entwicklungspolitisch und sozioökonomisch einordnet. Sie finden die weiteren Texte hier auf unserer Überblicksseite.

Migration und die Agenda 2030: Es zählt nur, wer gezählt wird - Migrant*innen und Geflüchtete in den Zielen nachhaltiger Entwicklung

Unter dem Leitgedanken „Leave no one behind“ hat sich die Weltgemeinschaft mit der Agenda 2030 zum Ziel gesetzt, die Lebensbedingungen armer und marginalisierter Bevölkerungsgruppen zu verbessern. Zu ihnen gehören in vielen Fällen auch Geflüchtete und Migrant*innen. Um Fortschritte in der Umsetzung der Agenda 2030 sichtbar zu machen, wurde ein strukturierter Prozess aufgesetzt. Hierfür sind die Ziele nachhaltiger Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) maßgebend. Die gesonderte Berücksichtigung von Geflüchteten und Migrant*innen in dieser Fortschrittsüberprüfung war von Anfang an vorgesehen. Dies stellt jedoch hohe Anforderungen an die Datenverfügbarkeit: Um im strukturierten Überprüfungsprozess der SDGs Veränderungen in der Lebenssituation migrantischer Bevölkerungsgruppen nachvollziehbar zu machen, bedarf es nach Migrationsstatus aufgeschlüsselte Daten. Diese Aufschlüsselung ermöglicht es, Rückschlüsse auf das Wohlergehen der Geflüchteten und Migrant*innen zu ziehen. Ziel 17.18 der Agenda 2030 fordert explizit die differenzierte Berücksichtigung dieser Bevölkerungsgruppe in den personenbezogenen SDGs sowie den hierfür notwendigen Kapazitätsausbau im Bereich der Datenerhebung.
Zensusdaten, Daten aus nationalen Verwaltungsregistern und Stichprobenerhebungen stellen mögliche Quellen zur Erreichung dieser Zielsetzung dar; allerdings unterscheiden sich diese Datensätze hinsichtlich ihrer Reichweite und Fähigkeit, verschiedene Arten von Informationen zu erfassen und bilden jeweils nur einen Teil der Realität ab. Fünf Jahre nach Verabschiedung der SDGs ist die Bilanz daher ernüchternd: Nach wie vor fehlen in den meisten Ländern nach Migrationsstatus disaggregierte Daten. Damit wächst die Gefahr, dass sich bestehende Benachteiligungen verstetigen oder verstärken. Im Kontext ihres umfassenden Engagements für die Umsetzung der SDGs sollte sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass Geflüchtete und Migrant*innen im Follow-Up- und Review-Prozess der Agenda 2030 systematisch berücksichtigt werden. Für die von der VN ausgerufene „Dekade der Umsetzung“ leiten sich hieraus folgende Empfehlungen ab:
•    Harmonisierung von Migrationsdefinitionen: Bei der Datenerhebung sollten die von der VN-Statistikkommission empfohlenen Definitionen verwendet werden.
•    Unterstützung der Datenerhebung: Die personellen und finanziellen Kapazitäten der nationalen Statistikbehörden in Partnerländern sollten systematisch gestärkt werden.
•    Stärkung von Synergien: Zwischen migrationsspezifischen Datenzentren und übergeordneten, eng mit dem SDG-Prozess verbundenen Dateninitiativen sollten Brücken geschlagen werden.
•    Ausbau von Migrationsexpertise im SDG-Prozess: Um Veränderungen in der Lebenssituation von Migrant*innen und Geflüchteten stärker zu berücksichtigen, sollte Migrationsexpertise systematischer als bisher in die Vorbereitung der SDG-Reviews eingebunden werden.

Migration und die Agenda 2030: Es zählt nur, wer gezählt wird - Migrant*innen und Geflüchtete in den Zielen nachhaltiger Entwicklung

Unter dem Leitgedanken „Leave no one behind“ hat sich die Weltgemeinschaft mit der Agenda 2030 zum Ziel gesetzt, die Lebensbedingungen armer und marginalisierter Bevölkerungsgruppen zu verbessern. Zu ihnen gehören in vielen Fällen auch Geflüchtete und Migrant*innen. Um Fortschritte in der Umsetzung der Agenda 2030 sichtbar zu machen, wurde ein strukturierter Prozess aufgesetzt. Hierfür sind die Ziele nachhaltiger Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) maßgebend. Die gesonderte Berücksichtigung von Geflüchteten und Migrant*innen in dieser Fortschrittsüberprüfung war von Anfang an vorgesehen. Dies stellt jedoch hohe Anforderungen an die Datenverfügbarkeit: Um im strukturierten Überprüfungsprozess der SDGs Veränderungen in der Lebenssituation migrantischer Bevölkerungsgruppen nachvollziehbar zu machen, bedarf es nach Migrationsstatus aufgeschlüsselte Daten. Diese Aufschlüsselung ermöglicht es, Rückschlüsse auf das Wohlergehen der Geflüchteten und Migrant*innen zu ziehen. Ziel 17.18 der Agenda 2030 fordert explizit die differenzierte Berücksichtigung dieser Bevölkerungsgruppe in den personenbezogenen SDGs sowie den hierfür notwendigen Kapazitätsausbau im Bereich der Datenerhebung.
Zensusdaten, Daten aus nationalen Verwaltungsregistern und Stichprobenerhebungen stellen mögliche Quellen zur Erreichung dieser Zielsetzung dar; allerdings unterscheiden sich diese Datensätze hinsichtlich ihrer Reichweite und Fähigkeit, verschiedene Arten von Informationen zu erfassen und bilden jeweils nur einen Teil der Realität ab. Fünf Jahre nach Verabschiedung der SDGs ist die Bilanz daher ernüchternd: Nach wie vor fehlen in den meisten Ländern nach Migrationsstatus disaggregierte Daten. Damit wächst die Gefahr, dass sich bestehende Benachteiligungen verstetigen oder verstärken. Im Kontext ihres umfassenden Engagements für die Umsetzung der SDGs sollte sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass Geflüchtete und Migrant*innen im Follow-Up- und Review-Prozess der Agenda 2030 systematisch berücksichtigt werden. Für die von der VN ausgerufene „Dekade der Umsetzung“ leiten sich hieraus folgende Empfehlungen ab:
•    Harmonisierung von Migrationsdefinitionen: Bei der Datenerhebung sollten die von der VN-Statistikkommission empfohlenen Definitionen verwendet werden.
•    Unterstützung der Datenerhebung: Die personellen und finanziellen Kapazitäten der nationalen Statistikbehörden in Partnerländern sollten systematisch gestärkt werden.
•    Stärkung von Synergien: Zwischen migrationsspezifischen Datenzentren und übergeordneten, eng mit dem SDG-Prozess verbundenen Dateninitiativen sollten Brücken geschlagen werden.
•    Ausbau von Migrationsexpertise im SDG-Prozess: Um Veränderungen in der Lebenssituation von Migrant*innen und Geflüchteten stärker zu berücksichtigen, sollte Migrationsexpertise systematischer als bisher in die Vorbereitung der SDG-Reviews eingebunden werden.

Migration und die Agenda 2030: Es zählt nur, wer gezählt wird - Migrant*innen und Geflüchtete in den Zielen nachhaltiger Entwicklung

Unter dem Leitgedanken „Leave no one behind“ hat sich die Weltgemeinschaft mit der Agenda 2030 zum Ziel gesetzt, die Lebensbedingungen armer und marginalisierter Bevölkerungsgruppen zu verbessern. Zu ihnen gehören in vielen Fällen auch Geflüchtete und Migrant*innen. Um Fortschritte in der Umsetzung der Agenda 2030 sichtbar zu machen, wurde ein strukturierter Prozess aufgesetzt. Hierfür sind die Ziele nachhaltiger Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) maßgebend. Die gesonderte Berücksichtigung von Geflüchteten und Migrant*innen in dieser Fortschrittsüberprüfung war von Anfang an vorgesehen. Dies stellt jedoch hohe Anforderungen an die Datenverfügbarkeit: Um im strukturierten Überprüfungsprozess der SDGs Veränderungen in der Lebenssituation migrantischer Bevölkerungsgruppen nachvollziehbar zu machen, bedarf es nach Migrationsstatus aufgeschlüsselte Daten. Diese Aufschlüsselung ermöglicht es, Rückschlüsse auf das Wohlergehen der Geflüchteten und Migrant*innen zu ziehen. Ziel 17.18 der Agenda 2030 fordert explizit die differenzierte Berücksichtigung dieser Bevölkerungsgruppe in den personenbezogenen SDGs sowie den hierfür notwendigen Kapazitätsausbau im Bereich der Datenerhebung.
Zensusdaten, Daten aus nationalen Verwaltungsregistern und Stichprobenerhebungen stellen mögliche Quellen zur Erreichung dieser Zielsetzung dar; allerdings unterscheiden sich diese Datensätze hinsichtlich ihrer Reichweite und Fähigkeit, verschiedene Arten von Informationen zu erfassen und bilden jeweils nur einen Teil der Realität ab. Fünf Jahre nach Verabschiedung der SDGs ist die Bilanz daher ernüchternd: Nach wie vor fehlen in den meisten Ländern nach Migrationsstatus disaggregierte Daten. Damit wächst die Gefahr, dass sich bestehende Benachteiligungen verstetigen oder verstärken. Im Kontext ihres umfassenden Engagements für die Umsetzung der SDGs sollte sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass Geflüchtete und Migrant*innen im Follow-Up- und Review-Prozess der Agenda 2030 systematisch berücksichtigt werden. Für die von der VN ausgerufene „Dekade der Umsetzung“ leiten sich hieraus folgende Empfehlungen ab:
•    Harmonisierung von Migrationsdefinitionen: Bei der Datenerhebung sollten die von der VN-Statistikkommission empfohlenen Definitionen verwendet werden.
•    Unterstützung der Datenerhebung: Die personellen und finanziellen Kapazitäten der nationalen Statistikbehörden in Partnerländern sollten systematisch gestärkt werden.
•    Stärkung von Synergien: Zwischen migrationsspezifischen Datenzentren und übergeordneten, eng mit dem SDG-Prozess verbundenen Dateninitiativen sollten Brücken geschlagen werden.
•    Ausbau von Migrationsexpertise im SDG-Prozess: Um Veränderungen in der Lebenssituation von Migrant*innen und Geflüchteten stärker zu berücksichtigen, sollte Migrationsexpertise systematischer als bisher in die Vorbereitung der SDG-Reviews eingebunden werden.

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