The role of the OSCE in promoting economic diplomacy and connectivity was the focus of an expert workshop organized by the Office of the Co-ordinator of OSCE Economic and Environmental Activities (OCEEA) and the Department of Political Science and International Studies at the University of Birmingham on 25 June 2018 in Vienna.
Experts from academia, the private sector and representatives of OSCE structures discussed the opportunities and modern challenges in promoting economic connectivity, including in the fields of energy co-operation and the digital economy. They explored the potential role of the OSCE in promoting economic diplomacy to enhance relations among the OSCE’s participating States.
The expert meeting was an integral part of a joint project aimed at identifying the objectives and mechanisms within the OSCE area to promote the existing and available tools of economic diplomacy. The final research report will provide a set of recommendations for concrete steps to enhance economic connectivity and economic diplomacy within the OSCE area.
CarPostal, die französische Tochter von PostAuto Schweiz, hat einen Rechtsstreit um Subventionen in Frankreich mit einem Vergleich beendet. Nach Angaben der Post vom Dienstag einigten sich die Parteien auf eine Zahlung von 6,2 Millionen Euro.
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Rom – Das Rettungsschiff der deutschen Hilfsorganisation Mission Lifeline darf nach tagelangem Warten auf dem Mittelmeer in Malta anlegen. Dies teilte am Dienstag die italienische Regierung mit.
Er habe mit dem maltesischen Premierminister Joseph Muscat telefoniert, erklärte Ministerpräsident Giuseppe Conte: «Das Schiff der NGO Lifeline wird in Malta anlegen.»
Rom hatte sich zuvor geweigert, das Schiff in einem italienischen Hafen anlegen zu lassen. Und Malta hatte der «Lifeline» zunächst wie Italien das Anlaufen eines Hafens verweigert.
Etwa 230 Migranten und 17 deutsche Besatzungsmitglieder harren seit Donnerstag auf dem Schiff «Lifeline» der Dresdner Organisation im Meer vor Malta aus.
Italien werde einen Teil der an Bord befindlichen Migranten übernehmen, sagte Conte. Und er hoffe, dass andere EU-Länder sich auch dazu bereit erklären werden.
Malta hatte zuvor erklärte, es liefen Diskussionen, ob die «Lifeline» in Malta anlegen dürfe - allerdings nur unter der Bedingung, dass die Migranten dann auf EU-Länder verteilt würden.
Frankreichs Regierungssprecher sagte am Dienstag, es zeichne sich eine Lösung ab. Falls das Schiff auf Malta anlege, wäre Frankreich bereit, ein Team zu schicken, um Asylanträge von Migranten an Bord zu bearbeiten.
Insgesamt etwa sechs Länder, darunter Italien, Frankreich, Spanien und Malta, würden die rund 230 Migranten von der «Lifeline» aufnehmen, berichteten italienische Medien.
Die Einigung zwischen Italien und Malta sei dank der Vermittlung des EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker und des EU-Ratspräsidenten Donald Tusk erfolgt.
Der gelbe Riese kommt bei CarPostal France mit einem blauen Auge davon. Nachdem die Tochter der Schweizer Post vor Handelsgericht in Lyon unterlegen war, das Urteil aber weitergezogen hatte, vergleicht sich die Post in Frankreich nun.
Die Schweizerische Post will raus aus Frankreich. Dieser Entscheid ist gefallen. Derzeit prüft der gelbe Riese, ob tatsächlich ein Grossteil der illegalen Gewinne von Postauto im subventionierten Personenverkehr ins westliche Nachbarland und nach Liechtenstein geflossen sind.
Zu diesem Urteil kam jedenfalls die Anwaltskanzlei Kellerhals Carrard. Laut ihrem Bericht wurde CarPostal France mit knapp 54 Millionen verbotenerweise quersubventioniert. Und in den Postautobetrieb im Fürstentum seien 17 Millionen geflossen.
Das wären Staatsbeihilfen, die die Posttochter erhalten hat, um die Konkurrenz in Frankreich und Liechtenstein aus dem Markt zu drängen. Wegen dieses Verstosses gegen das Freihandelsabkommen mit der EU von 1972 ist die Post-Tochter erstinstanzlich zu einer Schadenersatzzahlung von umgerechnet zwölf Millionen Franken verdonnert. Der gelbe Riese hatte das Geld bereits auf ein französisches Sperrkonto eingezahlt.
Wenn es sich tatsächlich bewahrheitet, dass CarPostal France nur deshalb keine Verluste in Frankreich einfuhr, weil der gelbe Riese die Löcher in den französischen Postautolinien mit Schweizer Schummelmillionen zukleisterte, wird ein Verkauf von CarPostal schwierig.
Und mit einer Verurteilung wäre es noch unwahrscheinlicher, dass CarPostal einen Käufer findet. Dank dem Vergleich ist die Post das Verfahren los und rund die Hälfte der Schadenersatzsumme fliesst wieder zurück in die Schweiz. Nun kann Post-Präsident Urs Schwaller (65) einen Bräutigam für seine französische Tochter suchen.
BERN - Ab dem 1. Juli gilt die Stellenmeldepflicht. Sie ist die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative und soll dafür sorgen, dass zuerst jobsuchenden Inländern eine Stelle angeboten wird. Damit, so die Hoffnung, werde die Zuwanderung sinken. BLICK erklärt, was es damit auf sich hat.
Was hat das Parlament über den Inländervorrang-light gestritten! Nachdem Volk und Stände im Februar 2014 die Masseneinwanderungs-Initiative der SVP angenommen hatten, musste die Politik ausarbeiten, wie sie den geforderten Inländervorrang umsetzen will. Es wurde diese Light-Version: Firmen dürfen nach wie vor auch Arbeitskräfte aus dem Ausland anstellen. Bei Berufsarten mit hoher Arbeitslosigkeit gilt aber am dem 1. Juli 2018 die Pflicht, offene Stellen erst der Regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) zu melden. Diese schlägt den Firmen innerhalb von drei Tagen Kandidaten vor. BLICK erklärt, was die weiteren Rechte und Pflichten des Stellenvorrangs sind.
Was bedeutet Stellenmeldepflicht?Kurz gesagt: Bei Berufsgruppen, in denen die Stellenmeldepflicht gilt, darf eine Firma eine offene Stelle nicht einfach besetzen und sie darf anfänglich nicht mit Inseraten öffentlich ausschreiben, sondern muss sie zuerst der Regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) melden. Die Meldung kann online über das Portal arbeit.swiss erledigt werden. Sie kann aber auch per E-Mail, telefonisch oder persönlich erfolgen. So erhalten die beim RAV gemeldeten Stellensuchenden einen fünftägigen Vorsprung, um vom RAV als geeigneter Kandidat empfohlen zu werden oder um sich von sich aus zu bewerben.
Was ist der Sinn der Stellenmeldepflicht?Inländische Arbeitslose sollen in Berufsgruppen mit hoher Arbeitslosigkeit einen Informationsvorsprung haben und so leichter eine Stelle finden. Und weil das RAV den Unternehmen in von der Stellenmeldepflicht betroffenen Berufsarten geeignete Kandidaten vorschlägt, erhöht sich auch ihre Chance auf eine Anstellung noch weiter.
Was muss dem RAV genau gemeldet werden?Bei Berufsarten mit Stellenmeldepflicht muss die Firma den gesuchten Beruf mit allen Tätigkeiten und speziellen Anforderungen, den Arbeitsort, das Arbeitspensum und das Datum des Stellenantritts melden und darüber informieren, ob die Stelle befristet oder unbefristet ist.
Müssen alle Stellen gemeldet werden?Nein. Es müssen nur offene Stellen aus jenen Berufsarten gemeldet werden, in denen die schweizweite Arbeitslosigkeit 8 Prozent oder mehr beträgt. 2020 wird dieser Schwellenwert auf 5 Prozent gesenkt. Derzeit sind in der Gastronomie, der Logistik, der Bauwirtschaft und im Marketing viele Berufe meldepflichtig. Aktuell gilt die Stellenmeldepflicht für 18 Berufsarten. Aber es gibt Ausnahmen: Keine Meldepflicht besteht,
Ab dem Zeitpunkt, zu dem er die Stelle dem RAV gemeldet hat, beträgt die Sperrfrist 5 Tage. Wobei sich das RAV verpflichtet, innert drei Tagen geeignete Bewerbungs-Dossiers zuzusenden oder aber dem Unternehmen zu melden, dass es keinen Arbeitslosen mit den gesuchten Fähigkeiten gibt.
Ein Beispiel:
Nein, er darf erst nach Ablauf der fünftägigen Sperrfrist bereits verfügbare Kandidaten kontaktiert und anstellen. Ausnahme: Die Personen sind beim RAV als stellensuchend gemeldet.
Muss ein Arbeitgeber eine vom RAV vorgeschlagene Person anstellen?Nein, muss er nicht. Und er muss auch nicht begründen, wieso. Alles, was er tun muss, ist, dem RAV zu melden, ob er einen der Vorgeschlagenen angestellt hat. Und er muss also auch keine der vorgeschlagenen Kandidaten zu einem Bewerbungsgespräch einladen.
Was passiert, wenn ein Arbeitgeber Stellen einfach nicht dem RAV meldet?Dann drohen empfindliche Bussen. Verstösse gegen die Meldepflicht werden zur Anzeige gebracht und können mit einer Geldstrafe von bis zu 40'000 Franken geahndet werden.
Und wer kontrolliert die Zuwiderhandlungen?Für die Kontrolle sind die Kantone zuständig. Es dürfte zu ähnlichen Kontrollen wie bei der Schwarzarbeit kommen.