Die kollektive Erfahrung der Corona-Krise und der damit verbundenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie haben das gesamte gesellschaftliche Zusammenleben in Deutschland verändert. Diese Veränderungen prägen die Sicht der Menschen auf staatliche Institutionen, aber auch ihr Erleben von zwischenmenschlichem Zusammenhalt. Wie aktuelle Ergebnisse der SOEP-CoV-Studie nun zeigen, ist eine deutliche Mehrheit der Menschen hierzulande zufrieden mit dem staatlichen Krisenmanagement zur Eindämmung der Pandemie. Auch wenn die zahlreichen Proteste anderes vermuten lassen: Die Zufriedenheit der BürgerInnen mit der Demokratie und auch das Vertrauen der Menschen untereinander nimmt in der Corona-Krise zu. Damit diese positiven Trends anhalten, sollten die Lasten der Krise möglichst gerecht verteilt und Bevölkerungsgruppen, die existentielle Sorgen haben, nachhaltig unterstützt werden.
Der Bundestag hat heute den Kohleausstieg bis 2038 verabschiedet. Das Gesetz kommentiert Claudia Kemfert, Energieökonomin und Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt am DIW Berlin:
Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass der Kohleausstieg endlich eingeleitet wird. Die Energieerzeugung aus Kohle passt nicht in eine nachhaltige Energiewende mit einer Vollversorgung aus erneuerbaren Energien. Leider sind die Empfehlungen der Kohlekommission nicht ausreichend umgesetzt worden. Zur Erreichung der Pariser Klimaziele ist ein Kohleausstieg nicht nur notwendig, sondern schon überfällig. Der jetzige Zeitplan kommt zu spät und ist zu wenig ambitioniert, um die Klimaziele noch erreichen zu können. Zudem ist es ein Erdgaseinstiegsgesetz, was wiederum Lock-in Effekte für fossile Energien für Jahrzehnte zementiert. Die Klimaziele von Paris werden wir aber nur erreichen, wenn wir so schnell wie möglich ganz auf fossile Energieträger verzichten und unseren Bedarf zu 100 Prozent mit erneuerbaren Energien decken.On January 1, 2019, a far-reaching reform of the UN development system went into effect. This was referred to by the deputy secretary-general as “the most ambitious reform of the United Nations development system in decades.” While this reform has only briefly been in place, questions have already arisen about its implementation and implications.
This issue brief aims to contribute to the understanding of this ongoing reform and its significance. It provides a detailed overview of the UN development system reform at the headquarters, regional, and country levels, highlighting why it was undertaken and identifying some of the political and bureaucratic complexities it entails.
The report concludes that more than a year into the reform of the UN development system, significant progress has been made, but it is too early to assess the reform’s long-term impact. What is clear, however, is that bringing about change of this scope will require the UN to adapt not only its structure but also its way of working.
a img {display:block; Margin: 0 auto;}Corporate tax revenue and Foreign Direct Investment (FDI) are two key development finance sources according to the Addis Ababa Action Agenda for Financing for Development. These sources are important for developing countries to finance public goods and mobilize private investment for sustainable development. However, certain tax policies can have ambiguous effects on corporate tax revenue and FDI and challenge the joint mobilization of the two sources.
Against this background, the paper discusses potential trade-offs faced by developing countries, when mobilizing corporate tax revenue and FDI jointly, and provides solutions how to address these trade-offs. A first trade-off exists between corporate tax incentives aimed at attracting FDI and the objective of increasing corporate tax revenue. A second trade-off results from the fact that policies that aim to protect corporate tax bases from erosion caused by tax avoidance and profit shifting may disincentivize FDI.
The trade-offs can be addressed by reforms of the international tax system, while good national non-tax investment conditions are indispensable. The Inclusive Framework on BEPS has worked out reform proposals on a minimum corporate tax rate and on taxing the digital economy adequately which are currently discussed by its members. Many developing countries now actively participate in these discussions on future international tax rules. To avoid harmful trade-offs, countries need to consider the costs amd benefits of new tax rules and policies on both, their tax revenues and FDI attraction.
Corporate tax revenue and Foreign Direct Investment (FDI) are two key development finance sources according to the Addis Ababa Action Agenda for Financing for Development. These sources are important for developing countries to finance public goods and mobilize private investment for sustainable development. However, certain tax policies can have ambiguous effects on corporate tax revenue and FDI and challenge the joint mobilization of the two sources.
Against this background, the paper discusses potential trade-offs faced by developing countries, when mobilizing corporate tax revenue and FDI jointly, and provides solutions how to address these trade-offs. A first trade-off exists between corporate tax incentives aimed at attracting FDI and the objective of increasing corporate tax revenue. A second trade-off results from the fact that policies that aim to protect corporate tax bases from erosion caused by tax avoidance and profit shifting may disincentivize FDI.
The trade-offs can be addressed by reforms of the international tax system, while good national non-tax investment conditions are indispensable. The Inclusive Framework on BEPS has worked out reform proposals on a minimum corporate tax rate and on taxing the digital economy adequately which are currently discussed by its members. Many developing countries now actively participate in these discussions on future international tax rules. To avoid harmful trade-offs, countries need to consider the costs amd benefits of new tax rules and policies on both, their tax revenues and FDI attraction.
Corporate tax revenue and Foreign Direct Investment (FDI) are two key development finance sources according to the Addis Ababa Action Agenda for Financing for Development. These sources are important for developing countries to finance public goods and mobilize private investment for sustainable development. However, certain tax policies can have ambiguous effects on corporate tax revenue and FDI and challenge the joint mobilization of the two sources.
Against this background, the paper discusses potential trade-offs faced by developing countries, when mobilizing corporate tax revenue and FDI jointly, and provides solutions how to address these trade-offs. A first trade-off exists between corporate tax incentives aimed at attracting FDI and the objective of increasing corporate tax revenue. A second trade-off results from the fact that policies that aim to protect corporate tax bases from erosion caused by tax avoidance and profit shifting may disincentivize FDI.
The trade-offs can be addressed by reforms of the international tax system, while good national non-tax investment conditions are indispensable. The Inclusive Framework on BEPS has worked out reform proposals on a minimum corporate tax rate and on taxing the digital economy adequately which are currently discussed by its members. Many developing countries now actively participate in these discussions on future international tax rules. To avoid harmful trade-offs, countries need to consider the costs amd benefits of new tax rules and policies on both, their tax revenues and FDI attraction.
Heute übernimmt Deutschland für sechs Monate die Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union. Der Vorsitz steht unter dem Motto „Gemeinsam. Europa wieder stark machen“. Schon vor der Corona-Pandemie stand mit den Verhandlungen zum Brexit und zum Mehrjährigen Finanzrahmen eine schwierige Agenda bevor. Als Teil der Budgetverhandlungen muss Deutschland jetzt zusätzlich den EU-internen Wiederaufbauplan auf den Weg bringen und damit die Weichen für eine sozial inklusive, ökologisch nachhaltige und wirtschaftlich erfolgreiche Zukunft der EU stellen. Außerdem muss die Ratspräsidentschaft sich dafür einsetzen, dass sich die EU im geopolitischen Wettbewerb zwischen den USA und China positioniert und neue Allianzen findet.
Als größtes EU-Land hegen andere Staaten traditionell besonders hohe Erwartungen gegenüber Deutschland. Gleichzeitig sind die Einflussmöglichkeiten der EU-Ratspräsidentschaft durch den Lissabon-Vertrag seit 2010 stark begrenzt. Deutschlands letzte Präsidentschaft war in 2007. Die Schaffung eines dauerhaften Präsidenten des Europäischen Rates, derzeit Charles Michel, und eines Hohen Vertreters für die Außen- und Sicherheitspolitik, derzeit Josep Borrell, haben dazu geführt, dass die Präsidentschaft weniger Kompetenzen im EU-Entscheidungsprozess und der Repräsentation der EU nach Außen innehat.
Inwiefern die Ratspräsidentschaft Einfluss nehmen kann, kommt stark auf die Umstände, auf sie selbst und ihre Beziehungen zu den EU-Institutionen und anderen Mitgliedsstaaten an. Grundsätzlich hat sie eher die Rolle, Prozesse zu strukturieren und Kompromisse zu fördern als die Agenda zu setzen. Die Präsidentschaft kann jedoch gerade in Krisenzeiten eine wichtige Rolle spielen. Beispielsweise kam 2016 dem niederländischen Vorsitz eine unerwartete Aufgabe bei der Verhandlung des EU-Türkei-Abkommens („Flüchtlingspakt“) zu, weil der damalige Präsident des Europäischen Rates Donald Tusk sich primär auf die Verhandlungen mit Großbritannien im Vorfeld des Brexit-Referendums konzentrierte.
Zu Beginn ihrer Amtszeit hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen Eckpunkte für einen European Green Deal vorgelegt und eine “geopolitische Kommission” eingefordert, die auch einen stärkeren Fokus auf die Reform multilateraler Institutionen setze. Dieser Kurs hat angesichts der Folgen der Corona-Pandemie an Bedeutung gewonnen, weil sie den geopolitischen Wettbewerb verschärft hat und die Transformation zur Nachhaltigkeit nur gelingen kann, wenn die Wiederaufbauprogramme dem nicht entgegenwirken.
Der deutsche Ratsvorsitz sollte sich daher dafür einsetzen, dass die Umsetzung des European Green Deal nicht nur EU-intern vorankommt. Zusätzlich sollte er auch dessen globale Dimension stärker in den Blick nehmen. Der Green Deal hat unmittelbare Auswirkungen auf Drittländer. Wenn die EU beispielsweise den Anteil erneuerbarer Energien erhöht, hat dies erhebliche Konsequenzen für erdölexportierende Länder in Afrika. Gleichzeitig bringt es für die globalen Klimaziele wenig, wenn die EU hier alleine voranschreitet. Da der Green Deal nicht nur eine Klima- sondern auch eine wirtschaftspolitische Agenda ist, bietet er die Chance mit internationalen Partnern in einen offenen Dialog über zukunftsfähige Gesellschaftsmodelle zu treten.
Während die USA durch die Corona-Pandemie stark erschüttert sind und die transatlantische Allianz Kollateralschäden erleidet, inszeniert sich China weltweit als Vorbild und verlässlicher Kooperationspartner bei der Pandemiebekämpfung. Um zumindest Teile der regelbasierten multilateralen Ordnung zu bewahren, braucht Europa dringend neue Partner. Die Kooperation mit afrikanischen Ländern gewinnt dadurch an Bedeutung. Die EU sollte deswegen die anstehenden Gipfeltreffen und insbesondere den vorgesehenen Gipfel mit der Afrikanischen Union (AU) nutzen, um ihre Beziehungen zu wichtigen globalen Partnern neu zu ordnen. Die EU sollte die Gelegenheit nutzen und sehr genau hinhören, welche Erwartungen afrikanische Partner an die EU richten. Das gilt insbesondere im Hinblick auf die Unterstützung der Panafrikanischen Freihandelszone. Auf dieser Basis sollten die AU-EU- Beziehungen dialogorientierter werden.
Durch die Corona-Pandemie bietet sich auch die Möglichkeit, endlich Fortschritte in der Integration der EU-Entwicklungspolitik zu machen. In Brüssel wird regelmäßig betont, dass die EU in der Entwicklungspolitik eine Supermacht sei, weil sie mehr als die Hälfte aller Entwicklungsgelder weltweit vergibt. In der Praxis haben die EU-Akteure ihre Entwicklungspolitik in den letzten Jahren zwar enger abgestimmt – seit April dieses Jahres auch unter dem „Team-Europe“- Ansatz. Von einem einheitlichen Auftreten ist die EU jedoch weit entfernt. Die EU-Integration in der Entwicklungspolitik kommt nicht durch Tabellen mit Finanzbeiträgen voran, sondern erfordert echte Investitionen und Anstrengungen im Bereich des „Working better together“. Dieser Ansatz sollte auch jenseits der Corona-Pandemie ausgebaut werden und zu einer echten Vertiefung der Zusammenarbeit führen.
In der Geschichte der EU haben Krisen eine wichtige Rolle bei der Weiterentwicklung des europäischen Integrationsprojektes gespielt. Die deutsche Präsidentschaft erfolgt nun inmitten einer solchen Krise. Die Agenda der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ist damit eine Herkulesaufgabe und gleichzeitig eine riesige Chance, zentrale Weichen für eine verantwortungsvolle globale Rolle der EU zu stellen.
Dieser Text ist Teil einer Sonderreihe unseres Formats Die aktuelle Kolumne, die die Folgen der Corona-Krise entwicklungspolitisch und sozioökonomisch einordnet. Sie finden die weiteren Texte hier auf unserer Überblicksseite.
Heute übernimmt Deutschland für sechs Monate die Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union. Der Vorsitz steht unter dem Motto „Gemeinsam. Europa wieder stark machen“. Schon vor der Corona-Pandemie stand mit den Verhandlungen zum Brexit und zum Mehrjährigen Finanzrahmen eine schwierige Agenda bevor. Als Teil der Budgetverhandlungen muss Deutschland jetzt zusätzlich den EU-internen Wiederaufbauplan auf den Weg bringen und damit die Weichen für eine sozial inklusive, ökologisch nachhaltige und wirtschaftlich erfolgreiche Zukunft der EU stellen. Außerdem muss die Ratspräsidentschaft sich dafür einsetzen, dass sich die EU im geopolitischen Wettbewerb zwischen den USA und China positioniert und neue Allianzen findet.
Als größtes EU-Land hegen andere Staaten traditionell besonders hohe Erwartungen gegenüber Deutschland. Gleichzeitig sind die Einflussmöglichkeiten der EU-Ratspräsidentschaft durch den Lissabon-Vertrag seit 2010 stark begrenzt. Deutschlands letzte Präsidentschaft war in 2007. Die Schaffung eines dauerhaften Präsidenten des Europäischen Rates, derzeit Charles Michel, und eines Hohen Vertreters für die Außen- und Sicherheitspolitik, derzeit Josep Borrell, haben dazu geführt, dass die Präsidentschaft weniger Kompetenzen im EU-Entscheidungsprozess und der Repräsentation der EU nach Außen innehat.
Inwiefern die Ratspräsidentschaft Einfluss nehmen kann, kommt stark auf die Umstände, auf sie selbst und ihre Beziehungen zu den EU-Institutionen und anderen Mitgliedsstaaten an. Grundsätzlich hat sie eher die Rolle, Prozesse zu strukturieren und Kompromisse zu fördern als die Agenda zu setzen. Die Präsidentschaft kann jedoch gerade in Krisenzeiten eine wichtige Rolle spielen. Beispielsweise kam 2016 dem niederländischen Vorsitz eine unerwartete Aufgabe bei der Verhandlung des EU-Türkei-Abkommens („Flüchtlingspakt“) zu, weil der damalige Präsident des Europäischen Rates Donald Tusk sich primär auf die Verhandlungen mit Großbritannien im Vorfeld des Brexit-Referendums konzentrierte.
Zu Beginn ihrer Amtszeit hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen Eckpunkte für einen European Green Deal vorgelegt und eine “geopolitische Kommission” eingefordert, die auch einen stärkeren Fokus auf die Reform multilateraler Institutionen setze. Dieser Kurs hat angesichts der Folgen der Corona-Pandemie an Bedeutung gewonnen, weil sie den geopolitischen Wettbewerb verschärft hat und die Transformation zur Nachhaltigkeit nur gelingen kann, wenn die Wiederaufbauprogramme dem nicht entgegenwirken.
Der deutsche Ratsvorsitz sollte sich daher dafür einsetzen, dass die Umsetzung des European Green Deal nicht nur EU-intern vorankommt. Zusätzlich sollte er auch dessen globale Dimension stärker in den Blick nehmen. Der Green Deal hat unmittelbare Auswirkungen auf Drittländer. Wenn die EU beispielsweise den Anteil erneuerbarer Energien erhöht, hat dies erhebliche Konsequenzen für erdölexportierende Länder in Afrika. Gleichzeitig bringt es für die globalen Klimaziele wenig, wenn die EU hier alleine voranschreitet. Da der Green Deal nicht nur eine Klima- sondern auch eine wirtschaftspolitische Agenda ist, bietet er die Chance mit internationalen Partnern in einen offenen Dialog über zukunftsfähige Gesellschaftsmodelle zu treten.
Während die USA durch die Corona-Pandemie stark erschüttert sind und die transatlantische Allianz Kollateralschäden erleidet, inszeniert sich China weltweit als Vorbild und verlässlicher Kooperationspartner bei der Pandemiebekämpfung. Um zumindest Teile der regelbasierten multilateralen Ordnung zu bewahren, braucht Europa dringend neue Partner. Die Kooperation mit afrikanischen Ländern gewinnt dadurch an Bedeutung. Die EU sollte deswegen die anstehenden Gipfeltreffen und insbesondere den vorgesehenen Gipfel mit der Afrikanischen Union (AU) nutzen, um ihre Beziehungen zu wichtigen globalen Partnern neu zu ordnen. Die EU sollte die Gelegenheit nutzen und sehr genau hinhören, welche Erwartungen afrikanische Partner an die EU richten. Das gilt insbesondere im Hinblick auf die Unterstützung der Panafrikanischen Freihandelszone. Auf dieser Basis sollten die AU-EU- Beziehungen dialogorientierter werden.
Durch die Corona-Pandemie bietet sich auch die Möglichkeit, endlich Fortschritte in der Integration der EU-Entwicklungspolitik zu machen. In Brüssel wird regelmäßig betont, dass die EU in der Entwicklungspolitik eine Supermacht sei, weil sie mehr als die Hälfte aller Entwicklungsgelder weltweit vergibt. In der Praxis haben die EU-Akteure ihre Entwicklungspolitik in den letzten Jahren zwar enger abgestimmt – seit April dieses Jahres auch unter dem „Team-Europe“- Ansatz. Von einem einheitlichen Auftreten ist die EU jedoch weit entfernt. Die EU-Integration in der Entwicklungspolitik kommt nicht durch Tabellen mit Finanzbeiträgen voran, sondern erfordert echte Investitionen und Anstrengungen im Bereich des „Working better together“. Dieser Ansatz sollte auch jenseits der Corona-Pandemie ausgebaut werden und zu einer echten Vertiefung der Zusammenarbeit führen.
In der Geschichte der EU haben Krisen eine wichtige Rolle bei der Weiterentwicklung des europäischen Integrationsprojektes gespielt. Die deutsche Präsidentschaft erfolgt nun inmitten einer solchen Krise. Die Agenda der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ist damit eine Herkulesaufgabe und gleichzeitig eine riesige Chance, zentrale Weichen für eine verantwortungsvolle globale Rolle der EU zu stellen.
Dieser Text ist Teil einer Sonderreihe unseres Formats Die aktuelle Kolumne, die die Folgen der Corona-Krise entwicklungspolitisch und sozioökonomisch einordnet. Sie finden die weiteren Texte hier auf unserer Überblicksseite.
Heute übernimmt Deutschland für sechs Monate die Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union. Der Vorsitz steht unter dem Motto „Gemeinsam. Europa wieder stark machen“. Schon vor der Corona-Pandemie stand mit den Verhandlungen zum Brexit und zum Mehrjährigen Finanzrahmen eine schwierige Agenda bevor. Als Teil der Budgetverhandlungen muss Deutschland jetzt zusätzlich den EU-internen Wiederaufbauplan auf den Weg bringen und damit die Weichen für eine sozial inklusive, ökologisch nachhaltige und wirtschaftlich erfolgreiche Zukunft der EU stellen. Außerdem muss die Ratspräsidentschaft sich dafür einsetzen, dass sich die EU im geopolitischen Wettbewerb zwischen den USA und China positioniert und neue Allianzen findet.
Als größtes EU-Land hegen andere Staaten traditionell besonders hohe Erwartungen gegenüber Deutschland. Gleichzeitig sind die Einflussmöglichkeiten der EU-Ratspräsidentschaft durch den Lissabon-Vertrag seit 2010 stark begrenzt. Deutschlands letzte Präsidentschaft war in 2007. Die Schaffung eines dauerhaften Präsidenten des Europäischen Rates, derzeit Charles Michel, und eines Hohen Vertreters für die Außen- und Sicherheitspolitik, derzeit Josep Borrell, haben dazu geführt, dass die Präsidentschaft weniger Kompetenzen im EU-Entscheidungsprozess und der Repräsentation der EU nach Außen innehat.
Inwiefern die Ratspräsidentschaft Einfluss nehmen kann, kommt stark auf die Umstände, auf sie selbst und ihre Beziehungen zu den EU-Institutionen und anderen Mitgliedsstaaten an. Grundsätzlich hat sie eher die Rolle, Prozesse zu strukturieren und Kompromisse zu fördern als die Agenda zu setzen. Die Präsidentschaft kann jedoch gerade in Krisenzeiten eine wichtige Rolle spielen. Beispielsweise kam 2016 dem niederländischen Vorsitz eine unerwartete Aufgabe bei der Verhandlung des EU-Türkei-Abkommens („Flüchtlingspakt“) zu, weil der damalige Präsident des Europäischen Rates Donald Tusk sich primär auf die Verhandlungen mit Großbritannien im Vorfeld des Brexit-Referendums konzentrierte.
Zu Beginn ihrer Amtszeit hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen Eckpunkte für einen European Green Deal vorgelegt und eine “geopolitische Kommission” eingefordert, die auch einen stärkeren Fokus auf die Reform multilateraler Institutionen setze. Dieser Kurs hat angesichts der Folgen der Corona-Pandemie an Bedeutung gewonnen, weil sie den geopolitischen Wettbewerb verschärft hat und die Transformation zur Nachhaltigkeit nur gelingen kann, wenn die Wiederaufbauprogramme dem nicht entgegenwirken.
Der deutsche Ratsvorsitz sollte sich daher dafür einsetzen, dass die Umsetzung des European Green Deal nicht nur EU-intern vorankommt. Zusätzlich sollte er auch dessen globale Dimension stärker in den Blick nehmen. Der Green Deal hat unmittelbare Auswirkungen auf Drittländer. Wenn die EU beispielsweise den Anteil erneuerbarer Energien erhöht, hat dies erhebliche Konsequenzen für erdölexportierende Länder in Afrika. Gleichzeitig bringt es für die globalen Klimaziele wenig, wenn die EU hier alleine voranschreitet. Da der Green Deal nicht nur eine Klima- sondern auch eine wirtschaftspolitische Agenda ist, bietet er die Chance mit internationalen Partnern in einen offenen Dialog über zukunftsfähige Gesellschaftsmodelle zu treten.
Während die USA durch die Corona-Pandemie stark erschüttert sind und die transatlantische Allianz Kollateralschäden erleidet, inszeniert sich China weltweit als Vorbild und verlässlicher Kooperationspartner bei der Pandemiebekämpfung. Um zumindest Teile der regelbasierten multilateralen Ordnung zu bewahren, braucht Europa dringend neue Partner. Die Kooperation mit afrikanischen Ländern gewinnt dadurch an Bedeutung. Die EU sollte deswegen die anstehenden Gipfeltreffen und insbesondere den vorgesehenen Gipfel mit der Afrikanischen Union (AU) nutzen, um ihre Beziehungen zu wichtigen globalen Partnern neu zu ordnen. Die EU sollte die Gelegenheit nutzen und sehr genau hinhören, welche Erwartungen afrikanische Partner an die EU richten. Das gilt insbesondere im Hinblick auf die Unterstützung der Panafrikanischen Freihandelszone. Auf dieser Basis sollten die AU-EU- Beziehungen dialogorientierter werden.
Durch die Corona-Pandemie bietet sich auch die Möglichkeit, endlich Fortschritte in der Integration der EU-Entwicklungspolitik zu machen. In Brüssel wird regelmäßig betont, dass die EU in der Entwicklungspolitik eine Supermacht sei, weil sie mehr als die Hälfte aller Entwicklungsgelder weltweit vergibt. In der Praxis haben die EU-Akteure ihre Entwicklungspolitik in den letzten Jahren zwar enger abgestimmt – seit April dieses Jahres auch unter dem „Team-Europe“- Ansatz. Von einem einheitlichen Auftreten ist die EU jedoch weit entfernt. Die EU-Integration in der Entwicklungspolitik kommt nicht durch Tabellen mit Finanzbeiträgen voran, sondern erfordert echte Investitionen und Anstrengungen im Bereich des „Working better together“. Dieser Ansatz sollte auch jenseits der Corona-Pandemie ausgebaut werden und zu einer echten Vertiefung der Zusammenarbeit führen.
In der Geschichte der EU haben Krisen eine wichtige Rolle bei der Weiterentwicklung des europäischen Integrationsprojektes gespielt. Die deutsche Präsidentschaft erfolgt nun inmitten einer solchen Krise. Die Agenda der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ist damit eine Herkulesaufgabe und gleichzeitig eine riesige Chance, zentrale Weichen für eine verantwortungsvolle globale Rolle der EU zu stellen.
Dieser Text ist Teil einer Sonderreihe unseres Formats Die aktuelle Kolumne, die die Folgen der Corona-Krise entwicklungspolitisch und sozioökonomisch einordnet. Sie finden die weiteren Texte hier auf unserer Überblicksseite.
Unter dem Leitgedanken „Leave no one behind“ hat sich die Weltgemeinschaft mit der Agenda 2030 zum Ziel gesetzt, die Lebensbedingungen armer und marginalisierter Bevölkerungsgruppen zu verbessern. Zu ihnen gehören in vielen Fällen auch Geflüchtete und Migrant*innen. Um Fortschritte in der Umsetzung der Agenda 2030 sichtbar zu machen, wurde ein strukturierter Prozess aufgesetzt. Hierfür sind die Ziele nachhaltiger Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) maßgebend. Die gesonderte Berücksichtigung von Geflüchteten und Migrant*innen in dieser Fortschrittsüberprüfung war von Anfang an vorgesehen. Dies stellt jedoch hohe Anforderungen an die Datenverfügbarkeit: Um im strukturierten Überprüfungsprozess der SDGs Veränderungen in der Lebenssituation migrantischer Bevölkerungsgruppen nachvollziehbar zu machen, bedarf es nach Migrationsstatus aufgeschlüsselte Daten. Diese Aufschlüsselung ermöglicht es, Rückschlüsse auf das Wohlergehen der Geflüchteten und Migrant*innen zu ziehen. Ziel 17.18 der Agenda 2030 fordert explizit die differenzierte Berücksichtigung dieser Bevölkerungsgruppe in den personenbezogenen SDGs sowie den hierfür notwendigen Kapazitätsausbau im Bereich der Datenerhebung.
Zensusdaten, Daten aus nationalen Verwaltungsregistern und Stichprobenerhebungen stellen mögliche Quellen zur Erreichung dieser Zielsetzung dar; allerdings unterscheiden sich diese Datensätze hinsichtlich ihrer Reichweite und Fähigkeit, verschiedene Arten von Informationen zu erfassen und bilden jeweils nur einen Teil der Realität ab. Fünf Jahre nach Verabschiedung der SDGs ist die Bilanz daher ernüchternd: Nach wie vor fehlen in den meisten Ländern nach Migrationsstatus disaggregierte Daten. Damit wächst die Gefahr, dass sich bestehende Benachteiligungen verstetigen oder verstärken. Im Kontext ihres umfassenden Engagements für die Umsetzung der SDGs sollte sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass Geflüchtete und Migrant*innen im Follow-Up- und Review-Prozess der Agenda 2030 systematisch berücksichtigt werden. Für die von der VN ausgerufene „Dekade der Umsetzung“ leiten sich hieraus folgende Empfehlungen ab:
• Harmonisierung von Migrationsdefinitionen: Bei der Datenerhebung sollten die von der VN-Statistikkommission empfohlenen Definitionen verwendet werden.
• Unterstützung der Datenerhebung: Die personellen und finanziellen Kapazitäten der nationalen Statistikbehörden in Partnerländern sollten systematisch gestärkt werden.
• Stärkung von Synergien: Zwischen migrationsspezifischen Datenzentren und übergeordneten, eng mit dem SDG-Prozess verbundenen Dateninitiativen sollten Brücken geschlagen werden.
• Ausbau von Migrationsexpertise im SDG-Prozess: Um Veränderungen in der Lebenssituation von Migrant*innen und Geflüchteten stärker zu berücksichtigen, sollte Migrationsexpertise systematischer als bisher in die Vorbereitung der SDG-Reviews eingebunden werden.
Unter dem Leitgedanken „Leave no one behind“ hat sich die Weltgemeinschaft mit der Agenda 2030 zum Ziel gesetzt, die Lebensbedingungen armer und marginalisierter Bevölkerungsgruppen zu verbessern. Zu ihnen gehören in vielen Fällen auch Geflüchtete und Migrant*innen. Um Fortschritte in der Umsetzung der Agenda 2030 sichtbar zu machen, wurde ein strukturierter Prozess aufgesetzt. Hierfür sind die Ziele nachhaltiger Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) maßgebend. Die gesonderte Berücksichtigung von Geflüchteten und Migrant*innen in dieser Fortschrittsüberprüfung war von Anfang an vorgesehen. Dies stellt jedoch hohe Anforderungen an die Datenverfügbarkeit: Um im strukturierten Überprüfungsprozess der SDGs Veränderungen in der Lebenssituation migrantischer Bevölkerungsgruppen nachvollziehbar zu machen, bedarf es nach Migrationsstatus aufgeschlüsselte Daten. Diese Aufschlüsselung ermöglicht es, Rückschlüsse auf das Wohlergehen der Geflüchteten und Migrant*innen zu ziehen. Ziel 17.18 der Agenda 2030 fordert explizit die differenzierte Berücksichtigung dieser Bevölkerungsgruppe in den personenbezogenen SDGs sowie den hierfür notwendigen Kapazitätsausbau im Bereich der Datenerhebung.
Zensusdaten, Daten aus nationalen Verwaltungsregistern und Stichprobenerhebungen stellen mögliche Quellen zur Erreichung dieser Zielsetzung dar; allerdings unterscheiden sich diese Datensätze hinsichtlich ihrer Reichweite und Fähigkeit, verschiedene Arten von Informationen zu erfassen und bilden jeweils nur einen Teil der Realität ab. Fünf Jahre nach Verabschiedung der SDGs ist die Bilanz daher ernüchternd: Nach wie vor fehlen in den meisten Ländern nach Migrationsstatus disaggregierte Daten. Damit wächst die Gefahr, dass sich bestehende Benachteiligungen verstetigen oder verstärken. Im Kontext ihres umfassenden Engagements für die Umsetzung der SDGs sollte sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass Geflüchtete und Migrant*innen im Follow-Up- und Review-Prozess der Agenda 2030 systematisch berücksichtigt werden. Für die von der VN ausgerufene „Dekade der Umsetzung“ leiten sich hieraus folgende Empfehlungen ab:
• Harmonisierung von Migrationsdefinitionen: Bei der Datenerhebung sollten die von der VN-Statistikkommission empfohlenen Definitionen verwendet werden.
• Unterstützung der Datenerhebung: Die personellen und finanziellen Kapazitäten der nationalen Statistikbehörden in Partnerländern sollten systematisch gestärkt werden.
• Stärkung von Synergien: Zwischen migrationsspezifischen Datenzentren und übergeordneten, eng mit dem SDG-Prozess verbundenen Dateninitiativen sollten Brücken geschlagen werden.
• Ausbau von Migrationsexpertise im SDG-Prozess: Um Veränderungen in der Lebenssituation von Migrant*innen und Geflüchteten stärker zu berücksichtigen, sollte Migrationsexpertise systematischer als bisher in die Vorbereitung der SDG-Reviews eingebunden werden.
Unter dem Leitgedanken „Leave no one behind“ hat sich die Weltgemeinschaft mit der Agenda 2030 zum Ziel gesetzt, die Lebensbedingungen armer und marginalisierter Bevölkerungsgruppen zu verbessern. Zu ihnen gehören in vielen Fällen auch Geflüchtete und Migrant*innen. Um Fortschritte in der Umsetzung der Agenda 2030 sichtbar zu machen, wurde ein strukturierter Prozess aufgesetzt. Hierfür sind die Ziele nachhaltiger Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) maßgebend. Die gesonderte Berücksichtigung von Geflüchteten und Migrant*innen in dieser Fortschrittsüberprüfung war von Anfang an vorgesehen. Dies stellt jedoch hohe Anforderungen an die Datenverfügbarkeit: Um im strukturierten Überprüfungsprozess der SDGs Veränderungen in der Lebenssituation migrantischer Bevölkerungsgruppen nachvollziehbar zu machen, bedarf es nach Migrationsstatus aufgeschlüsselte Daten. Diese Aufschlüsselung ermöglicht es, Rückschlüsse auf das Wohlergehen der Geflüchteten und Migrant*innen zu ziehen. Ziel 17.18 der Agenda 2030 fordert explizit die differenzierte Berücksichtigung dieser Bevölkerungsgruppe in den personenbezogenen SDGs sowie den hierfür notwendigen Kapazitätsausbau im Bereich der Datenerhebung.
Zensusdaten, Daten aus nationalen Verwaltungsregistern und Stichprobenerhebungen stellen mögliche Quellen zur Erreichung dieser Zielsetzung dar; allerdings unterscheiden sich diese Datensätze hinsichtlich ihrer Reichweite und Fähigkeit, verschiedene Arten von Informationen zu erfassen und bilden jeweils nur einen Teil der Realität ab. Fünf Jahre nach Verabschiedung der SDGs ist die Bilanz daher ernüchternd: Nach wie vor fehlen in den meisten Ländern nach Migrationsstatus disaggregierte Daten. Damit wächst die Gefahr, dass sich bestehende Benachteiligungen verstetigen oder verstärken. Im Kontext ihres umfassenden Engagements für die Umsetzung der SDGs sollte sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass Geflüchtete und Migrant*innen im Follow-Up- und Review-Prozess der Agenda 2030 systematisch berücksichtigt werden. Für die von der VN ausgerufene „Dekade der Umsetzung“ leiten sich hieraus folgende Empfehlungen ab:
• Harmonisierung von Migrationsdefinitionen: Bei der Datenerhebung sollten die von der VN-Statistikkommission empfohlenen Definitionen verwendet werden.
• Unterstützung der Datenerhebung: Die personellen und finanziellen Kapazitäten der nationalen Statistikbehörden in Partnerländern sollten systematisch gestärkt werden.
• Stärkung von Synergien: Zwischen migrationsspezifischen Datenzentren und übergeordneten, eng mit dem SDG-Prozess verbundenen Dateninitiativen sollten Brücken geschlagen werden.
• Ausbau von Migrationsexpertise im SDG-Prozess: Um Veränderungen in der Lebenssituation von Migrant*innen und Geflüchteten stärker zu berücksichtigen, sollte Migrationsexpertise systematischer als bisher in die Vorbereitung der SDG-Reviews eingebunden werden.
Die aktuelle Krise zeigt einmal mehr, wie wichtig leistungsfähige und gut regierte Staaten sind, wenn es darum geht, elementare Probleme kollektiv zu lösen. Steuersysteme werden eine Schlüsselrolle spielen, um die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie in Entwicklungsländern abzufedern und nach der Pandemie eine möglichst rasche und nachhaltige wirtschaftliche Erholung zu befördern.
Der zusätzliche Finanzbedarf der öffentlichen Haushalte wird dabei vor allem in den ärmeren Ländern gewaltig sein. Wichtige Einnahmequellen, wie der Export von Naturressourcen oder der Tourismus, sind auf unbestimmte Zeit eingebrochen. Schätzungen der Weltbank sagen zum Beispiel für Afrika voraus, dass je nach Ausmaß der Krise mit einem Rückgang der staatlichen Einnahmen um 12 bis 16 Prozent zu rechnen ist. Für das Jahr 2020 wird eine durchschnittliche Erhöhung der Haushaltsdefizite um 3,5 Prozentpunkte des Bruttoinlandsprodukts prognostiziert.
Viele Entwicklungsländer befinden sich noch in der Lockdown-Phase der Pandemie. In dieser Phase geht es vor allem um Steuererleichterungen, die den Unternehmen kurzfristig Liquidität verschaffen, so wie zum Beispiel der Aufschub fälliger Steuerzahlungen. Danach folgt eine Phase der Lockerungen, in welcher Steuererleichterungen als Konsum- oder Investitionsanreize eingesetzt werden, um die Wirtschaft wieder anzukurbeln. Viele Industrienationen befinden sich momentan in dieser Phase, in der eine Balance zwischen effektiven Steueranreizen für die Wirtschaft und ausreichenden Staatseinnahmen zur Finanzierung der erhöhten Ausgaben gefunden werden muss. Spätestens mit dem Ende der Pandemie müssen zusätzlich langfristige Maßnahmen in den Blick genommen werden, um die öffentlichen Finanzsysteme resilient und zukunftsfähig zu machen.
Doch welche Möglichkeiten haben die Regierungen, um kurzfristig steuerliche Anreize für Investitionen und wirtschaftliche Notfallprogramme zu gewähren, ohne mittel- und langfristig die Finanzierung der wachsenden Staatsausgaben zu gefährden? Gerade ärmere Länder haben hier häufig nur wenig finanziellen Spielraum für Konjunkturpakete.
Zum einen müssen die Steuersysteme auf eine breitere Basis gestellt werden. Eine effektivere Besteuerung der wohlhabenden Privathaushalte und Vermögen ist notwendig. Viele Staaten erzielen zum Beispiel kaum Einnahmen aus Grundsteuern oder aus privaten Einkommenssteuern. Gerade solche Steuern fördern aber die Progressivität und Fairness der Steuersysteme, weil sie die Leistungsfähigkeit wohlhabender Steuerzahler stärker berücksichtigen.
Zum anderen müssen Steuerhinterziehung und -vermeidung – welche jährlich weltweit zu Milliardeneinbußen an Steuereinnahmen führen – entschlossen verfolgt werden. Hierfür ist es wichtig, in den Steuerbehörden die Qualität der Steuerdaten und -register, aber auch die Kapazitäten der Steuerprüfung zu erhöhen. Digitalisierung und Automatisierung bei der Führung von Registern, dem Rechnungswesen und dem Austausch von Informationen, sowohl national zwischen Behörden als auch international zwischen Ländern, sind dafür zentrale Ansatzpunkte.
Doch die erforderlichen Maßnahmen können die ärmeren Entwicklungsländer alleine nicht stemmen. Sie sind besonders bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -vermeidung durch Großkonzerne auf internationale Zusammenarbeit angewiesen. Vor allem muss dem intransparenten Geschäftsgebaren der sogenannten Steueroasen und dem globalen Unterbietungswettbewerb bei den Unternehmenssteuern ein Ende gesetzt werden. Zu Letzterem ist die Einführung einer globalen Mindeststeuer im Gespräch. Sie ist gegenwärtig Gegenstand von Verhandlungen unter dem Dach der OECD und sollte zügig umgesetzt werden.
Die Entwicklungsländer werden daneben weitere Finanzmittel benötigen, die ihnen nur teilweise in Form von Krediten zufließen können. Die vielfach diskutierten Finanztransaktionssteuern könnten eine weitere Einnahmequelle für Staaten bilden. Außerdem könnten über Steuern auf große Vermögen und Erbschaften mehr Mittel mobilisiert werden – besonders wenn es gelingt, die G20-Länder hier zu einem gemeinsamen Vorgehen zu bewegen. Eine international abgestimmte Besteuerung digitaler Dienstleistungen, etwa der großen Technologie-Unternehmen, könnte staatliche Steuereinnahmen zudem stärken. Der Rückzug der USA aus den OECD-Gesprächen zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft ist kein positives Signal in diese Richtung. Er sollte jedoch nicht als endgültige Niederlage multilateraler Lösungen hingenommen werden, sondern als Warnung und Ermutigung für die anderen Länder, weitere Anstrengungen für gemeinsame Lösungen zu unternehmen.
Die Weltwirtschaftskrise 2008/2009 hatte neben vielen negativen Auswirkungen eine positive Folge: Sie hat die internationale Kooperation in Steuerfragen enorm vorangebracht. Derartige Impulse brauchen wir nun auch zur Bewältigung der Covid-19 Pandemie. Es geht dabei nicht nur darum, mehr Einnahmen zu generieren, sondern vor allem darum, mehr Gerechtigkeit in der Einnahmengenerierung zu schaffen. Dazu müssen Steuergerechtigkeit und –fairness öffentlich stärker diskutiert werden. Denn wie die finanziellen Mittel zur Bewältigung der Krise erhoben und eingesetzt werden, wird sich auch auf die Legitimität der Staaten und den sozialen Zusammenhalt auswirken.
Dieser Text ist Teil einer Sonderreihe unseres Formats Die aktuelle Kolumne, die die Folgen der Corona-Krise entwicklungspolitisch und sozioökonomisch einordnet. Sie finden die weiteren Texte hier auf unserer Überblicksseite.
Die aktuelle Krise zeigt einmal mehr, wie wichtig leistungsfähige und gut regierte Staaten sind, wenn es darum geht, elementare Probleme kollektiv zu lösen. Steuersysteme werden eine Schlüsselrolle spielen, um die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie in Entwicklungsländern abzufedern und nach der Pandemie eine möglichst rasche und nachhaltige wirtschaftliche Erholung zu befördern.
Der zusätzliche Finanzbedarf der öffentlichen Haushalte wird dabei vor allem in den ärmeren Ländern gewaltig sein. Wichtige Einnahmequellen, wie der Export von Naturressourcen oder der Tourismus, sind auf unbestimmte Zeit eingebrochen. Schätzungen der Weltbank sagen zum Beispiel für Afrika voraus, dass je nach Ausmaß der Krise mit einem Rückgang der staatlichen Einnahmen um 12 bis 16 Prozent zu rechnen ist. Für das Jahr 2020 wird eine durchschnittliche Erhöhung der Haushaltsdefizite um 3,5 Prozentpunkte des Bruttoinlandsprodukts prognostiziert.
Viele Entwicklungsländer befinden sich noch in der Lockdown-Phase der Pandemie. In dieser Phase geht es vor allem um Steuererleichterungen, die den Unternehmen kurzfristig Liquidität verschaffen, so wie zum Beispiel der Aufschub fälliger Steuerzahlungen. Danach folgt eine Phase der Lockerungen, in welcher Steuererleichterungen als Konsum- oder Investitionsanreize eingesetzt werden, um die Wirtschaft wieder anzukurbeln. Viele Industrienationen befinden sich momentan in dieser Phase, in der eine Balance zwischen effektiven Steueranreizen für die Wirtschaft und ausreichenden Staatseinnahmen zur Finanzierung der erhöhten Ausgaben gefunden werden muss. Spätestens mit dem Ende der Pandemie müssen zusätzlich langfristige Maßnahmen in den Blick genommen werden, um die öffentlichen Finanzsysteme resilient und zukunftsfähig zu machen.
Doch welche Möglichkeiten haben die Regierungen, um kurzfristig steuerliche Anreize für Investitionen und wirtschaftliche Notfallprogramme zu gewähren, ohne mittel- und langfristig die Finanzierung der wachsenden Staatsausgaben zu gefährden? Gerade ärmere Länder haben hier häufig nur wenig finanziellen Spielraum für Konjunkturpakete.
Zum einen müssen die Steuersysteme auf eine breitere Basis gestellt werden. Eine effektivere Besteuerung der wohlhabenden Privathaushalte und Vermögen ist notwendig. Viele Staaten erzielen zum Beispiel kaum Einnahmen aus Grundsteuern oder aus privaten Einkommenssteuern. Gerade solche Steuern fördern aber die Progressivität und Fairness der Steuersysteme, weil sie die Leistungsfähigkeit wohlhabender Steuerzahler stärker berücksichtigen.
Zum anderen müssen Steuerhinterziehung und -vermeidung – welche jährlich weltweit zu Milliardeneinbußen an Steuereinnahmen führen – entschlossen verfolgt werden. Hierfür ist es wichtig, in den Steuerbehörden die Qualität der Steuerdaten und -register, aber auch die Kapazitäten der Steuerprüfung zu erhöhen. Digitalisierung und Automatisierung bei der Führung von Registern, dem Rechnungswesen und dem Austausch von Informationen, sowohl national zwischen Behörden als auch international zwischen Ländern, sind dafür zentrale Ansatzpunkte.
Doch die erforderlichen Maßnahmen können die ärmeren Entwicklungsländer alleine nicht stemmen. Sie sind besonders bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -vermeidung durch Großkonzerne auf internationale Zusammenarbeit angewiesen. Vor allem muss dem intransparenten Geschäftsgebaren der sogenannten Steueroasen und dem globalen Unterbietungswettbewerb bei den Unternehmenssteuern ein Ende gesetzt werden. Zu Letzterem ist die Einführung einer globalen Mindeststeuer im Gespräch. Sie ist gegenwärtig Gegenstand von Verhandlungen unter dem Dach der OECD und sollte zügig umgesetzt werden.
Die Entwicklungsländer werden daneben weitere Finanzmittel benötigen, die ihnen nur teilweise in Form von Krediten zufließen können. Die vielfach diskutierten Finanztransaktionssteuern könnten eine weitere Einnahmequelle für Staaten bilden. Außerdem könnten über Steuern auf große Vermögen und Erbschaften mehr Mittel mobilisiert werden – besonders wenn es gelingt, die G20-Länder hier zu einem gemeinsamen Vorgehen zu bewegen. Eine international abgestimmte Besteuerung digitaler Dienstleistungen, etwa der großen Technologie-Unternehmen, könnte staatliche Steuereinnahmen zudem stärken. Der Rückzug der USA aus den OECD-Gesprächen zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft ist kein positives Signal in diese Richtung. Er sollte jedoch nicht als endgültige Niederlage multilateraler Lösungen hingenommen werden, sondern als Warnung und Ermutigung für die anderen Länder, weitere Anstrengungen für gemeinsame Lösungen zu unternehmen.
Die Weltwirtschaftskrise 2008/2009 hatte neben vielen negativen Auswirkungen eine positive Folge: Sie hat die internationale Kooperation in Steuerfragen enorm vorangebracht. Derartige Impulse brauchen wir nun auch zur Bewältigung der Covid-19 Pandemie. Es geht dabei nicht nur darum, mehr Einnahmen zu generieren, sondern vor allem darum, mehr Gerechtigkeit in der Einnahmengenerierung zu schaffen. Dazu müssen Steuergerechtigkeit und –fairness öffentlich stärker diskutiert werden. Denn wie die finanziellen Mittel zur Bewältigung der Krise erhoben und eingesetzt werden, wird sich auch auf die Legitimität der Staaten und den sozialen Zusammenhalt auswirken.
Dieser Text ist Teil einer Sonderreihe unseres Formats Die aktuelle Kolumne, die die Folgen der Corona-Krise entwicklungspolitisch und sozioökonomisch einordnet. Sie finden die weiteren Texte hier auf unserer Überblicksseite.
Die aktuelle Krise zeigt einmal mehr, wie wichtig leistungsfähige und gut regierte Staaten sind, wenn es darum geht, elementare Probleme kollektiv zu lösen. Steuersysteme werden eine Schlüsselrolle spielen, um die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie in Entwicklungsländern abzufedern und nach der Pandemie eine möglichst rasche und nachhaltige wirtschaftliche Erholung zu befördern.
Der zusätzliche Finanzbedarf der öffentlichen Haushalte wird dabei vor allem in den ärmeren Ländern gewaltig sein. Wichtige Einnahmequellen, wie der Export von Naturressourcen oder der Tourismus, sind auf unbestimmte Zeit eingebrochen. Schätzungen der Weltbank sagen zum Beispiel für Afrika voraus, dass je nach Ausmaß der Krise mit einem Rückgang der staatlichen Einnahmen um 12 bis 16 Prozent zu rechnen ist. Für das Jahr 2020 wird eine durchschnittliche Erhöhung der Haushaltsdefizite um 3,5 Prozentpunkte des Bruttoinlandsprodukts prognostiziert.
Viele Entwicklungsländer befinden sich noch in der Lockdown-Phase der Pandemie. In dieser Phase geht es vor allem um Steuererleichterungen, die den Unternehmen kurzfristig Liquidität verschaffen, so wie zum Beispiel der Aufschub fälliger Steuerzahlungen. Danach folgt eine Phase der Lockerungen, in welcher Steuererleichterungen als Konsum- oder Investitionsanreize eingesetzt werden, um die Wirtschaft wieder anzukurbeln. Viele Industrienationen befinden sich momentan in dieser Phase, in der eine Balance zwischen effektiven Steueranreizen für die Wirtschaft und ausreichenden Staatseinnahmen zur Finanzierung der erhöhten Ausgaben gefunden werden muss. Spätestens mit dem Ende der Pandemie müssen zusätzlich langfristige Maßnahmen in den Blick genommen werden, um die öffentlichen Finanzsysteme resilient und zukunftsfähig zu machen.
Doch welche Möglichkeiten haben die Regierungen, um kurzfristig steuerliche Anreize für Investitionen und wirtschaftliche Notfallprogramme zu gewähren, ohne mittel- und langfristig die Finanzierung der wachsenden Staatsausgaben zu gefährden? Gerade ärmere Länder haben hier häufig nur wenig finanziellen Spielraum für Konjunkturpakete.
Zum einen müssen die Steuersysteme auf eine breitere Basis gestellt werden. Eine effektivere Besteuerung der wohlhabenden Privathaushalte und Vermögen ist notwendig. Viele Staaten erzielen zum Beispiel kaum Einnahmen aus Grundsteuern oder aus privaten Einkommenssteuern. Gerade solche Steuern fördern aber die Progressivität und Fairness der Steuersysteme, weil sie die Leistungsfähigkeit wohlhabender Steuerzahler stärker berücksichtigen.
Zum anderen müssen Steuerhinterziehung und -vermeidung – welche jährlich weltweit zu Milliardeneinbußen an Steuereinnahmen führen – entschlossen verfolgt werden. Hierfür ist es wichtig, in den Steuerbehörden die Qualität der Steuerdaten und -register, aber auch die Kapazitäten der Steuerprüfung zu erhöhen. Digitalisierung und Automatisierung bei der Führung von Registern, dem Rechnungswesen und dem Austausch von Informationen, sowohl national zwischen Behörden als auch international zwischen Ländern, sind dafür zentrale Ansatzpunkte.
Doch die erforderlichen Maßnahmen können die ärmeren Entwicklungsländer alleine nicht stemmen. Sie sind besonders bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -vermeidung durch Großkonzerne auf internationale Zusammenarbeit angewiesen. Vor allem muss dem intransparenten Geschäftsgebaren der sogenannten Steueroasen und dem globalen Unterbietungswettbewerb bei den Unternehmenssteuern ein Ende gesetzt werden. Zu Letzterem ist die Einführung einer globalen Mindeststeuer im Gespräch. Sie ist gegenwärtig Gegenstand von Verhandlungen unter dem Dach der OECD und sollte zügig umgesetzt werden.
Die Entwicklungsländer werden daneben weitere Finanzmittel benötigen, die ihnen nur teilweise in Form von Krediten zufließen können. Die vielfach diskutierten Finanztransaktionssteuern könnten eine weitere Einnahmequelle für Staaten bilden. Außerdem könnten über Steuern auf große Vermögen und Erbschaften mehr Mittel mobilisiert werden – besonders wenn es gelingt, die G20-Länder hier zu einem gemeinsamen Vorgehen zu bewegen. Eine international abgestimmte Besteuerung digitaler Dienstleistungen, etwa der großen Technologie-Unternehmen, könnte staatliche Steuereinnahmen zudem stärken. Der Rückzug der USA aus den OECD-Gesprächen zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft ist kein positives Signal in diese Richtung. Er sollte jedoch nicht als endgültige Niederlage multilateraler Lösungen hingenommen werden, sondern als Warnung und Ermutigung für die anderen Länder, weitere Anstrengungen für gemeinsame Lösungen zu unternehmen.
Die Weltwirtschaftskrise 2008/2009 hatte neben vielen negativen Auswirkungen eine positive Folge: Sie hat die internationale Kooperation in Steuerfragen enorm vorangebracht. Derartige Impulse brauchen wir nun auch zur Bewältigung der Covid-19 Pandemie. Es geht dabei nicht nur darum, mehr Einnahmen zu generieren, sondern vor allem darum, mehr Gerechtigkeit in der Einnahmengenerierung zu schaffen. Dazu müssen Steuergerechtigkeit und –fairness öffentlich stärker diskutiert werden. Denn wie die finanziellen Mittel zur Bewältigung der Krise erhoben und eingesetzt werden, wird sich auch auf die Legitimität der Staaten und den sozialen Zusammenhalt auswirken.
Dieser Text ist Teil einer Sonderreihe unseres Formats Die aktuelle Kolumne, die die Folgen der Corona-Krise entwicklungspolitisch und sozioökonomisch einordnet. Sie finden die weiteren Texte hier auf unserer Überblicksseite.