The conventional economics literature equates welfare with consumption-based utility, neglecting the psychological effects of uncertainty and fear of the future on well-being. In this study, we examine how food insecurity relates to changes in subjective well-being within a comparative analysis across different country groups between 2005 and 2018 and find that food insecurity matters to well-being. We also examine the relationship between experienced food insecurity and well-being, taking into account any potential endogeneity. In low-income, food-deficient, food-importing and drought-affected countries, changes in the prevalence of undernourishment explain a great deal of the variation in subjective well-being over time.
The conventional economics literature equates welfare with consumption-based utility, neglecting the psychological effects of uncertainty and fear of the future on well-being. In this study, we examine how food insecurity relates to changes in subjective well-being within a comparative analysis across different country groups between 2005 and 2018 and find that food insecurity matters to well-being. We also examine the relationship between experienced food insecurity and well-being, taking into account any potential endogeneity. In low-income, food-deficient, food-importing and drought-affected countries, changes in the prevalence of undernourishment explain a great deal of the variation in subjective well-being over time.
The Technical Expert Group on Comprehensive Risk Management (TEG-CRM) – established in 2019 under the Warsaw International Mechanism for Loss and Damage associated with Climate Change Impacts (WIM) – developed its Plan of Action (PoA) as an essential element of a five-year rolling workplan of the Executive Committee of the WIM. The PoA supports the implementation of activities under strategic workstream (c) on enhanced cooperation and facilitation in relation to comprehensive risk management approaches. Both workplans acknowledge social protection as a distinct risk management instrument. This briefing paper supports the implementation of the TEG-CRM PoA and the workplan of the Executive Committee of the WIM. Its objectives are to highlight policy gaps on using social protection to support loss and damage action (at the national level), and to define key capacity-building needs in developing countries. The brief further seeks to: i) recommend priorities for strengthening national social protection systems with the view to minimizing, averting and addressing residual loss and damage associated with climate extremes and slow onset changes; and ii) inform the future work on social protection by the TEG-CRM and, more broadly, that of the thematic expert groups established under the WIM.
The Technical Expert Group on Comprehensive Risk Management (TEG-CRM) – established in 2019 under the Warsaw International Mechanism for Loss and Damage associated with Climate Change Impacts (WIM) – developed its Plan of Action (PoA) as an essential element of a five-year rolling workplan of the Executive Committee of the WIM. The PoA supports the implementation of activities under strategic workstream (c) on enhanced cooperation and facilitation in relation to comprehensive risk management approaches. Both workplans acknowledge social protection as a distinct risk management instrument. This briefing paper supports the implementation of the TEG-CRM PoA and the workplan of the Executive Committee of the WIM. Its objectives are to highlight policy gaps on using social protection to support loss and damage action (at the national level), and to define key capacity-building needs in developing countries. The brief further seeks to: i) recommend priorities for strengthening national social protection systems with the view to minimizing, averting and addressing residual loss and damage associated with climate extremes and slow onset changes; and ii) inform the future work on social protection by the TEG-CRM and, more broadly, that of the thematic expert groups established under the WIM.
The Technical Expert Group on Comprehensive Risk Management (TEG-CRM) – established in 2019 under the Warsaw International Mechanism for Loss and Damage associated with Climate Change Impacts (WIM) – developed its Plan of Action (PoA) as an essential element of a five-year rolling workplan of the Executive Committee of the WIM. The PoA supports the implementation of activities under strategic workstream (c) on enhanced cooperation and facilitation in relation to comprehensive risk management approaches. Both workplans acknowledge social protection as a distinct risk management instrument. This briefing paper supports the implementation of the TEG-CRM PoA and the workplan of the Executive Committee of the WIM. Its objectives are to highlight policy gaps on using social protection to support loss and damage action (at the national level), and to define key capacity-building needs in developing countries. The brief further seeks to: i) recommend priorities for strengthening national social protection systems with the view to minimizing, averting and addressing residual loss and damage associated with climate extremes and slow onset changes; and ii) inform the future work on social protection by the TEG-CRM and, more broadly, that of the thematic expert groups established under the WIM.
This paper assesses the preferences of EU institutions and member states for the Union’s development policy response to the COVID-19 pandemic. Addressing both the effects of climate change and biodiversity loss and the exacerbating socio-economic inequalities requires a response that links the short-term recovery of the pandemic with longer-term socio-ecological transformations. Our findings show that the EU and its member states have mainly responded to that challenge through Team Europe and Team Europe Initiatives. While these have contributed to defining a joint European response to the pandemic, the strong focus on climate and green transitions and the lack of connections to the broader SDG agenda as well as social and human development have created tensions between some member states and the EU. A key challenge ahead in further defining the European response to the pandemic is finding new strategic directions and operational means for bridging these differing priorities.
This paper assesses the preferences of EU institutions and member states for the Union’s development policy response to the COVID-19 pandemic. Addressing both the effects of climate change and biodiversity loss and the exacerbating socio-economic inequalities requires a response that links the short-term recovery of the pandemic with longer-term socio-ecological transformations. Our findings show that the EU and its member states have mainly responded to that challenge through Team Europe and Team Europe Initiatives. While these have contributed to defining a joint European response to the pandemic, the strong focus on climate and green transitions and the lack of connections to the broader SDG agenda as well as social and human development have created tensions between some member states and the EU. A key challenge ahead in further defining the European response to the pandemic is finding new strategic directions and operational means for bridging these differing priorities.
This paper assesses the preferences of EU institutions and member states for the Union’s development policy response to the COVID-19 pandemic. Addressing both the effects of climate change and biodiversity loss and the exacerbating socio-economic inequalities requires a response that links the short-term recovery of the pandemic with longer-term socio-ecological transformations. Our findings show that the EU and its member states have mainly responded to that challenge through Team Europe and Team Europe Initiatives. While these have contributed to defining a joint European response to the pandemic, the strong focus on climate and green transitions and the lack of connections to the broader SDG agenda as well as social and human development have created tensions between some member states and the EU. A key challenge ahead in further defining the European response to the pandemic is finding new strategic directions and operational means for bridging these differing priorities.
Das Statistische Bundesamt hat die vorläufige Inflationsrate für September in Höhe von 4,1 Prozent bestätigt. Damit lag die Inflationsrate so hoch wie seit Dezember 1993 nicht mehr. Dazu ein Statement von Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin):
4,1 Prozent klingt nach einer höheren Inflation, als sie in Wahrheit ist. Denn im September sind die Preise im Vergleich zum August und zum Juli nicht gestiegen, sondern konstant geblieben. Die höhere Zahl ist vor allem das Resultat so genannter Basiseffekte, also der Tatsache, dass im gleichen Zeitraum im vergangenen Jahr die Preise gefallen sind. Die Preise fossiler Energieträger wie Öl und Gas werden auch in Zukunft weiter steigen. Das ist gut so, denn dies gehört zu einer klugen Strategie in Sachen Klimaschutz dazu. Die Politik sollte Menschen mit geringen Einkommen gezielt finanziell entlasten, aber nicht TopverdienerInnen oder Unternehmen. Die Inflation wird im kommenden Jahr in Deutschland mit hoher Wahrscheinlichkeit eher zu gering als zu hoch ausfallen. Eine dauerhaft hohe Inflation ist sehr unwahrscheinlich und wäre eher ein Luxus-Problem, denn dies würde eine dauerhaft boomende Wirtschaft erfordern. Es gibt daher keinen Anlass zur Angst und die Politik sollte sich an populistischer Angstmache nicht beteiligen.jQuery(document).ready(function($){$("#isloaderfor-ylxozb").fadeOut(300, function () { $(".pagwrap-ylxozb").fadeIn(300);});});
On October 12th, IPI hosted a Global Leaders Series event featuring H.E. Hon. Uhuru Kenyatta, President of the Republic of Kenya.
The talk responded to the major challenges highlighted in the United Nations Secretary General’s Our Common Agenda report. President Kenyatta discussed how global cooperation and multilateralism can be deployed effectively to solve the major interlinked climate, security, economic and public health challenges that threaten so many around the world. He also shared his insights on the worldwide challenge of building and sustaining states that have the ability to solve major challenges, including the maintenance of cohesion, peace and security.
His Excellency President Hon. Uhuru Kenyatta, C.G.H., is the fourth President of the Republic of Kenya and the party leader of the ruling Jubilee Party.
He has previously served as a nominated Member of Parliament, Leader of the Opposition, Minister for Local Government and Deputy Prime Minister and Minister of Finance.
President Kenyatta was re-elected for a second and final term in August 2017. His presidency has been underpinned by a commitment to economic and social transformation, national unity, good governance, regional integration, and intra-Africa trade.
Under President Kenyatta’s leadership, Kenya has become one of the fastest-growing economies in sub-Saharan Africa and ranks among the top three African countries on the ease of doing business. Kenya has consolidated its position as a leader on issues such as Climate Change, the Blue Economy and digital technologies and Nairobi has emerged as a regional hub for major international organizations and corporations. Kenya. In January 2021, Kenya started its two-year term as an elected member of the United Nations Security Council.
Following the promulgation of a new Constitution in 2010, President Kenyatta presided over the rolling out of an ambitious program to restructure the Kenyan state involving large-scale political, fiscal, and administrative decentralization.
At the regional level, President Kenyatta has championed regional integration, intra-Africa trade, and a stronger role of the African continent on the global stage. He has been at the forefront in promoting peace and security efforts in the region and has brokered peace agreements in South Sudan and the Democratic Republic of Congo.
President Kenyatta has Chaired the African Union Peace and Security Council in March of 2021 and is the current Chair of the Summit of East Africa Community Heads of State. He is also Chair of the African Leaders Malaria Alliance (ALMA) a coalition of African Union Heads of State and Government to drive accountability and action for results against Malaria, Neglected Tropical Diseases (NTDs), Reproductive, Maternal, Neonatal, Child, and Adolescent Health (RMNCAH) and nutrition.
President Kenyatta is the current President-in-Office of the Organization of the African, Caribbean and Pacific States (OACPS) which comprises 79 African, Caribbean, and Pacific states. He is also a member of the High-Level Panel for Sustainable Ocean Economy, a unique initiative of 14 serving world leaders to build momentum towards a sustainable ocean economy.
President Kenyatta serves as a Global Leader for the Young People’s Agenda under the UN-led Generation Unlimited Initiative (GenU) which seeks to ensure that by 2030 all young persons aged 10-24 are in school, in training or employment.
This event was moderated by Zeid Ra’ad Al Hussein, President and CEO of IPI.
Deutschland soll sich für die Finanzierung von Wissenschaft in Partnerschaft mit wissenschaftlichen Institutionen und Partnern in Afrika aussprechen, sagt Anna-Katharina Hornidge im Interview mit Klaus Bernhard Hofmann. Sie betont auch, dass ein Erfolg der Energiewende nur möglich ist, wenn ein Teil der erneuerbaren Energien importiert werde. (Grüner Wasserstoff könne eine wichtige Rolle spielen.)
Deutschland soll sich für die Finanzierung von Wissenschaft in Partnerschaft mit wissenschaftlichen Institutionen und Partnern in Afrika aussprechen, sagt Anna-Katharina Hornidge im Interview mit Klaus Bernhard Hofmann. Sie betont auch, dass ein Erfolg der Energiewende nur möglich ist, wenn ein Teil der erneuerbaren Energien importiert werde. (Grüner Wasserstoff könne eine wichtige Rolle spielen.)
Deutschland soll sich für die Finanzierung von Wissenschaft in Partnerschaft mit wissenschaftlichen Institutionen und Partnern in Afrika aussprechen, sagt Anna-Katharina Hornidge im Interview mit Klaus Bernhard Hofmann. Sie betont auch, dass ein Erfolg der Energiewende nur möglich ist, wenn ein Teil der erneuerbaren Energien importiert werde. (Grüner Wasserstoff könne eine wichtige Rolle spielen.)
Vom 11. bis 15. Oktober 2021 und vom 25. April bis 8. Mai 2022 findet in Kunming, China, die 15. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) statt. Auf der Konferenz werden Länder aus aller Welt zusammenkommen, um sich auf eine Reihe neuer Biodiversitätsziele für das kommende Jahrzehnt (Global Biodiversity Framework, GBF) zu einigen. Diese Ziele werden die Meilensteine für das Erreichen von Ergebnissen bis zum Jahr 2050 sein. Die einundzwanzig Ziele für 2030 sehen unter anderem vor, weltweit 30 % der Land- und Meeresflächen als Schutzgebiete auszuweisen. Sie beabsichtigen, invasive gebietsfremde Arten zu bekämpfen, die Verschmutzung durch Nährstoffe, Pestizide und Kunststoffe erheblich zu reduzieren und naturbasierte Lösungen für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel umzusetzen. Darüber hinaus schlagen sie vor, Anreize, die der biologischen Vielfalt schaden, zu verringern und die internationalen Finanzströme für biodiversitätsfreundliche Aktivitäten im globalen Süden (200 Milliarden Dollar jährlich) zu erhöhen.
Im Vorfeld dieses entscheidenden Treffens wird der erste Entwurf des GBF den indigenen Völkern und lokalen Gemeinschaften (IPLCs) jedoch nicht gerecht, da es kein entsprechendes Ziel gibt, das die Bedeutung der rechtlichen Anerkennung der Rechte von IPLCs auf Land und andere Ressourcen für den Naturschutz festhält.
In diesem ersten Entwurf der GBF zielt Ziel 3 darauf ab, bis 2030 mindestens 30 % der weltweiten Landflächen und Ozeane durch die Ausweisung von Schutzgebieten zu schützen (auch als 30*30-Ziel bekannt). Allerdings gibt es weder auf globaler noch auf lokaler Ebene Garantien dafür, dass die Rechte indigener Völker und lokaler Gemeinschaften in vollem Umfang respektiert und gefördert werden. Heute werden 52 % der weltweiten Schutzgebiete unter der strikten Prämisse verwaltet, dass der Mensch von der Natur ausgeschlossen werden muss, damit sie gedeihen kann. Diese Prämisse hat ihren Ursprung im Kolonialismus, in dem die Kolonialmächte unter dem Vorwand einer höherrangigen Religion, Rasse oder besseren Wissens angestammte Gebiete der indigenen Bevölkerung exklusiv kontrollierten. Heute wie damals hat der ausschließende Naturschutz (oder „Festungsschutz“) für die IPLCs schlimme Folgen: Sie werden aus ihren Häusern und von ihrem angestammten Land vertrieben, ihre traditionellen Lebensgrundlagen werden kriminalisiert und ihre Menschenrechte auf Leben, Gesundheit, Wasser, Nahrung, einen angemessenen Lebensstandard und kulturelle Rechte werden verletzt. Mit anderen Worten: Indigene Völker werden nicht nur den Preis zahlen für ein ökologisches Problem, welches sie nicht verursacht haben. Auch ihr Beitrag zur biologischen Vielfalt wird übersehen.
Weltweit leben 1,87 Milliarden indigene Völker und lokale Gemeinschaften in den wichtigsten Hotspots der biologischen Vielfalt, die 47 % der Erdoberfläche ausmachen; 363 Millionen von ihnen leben in bestehenden Schutzgebieten. Dennoch ist die rechtliche Anerkennung des Eigentums von IPLCs auf nur etwa 10 % dieser Gebiete beschränkt. IPLCs haben bewiesen, dass sie Wälder, Ökosysteme und die biologische Vielfalt durch kollektives Eigentum, Governance-Mechanismen und traditionelles ökologisches Wissen effektiv erhalten. Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) zeigt, dass von IPLCs geführte Gebiete mit formal anerkannten kollektiven Landrechten wesentlich besser zum Erhalt von Umwelt und Ressourcen beitragen als benachbarte privat oder staatlich verwaltete Schutzgebiete, etwa bei der Eindämmung der Entwaldung – und dies selbst bei zunehmender gewaltsamer Bedrohung der IPLCs.
Aus diesen Gründen müssen sich die weltweiten Naturschutzbemühungen vom „Festungsschutz“ weg und hin zu einem auf Rechten basierenden Schutz bewegen. Rechtebasierter Naturschutz stellt sicher, dass die Rechte von IPLCs auf Land, Binnengewässer und Ressourcen anerkannt, formalisiert und gesichert werden. Sie erhalten angemessene Unterstützung und Schutz, einschließlich finanzieller Mittel, um ihren wichtigsten Beitrag zum Naturschutz zu erhalten. Würden die globalen Biodiversitätsziele rechtebasierte Ansätze im Naturschutz verankern, wäre dies ein wichtiger Beitrag dazu, den Naturschutz zu entkolonialisieren. Auf diese Weise könnten lokale Gemeinschaften ihre Gebiete besser verteidigen, etwa gegen die Agrarindustrie, legale und illegale Rohstoffgewinnung, korrupte Politiker, Landspekulanten und Ressourcenraub.
In diesem Zusammenhang sollte die GBF der Stärkung der Rechte indigener Völker und lokaler Gemeinschaften, der substanziellen Beteiligung auf lokaler Ebene und darüber hinaus sowie der rechtlichen Anerkennung ihrer Menschen-, Land- und Eigentumsrechte Vorrang einräumen. Schließlich muss die Bedeutung von Fortschritten bei der rechtlichen Anerkennung der Rechte von IPLCs auf Land und andere Ressourcen für den Schutz der Natur in den globalen gebietsbezogenen Zielen für die Zeit nach 2020 kodifiziert und mit einem eigenen Ziel versehen werden. Der Hohe Kommissar für Menschenrechte der Vereinten Nationen schlägt die Aufnahme des folgenden Ziels vor (als neues Ziel 3 oder als Zusatz zu Ziel 21), das starke Unterstützung finden sollte: „Bis 2030 die rechtliche Anerkennung und Sicherung der Eigentumsrechte von IPLCs an allen Ländereien, Gewässern und anderen natürlichen Ressourcen, die sie gewohnheitsmäßig oder anderweitig besitzen, bewirtschaften oder nutzen, sicherstellen, mit besonderem Augenmerk auf kommunale Rechte und die Eigentumsrechte von Frauen und Jugendlichen innerhalb dieser Gruppen“.
Vom 11. bis 15. Oktober 2021 und vom 25. April bis 8. Mai 2022 findet in Kunming, China, die 15. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) statt. Auf der Konferenz werden Länder aus aller Welt zusammenkommen, um sich auf eine Reihe neuer Biodiversitätsziele für das kommende Jahrzehnt (Global Biodiversity Framework, GBF) zu einigen. Diese Ziele werden die Meilensteine für das Erreichen von Ergebnissen bis zum Jahr 2050 sein. Die einundzwanzig Ziele für 2030 sehen unter anderem vor, weltweit 30 % der Land- und Meeresflächen als Schutzgebiete auszuweisen. Sie beabsichtigen, invasive gebietsfremde Arten zu bekämpfen, die Verschmutzung durch Nährstoffe, Pestizide und Kunststoffe erheblich zu reduzieren und naturbasierte Lösungen für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel umzusetzen. Darüber hinaus schlagen sie vor, Anreize, die der biologischen Vielfalt schaden, zu verringern und die internationalen Finanzströme für biodiversitätsfreundliche Aktivitäten im globalen Süden (200 Milliarden Dollar jährlich) zu erhöhen.
Im Vorfeld dieses entscheidenden Treffens wird der erste Entwurf des GBF den indigenen Völkern und lokalen Gemeinschaften (IPLCs) jedoch nicht gerecht, da es kein entsprechendes Ziel gibt, das die Bedeutung der rechtlichen Anerkennung der Rechte von IPLCs auf Land und andere Ressourcen für den Naturschutz festhält.
In diesem ersten Entwurf der GBF zielt Ziel 3 darauf ab, bis 2030 mindestens 30 % der weltweiten Landflächen und Ozeane durch die Ausweisung von Schutzgebieten zu schützen (auch als 30*30-Ziel bekannt). Allerdings gibt es weder auf globaler noch auf lokaler Ebene Garantien dafür, dass die Rechte indigener Völker und lokaler Gemeinschaften in vollem Umfang respektiert und gefördert werden. Heute werden 52 % der weltweiten Schutzgebiete unter der strikten Prämisse verwaltet, dass der Mensch von der Natur ausgeschlossen werden muss, damit sie gedeihen kann. Diese Prämisse hat ihren Ursprung im Kolonialismus, in dem die Kolonialmächte unter dem Vorwand einer höherrangigen Religion, Rasse oder besseren Wissens angestammte Gebiete der indigenen Bevölkerung exklusiv kontrollierten. Heute wie damals hat der ausschließende Naturschutz (oder „Festungsschutz“) für die IPLCs schlimme Folgen: Sie werden aus ihren Häusern und von ihrem angestammten Land vertrieben, ihre traditionellen Lebensgrundlagen werden kriminalisiert und ihre Menschenrechte auf Leben, Gesundheit, Wasser, Nahrung, einen angemessenen Lebensstandard und kulturelle Rechte werden verletzt. Mit anderen Worten: Indigene Völker werden nicht nur den Preis zahlen für ein ökologisches Problem, welches sie nicht verursacht haben. Auch ihr Beitrag zur biologischen Vielfalt wird übersehen.
Weltweit leben 1,87 Milliarden indigene Völker und lokale Gemeinschaften in den wichtigsten Hotspots der biologischen Vielfalt, die 47 % der Erdoberfläche ausmachen; 363 Millionen von ihnen leben in bestehenden Schutzgebieten. Dennoch ist die rechtliche Anerkennung des Eigentums von IPLCs auf nur etwa 10 % dieser Gebiete beschränkt. IPLCs haben bewiesen, dass sie Wälder, Ökosysteme und die biologische Vielfalt durch kollektives Eigentum, Governance-Mechanismen und traditionelles ökologisches Wissen effektiv erhalten. Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) zeigt, dass von IPLCs geführte Gebiete mit formal anerkannten kollektiven Landrechten wesentlich besser zum Erhalt von Umwelt und Ressourcen beitragen als benachbarte privat oder staatlich verwaltete Schutzgebiete, etwa bei der Eindämmung der Entwaldung – und dies selbst bei zunehmender gewaltsamer Bedrohung der IPLCs.
Aus diesen Gründen müssen sich die weltweiten Naturschutzbemühungen vom „Festungsschutz“ weg und hin zu einem auf Rechten basierenden Schutz bewegen. Rechtebasierter Naturschutz stellt sicher, dass die Rechte von IPLCs auf Land, Binnengewässer und Ressourcen anerkannt, formalisiert und gesichert werden. Sie erhalten angemessene Unterstützung und Schutz, einschließlich finanzieller Mittel, um ihren wichtigsten Beitrag zum Naturschutz zu erhalten. Würden die globalen Biodiversitätsziele rechtebasierte Ansätze im Naturschutz verankern, wäre dies ein wichtiger Beitrag dazu, den Naturschutz zu entkolonialisieren. Auf diese Weise könnten lokale Gemeinschaften ihre Gebiete besser verteidigen, etwa gegen die Agrarindustrie, legale und illegale Rohstoffgewinnung, korrupte Politiker, Landspekulanten und Ressourcenraub.
In diesem Zusammenhang sollte die GBF der Stärkung der Rechte indigener Völker und lokaler Gemeinschaften, der substanziellen Beteiligung auf lokaler Ebene und darüber hinaus sowie der rechtlichen Anerkennung ihrer Menschen-, Land- und Eigentumsrechte Vorrang einräumen. Schließlich muss die Bedeutung von Fortschritten bei der rechtlichen Anerkennung der Rechte von IPLCs auf Land und andere Ressourcen für den Schutz der Natur in den globalen gebietsbezogenen Zielen für die Zeit nach 2020 kodifiziert und mit einem eigenen Ziel versehen werden. Der Hohe Kommissar für Menschenrechte der Vereinten Nationen schlägt die Aufnahme des folgenden Ziels vor (als neues Ziel 3 oder als Zusatz zu Ziel 21), das starke Unterstützung finden sollte: „Bis 2030 die rechtliche Anerkennung und Sicherung der Eigentumsrechte von IPLCs an allen Ländereien, Gewässern und anderen natürlichen Ressourcen, die sie gewohnheitsmäßig oder anderweitig besitzen, bewirtschaften oder nutzen, sicherstellen, mit besonderem Augenmerk auf kommunale Rechte und die Eigentumsrechte von Frauen und Jugendlichen innerhalb dieser Gruppen“.
Vom 11. bis 15. Oktober 2021 und vom 25. April bis 8. Mai 2022 findet in Kunming, China, die 15. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) statt. Auf der Konferenz werden Länder aus aller Welt zusammenkommen, um sich auf eine Reihe neuer Biodiversitätsziele für das kommende Jahrzehnt (Global Biodiversity Framework, GBF) zu einigen. Diese Ziele werden die Meilensteine für das Erreichen von Ergebnissen bis zum Jahr 2050 sein. Die einundzwanzig Ziele für 2030 sehen unter anderem vor, weltweit 30 % der Land- und Meeresflächen als Schutzgebiete auszuweisen. Sie beabsichtigen, invasive gebietsfremde Arten zu bekämpfen, die Verschmutzung durch Nährstoffe, Pestizide und Kunststoffe erheblich zu reduzieren und naturbasierte Lösungen für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel umzusetzen. Darüber hinaus schlagen sie vor, Anreize, die der biologischen Vielfalt schaden, zu verringern und die internationalen Finanzströme für biodiversitätsfreundliche Aktivitäten im globalen Süden (200 Milliarden Dollar jährlich) zu erhöhen.
Im Vorfeld dieses entscheidenden Treffens wird der erste Entwurf des GBF den indigenen Völkern und lokalen Gemeinschaften (IPLCs) jedoch nicht gerecht, da es kein entsprechendes Ziel gibt, das die Bedeutung der rechtlichen Anerkennung der Rechte von IPLCs auf Land und andere Ressourcen für den Naturschutz festhält.
In diesem ersten Entwurf der GBF zielt Ziel 3 darauf ab, bis 2030 mindestens 30 % der weltweiten Landflächen und Ozeane durch die Ausweisung von Schutzgebieten zu schützen (auch als 30*30-Ziel bekannt). Allerdings gibt es weder auf globaler noch auf lokaler Ebene Garantien dafür, dass die Rechte indigener Völker und lokaler Gemeinschaften in vollem Umfang respektiert und gefördert werden. Heute werden 52 % der weltweiten Schutzgebiete unter der strikten Prämisse verwaltet, dass der Mensch von der Natur ausgeschlossen werden muss, damit sie gedeihen kann. Diese Prämisse hat ihren Ursprung im Kolonialismus, in dem die Kolonialmächte unter dem Vorwand einer höherrangigen Religion, Rasse oder besseren Wissens angestammte Gebiete der indigenen Bevölkerung exklusiv kontrollierten. Heute wie damals hat der ausschließende Naturschutz (oder „Festungsschutz“) für die IPLCs schlimme Folgen: Sie werden aus ihren Häusern und von ihrem angestammten Land vertrieben, ihre traditionellen Lebensgrundlagen werden kriminalisiert und ihre Menschenrechte auf Leben, Gesundheit, Wasser, Nahrung, einen angemessenen Lebensstandard und kulturelle Rechte werden verletzt. Mit anderen Worten: Indigene Völker werden nicht nur den Preis zahlen für ein ökologisches Problem, welches sie nicht verursacht haben. Auch ihr Beitrag zur biologischen Vielfalt wird übersehen.
Weltweit leben 1,87 Milliarden indigene Völker und lokale Gemeinschaften in den wichtigsten Hotspots der biologischen Vielfalt, die 47 % der Erdoberfläche ausmachen; 363 Millionen von ihnen leben in bestehenden Schutzgebieten. Dennoch ist die rechtliche Anerkennung des Eigentums von IPLCs auf nur etwa 10 % dieser Gebiete beschränkt. IPLCs haben bewiesen, dass sie Wälder, Ökosysteme und die biologische Vielfalt durch kollektives Eigentum, Governance-Mechanismen und traditionelles ökologisches Wissen effektiv erhalten. Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) zeigt, dass von IPLCs geführte Gebiete mit formal anerkannten kollektiven Landrechten wesentlich besser zum Erhalt von Umwelt und Ressourcen beitragen als benachbarte privat oder staatlich verwaltete Schutzgebiete, etwa bei der Eindämmung der Entwaldung – und dies selbst bei zunehmender gewaltsamer Bedrohung der IPLCs.
Aus diesen Gründen müssen sich die weltweiten Naturschutzbemühungen vom „Festungsschutz“ weg und hin zu einem auf Rechten basierenden Schutz bewegen. Rechtebasierter Naturschutz stellt sicher, dass die Rechte von IPLCs auf Land, Binnengewässer und Ressourcen anerkannt, formalisiert und gesichert werden. Sie erhalten angemessene Unterstützung und Schutz, einschließlich finanzieller Mittel, um ihren wichtigsten Beitrag zum Naturschutz zu erhalten. Würden die globalen Biodiversitätsziele rechtebasierte Ansätze im Naturschutz verankern, wäre dies ein wichtiger Beitrag dazu, den Naturschutz zu entkolonialisieren. Auf diese Weise könnten lokale Gemeinschaften ihre Gebiete besser verteidigen, etwa gegen die Agrarindustrie, legale und illegale Rohstoffgewinnung, korrupte Politiker, Landspekulanten und Ressourcenraub.
In diesem Zusammenhang sollte die GBF der Stärkung der Rechte indigener Völker und lokaler Gemeinschaften, der substanziellen Beteiligung auf lokaler Ebene und darüber hinaus sowie der rechtlichen Anerkennung ihrer Menschen-, Land- und Eigentumsrechte Vorrang einräumen. Schließlich muss die Bedeutung von Fortschritten bei der rechtlichen Anerkennung der Rechte von IPLCs auf Land und andere Ressourcen für den Schutz der Natur in den globalen gebietsbezogenen Zielen für die Zeit nach 2020 kodifiziert und mit einem eigenen Ziel versehen werden. Der Hohe Kommissar für Menschenrechte der Vereinten Nationen schlägt die Aufnahme des folgenden Ziels vor (als neues Ziel 3 oder als Zusatz zu Ziel 21), das starke Unterstützung finden sollte: „Bis 2030 die rechtliche Anerkennung und Sicherung der Eigentumsrechte von IPLCs an allen Ländereien, Gewässern und anderen natürlichen Ressourcen, die sie gewohnheitsmäßig oder anderweitig besitzen, bewirtschaften oder nutzen, sicherstellen, mit besonderem Augenmerk auf kommunale Rechte und die Eigentumsrechte von Frauen und Jugendlichen innerhalb dieser Gruppen“.
Der Wirtschaftsnobelpreis geht in diesem Jahr an die Wissenschaftler David Card, Joshua Angrist und Guido Imbens. Dazu ein Statement von Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin):
Die Verleihung des Wirtschaftsnobelpreises an David Card, Joshua Angrist und Guido Imbens unterstreicht die Bedeutung der empirischen Wirtschaftsforschung, eine bessere und verlässlichere Grundlage für Entscheidungen der Politik zu ermöglichen. Die drei Gewinner haben einen wichtigen Beitrag geleistet, um die Kausalität und damit Effektivität wirtschaftspolitischer Maßnahmen besser erfassen zu können und somit eine effektivere und zielgenauere Wirtschaftspolitik möglich zu machen. Die Forschung der Nobelpreisgewinner zeigt, dass der Staat sich nicht immer auf den Markt verlassen kann und selbst in wichtige wirtschaftliche Prozesse eingreifen sollte, um ein Marktversagen zu verhindern. So hat beispielsweise David Card mit seiner Forschung gezeigt, dass die Einführung des Mindestlohns für alle, also für Beschäftigte und auch für die betroffenen Unternehmen, von Vorteil sein kann. Er zeigt, dass der Mindestlohn zu einer größeren Wertschätzung, mehr Motivation, weniger nötigen Jobwechseln, stärkeren Investitionen in die Beschäftigten und damit zu einer höheren Produktivität des Unternehmens führen kann - und somit alle profitieren. Die Erfahrung mit der Einführung des Mindestlohns in Deutschland bestätigt diese Resultate von David Card. Es wäre gut, wenn sich die Kritikerinnen und Kritiker des Mindestlohns in Deutschland diese bahnbrechende Arbeit aus den 1990er Jahren vor Augen führen würden.To facilitate FDI in developing countries, understanding technical and financial needs to transition from idea to adoption is vital.