You are here

Deutsches Institut für Entwicklungspolitik / Analysen

Subscribe to Deutsches Institut für Entwicklungspolitik / Analysen feed Deutsches Institut für Entwicklungspolitik / Analysen
Publikationen des German Institute of Development and Sustainability (IDOS)
Updated: 1 day 11 hours ago

Daten für Entwicklung: eine Agenda für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit

Tue, 03/27/2018 - 14:07
Daten sind eine zentrale, aber unterschätzte Voraussetzung für die Umsetzung der Agenda 2030. Obwohl technische Innovationen, etwa Smartphones oder das Internet der Dinge, in den vergangenen Jahren zu einer Explosion an Daten geführt haben, gibt es insbesondere in Entwicklungländern und in der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) noch erhebliche Lücken in der Verfügbarkeit und Nutzung von Daten. Zu der Mehrzahl der 230 Indikatoren der Sustainable Development Goals (SDGs) kann bisher nicht regelmäßig berichtet werden.
Eine unabhängige Expertengruppe hat daher schon 2014 in ihrem Bericht an den UN-Generalsekretär A World that Counts nicht weniger als eine Datenrevolution gefordert, um die Umsetzung der SDGs zu unterstützen. Daten sind eine der wichtigsten Grundlagen für die Planung, Steuerung und Evaluierung von Projekten und Entwicklungsstrategien. Bei der Datenrevolution für nachhaltige Entwicklung geht es darum 1) Datenlücken unter Zuhilfenahme neuer Technologien und zusätzlicher Ressourcen zu schließen, 2) Data literacy global zu stärken, Datennutzung zu fördern und einen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen, 3) ein „Datenökosystem“, das globalen Standards folgt, zu schaffen, um die Datenqualität zu verbessern, Datenaggregation zu ermöglichen und -missbrauch zu verhindern.
Die Datenrevolution für nachhaltige Entwicklung ist eine Herausforderung für alle Länder. Sowohl in den Partnerländern als auch in allen deutschen Politikbereichen gibt es großen Nachholbedarf. In diesem Papier liegt der Fokus auf der deutschen EZ.
Insgesamt ist das Thema Daten in den Organisationen der deutschen EZ und ihren Vorhaben bisher wenig präsent und die Forderung nach evidenzbasierter und datenbasierter Arbeit wird oft auf die Evaluierung verengt. Es gibt keinen results framework für die deutsche EZ um die Portfoliosteuerung zu unterstützen. Das Monitoring auf Projektebene ist oft unzureichend, da die Datenqualität vielfach schwach ist und Kapazitäten fehlen. In den Partnerländern richten die Durchführungsorganisationen (DOs) häufig parallele Strukturen für Monitoring und Evaluierung (M&E) ein, um den Fortschritt der von ihnen durchgeführten Maßnahmen zu überwachen, statt so weit wie möglich nationale statistische Systeme zu nutzen und zu stärken. Erhobene Daten und Projektfortschrittsberichte werden in der Regel nicht veröffentlicht.
Aus der Analyse lassen sich folgende Empfehlungen ableiten:
  • Die deutsche EZ sollte sich auf gemeinsame Datenstandards und Grundprinzipien in der Datennutzung einigen, wie z.B. Open Data by Default. Gleichzeitig sollten Persönlichkeitsrechte gewährleistet werden.
  • Das Bundesministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (BMZ) sollte mit allen Akteuren der deutschen EZ (andere Ministerien, DOs, nichtstaatliche Akteure) eine Datenstrategie entwickeln, die die unterschiedlichen Datenquellen und -typen berücksichtigt, auf gemeinsamen Standards und Grundprinzipien aufbaut und darauf ausgerichtet ist, eine Datenkultur in allen Arbeitsbereichen der deutschen EZ zu fördern.
  • Auf internationaler Ebene sollte sich die Bundesregierung aktiv in die Umsetzung und Weiterentwicklung des Cape Town Global Action Plan for Sustainable Development Data einbringen
  • Deutschland sollte den finanziellen Beitrag zur Daten- und Statistikentwicklung in Partnerländern steigern, mittelfristig die Nutzung paralleler M&E-Systeme abschaffen und die Unterstützung nationaler statistischer Systeme in allen EZ-Maßnahmen fördern.


Die Reform des EU-Budgets: Chancen und Herausforderungen für globale nachhaltige Entwicklung

Fri, 02/23/2018 - 09:33
Mit dem nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) legt die EU nicht nur die finanziellen, sondern auch politischen Schwerpunkte bis 2030 fest. Während der MFR-Verhandlungen stellt sich damit die Frage, welche politischen Ziele die EU künftig verfolgen will. Die durch die EU entscheidend mitgestaltete Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und ihre 17 Sustainable Development Goals (SDGs) sollten für diese Debatte richtungsgebend sein.
In der EU-Binnenpolitik sollte die Agenda 2030 dazu beitragen, das europäische Budget stärker auf sozial benachteiligte Gruppen zu fokussieren, den ökologischen Fußabdruck der EU zu reduzieren und ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu befördern. Dadurch könnte der MFR zugleich die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger für Europa stärken. In den EU-Außenbeziehungen erfordert die Agenda, nicht nur kurzfristige sicherheits- und migrationspolitische Interessen in den Vordergrund zu rücken, sondern das Budget auch an langfristigen entwicklungspolitischen Zielen auszurichten. So könnte die EU sich international und gegenüber Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländern als Vorreiter für nachhaltige Entwicklung positionieren.
Für die Berücksichtigung der Agenda 2030 im nächsten MFR sind zwei Fragen zentral. Wo hat die EU die größten Defizite in der Umsetzung der Agenda 2030 und der SDGs? In welchen Bereichen kann der MFR wichtige Beiträge leisten? Wir machen fünf Vorschläge zur Berücksichtigung der Agenda 2030 im nächsten MFR. Diese Vorschläge sind komplementär und sollten parallel verfolgt werden:
(1) Prinzipien der Agenda 2030 im MFR verankern: Einzelne Prinzipien der Agenda 2030 wie Leave no one behind, Universalität und Politikkohärenz für nachhaltige Entwicklung fordern die EU auf, die SDGs nicht nur in den Außenbeziehungen, sondern z. B. auch in den Agrar- oder Strukturfonds zu berücksichtigen, die negativen Auswirkungen von EU-Politiken für Drittländer zu reduzieren und positive Wechselwirkungen zu fördern.
(2) Den SDGs einzelne Rubriken zuordnen: Der MFR sollte den globalen SDGs einzelne Rubriken zuordnen und Mindestkriterien festlegen, zu wie vielen SDGs und Targets jede Rubrik mindestens beitragen sollte. Alle Rubriken sollten die drei Dimensionen von Nachhaltigkeit – Ökonomie, Ökologie und Soziales – befördern.
(3) Nachhaltigkeitsprinzip mainstreamen: Das Nachhaltigkeitsprinzip sollte bereichsübergreifend verankert werden. Das heißt, das Klima-Mainstreaming müsste um Ziele für soziale und ökonomische Nachhaltigkeit ergänzt werden.
(4) In Rubrik IV (Außenbeziehungen) müsste die bilaterale Kooperation an den SDG-Strategien der Partner ausgerichtet werden. Es sollten zudem drei bis vier thematische Flagship-Programme zur Kooperation mit Ländern aller Einkommensgruppen bspw. in den Bereichen Urbanisierung, Ungleichheit oder Klimawandel geschaffen werden.
(5) Querschnittsthemen: Der Nachfolger des Programms Horizon 2020 sollte mehr in die Forschung zu Nachhaltigkeit investieren. Die Impact Assessments sollten stärker die soziale und ökologische Dimension von Nachhaltigkeit berücksichtigen. Der nächste MFR sollte klare Vorgaben zu nachhaltiger Beschaffung machen.


Dezentralisierung erfolgreich fördern: das Potenzial des Multi-Stakeholder-Ansatzes

Fri, 01/19/2018 - 12:09
Das Nachhaltigkeitsziel 17 schreibt Multi-Stakeholder-Ansätzen eine wichtige Bedeutung für die Erreichung der Sustainable Development Goals (SDGs) zu. Welche Vorteile und Wirkungen hat ein Multi-Stakeholder-Ansatz in Dezentralisierungsprogrammen? Der Multi-Stakeholder-Ansatz zielt auf die Einbeziehung aller für einen Reformprozess relevanten Stakeholder aus Politik, Zivilgesellschaft und Privatwirtschaft. Im Rahmen von Dezentralisierungsprogrammen sieht der Ansatz meist eine gleichzeitige Kooperation mit politischen Akteuren (Angebotsseite) und Zivilgesellschaft (Nachfrageseite) vor. Er soll auf allen Ebenen eines Staates (also national, regional und kommunal) Anwendung finden. Es gibt bisher wenige Studien darüber, welchen Beitrag ein Multi-Stakeholder-Ansatz zum Erfolg von Dezentralisierung leisten und wie er sein volles Potenzial entfalten kann. In diesem Beitrag wird argumentiert, dass der Multi-Stakeholder-Ansatz die Effektivität wie auch die Nachhaltigkeit von Dezentralisierung stützt. Wichtig ist die horizontale wie vertikale Kooperation im Mehrebenensystem zur Förderung der Dezentralisierung: ·     Die gleichzeitige Stärkung von Angebots- und Nachfrageseite erhöht die Effektivität von Dezentralisierungsreformen. Das Beispiel Bürgerbeteiligung zeigt: Die Kooperation mit der Gemeinde erleichtert der Zivilgesellschaft den Zugang; die Kooperation mit der Zivilgesellschaft ermöglicht ihr eine effektivere Beteiligung. Wird Bürgerbeteiligung so gestärkt, trägt sie eher zur Verbesserung kommunaler Dienste bei. ·     Wenn Kooperation im Mehrebenensystem stattfindet, kann Dezentralisierung nachhaltiger gefördert werden: Internationale Akteure können z.B. gemeinsam mit der Zivilgesellschaft Erfahrungen von der kommunalen Ebene in nationale Gesetzgebung einbringen und anschließend die Umsetzung auf kommunaler Ebene begleiten. Um das Potenzial des Multi-Stakeholder-Ansatzes voll auszuschöpfen, ist Folgendes wichtig: ·     Internationale Akteure sollten eine Balance finden bei der Unterstützung von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren in Dezentralisierungsprozessen. Die (nichtstaatliche) Nachfrageseite erhält häufig weniger Aufmerksamkeit. Bei der Unterstützung verschiedener Akteure geht es nicht um ein Entweder-oder, sondern um ein Sowohl-als-auch. ·     Bürgerbeteiligung sollte zu sichtbaren Ergebnissen führen, damit die Bereitschaft zu zivilgesellschaftlichem Engagement langfristig etabliert wird. Deswegen ist das Follow-up von Bürgerbeteiligung auf Angebots- wie Nachfrageseite wichtig. ·     Kontinuität und Intensität der Unterstützung sind wichtig für einen nachhaltigen Erfolg der Reformen. Die Ergebnisse resultieren aus einem Forschungsprojekt des Deutschen Instituts für Entwicklungspolitik zur Wirkungsmessung von Governance-Programmen.

Plädoyer für die verknüpfte Umsetzung des Übereinkommens von Paris und der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung

Fri, 01/19/2018 - 08:31
Die Verabschiedung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die Unterzeichnung des Übereinkommens von Paris Ende 2015 war ein entscheidender Moment der globalen Initiative für Nachhaltigkeit. Es besteht ein enormes Potenzial für positive Nebeneffekte durch eine sich wechselseitig unterstützende Umsetzung der 17 Ziele für nach¬haltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) der Agenda 2030 und der beabsichtigten nationalen Beiträge (Nationally Determined Contributions, NDCs), die das rechtsverbindliche Übereinkommen von Paris tragen.
Die Länder-NDCs, d. h. ihre Klimapläne, enthalten nicht nur Verpflichtungen zur Emissionssenkung, sondern auch zu vielen weiteren Punkten, die für die nachhaltige Entwicklung von Bedeutung sind. Im Folgenden werden die zentralen Ergebnisse einer detaillierten Analyse des Beitrags der NDC-Klimamaßnahmen zu den SDGs und ihren Zielvorgaben vorgestellt.
Nach dem Übereinkommen von Paris sollten die Länder alle fünf Jahre überarbeitete NDCs vorlegen, um die Zielvorgaben sukzessive hochzusetzen. Die erste vollständige Prüfung („weltweite Bestandsaufnahme“) steht 2023 an. Eine erste Bilanz wird jedoch schon 2018 gezogen („unterstützender Dialog“). Die Umsetzung der Agenda 2030 fußt auf den von Land zu Land unterschiedlichen nationalen Strategien für nachhaltige Entwicklung. Auf globaler Ebene greifen Überwachungs- und Überprüfungsmechanismen auf dem jährlichen hochrangigen politischen Forum für nachhaltige Entwicklung (High Level Political Forum, HLPF) der Vereinten Nationen in New York.
Üblicherweise werden diese beiden Umsetzungsprozesse trotz der vielfältigen thematischen Überschneidungen und dem gemeinsamen Ziel einer globalen nachhaltigen Entwicklung getrennt behandelt. Unsere Analyse hebt dagegen hervor, dass die NDC-Klimamaßnahmen auch die Umsetzung vieler SDGs und ihrer Zielvorgaben unterstützen können. Sie decken thematisch nicht nur bedeutende Elemente für SDG 13, sondern auch für viele weitere Themen der nachhaltigen Entwicklung ab. Die NDC-Klimamaßnahmen machen zudem deutlich, dass die SDGs miteinander verflochten sind. So erzeugt eine Vielzahl der NDC-Klimamaßnahmen Synergien, die mehrere SDGs zugleich voranbringen können. Um positive Nebeneffekte zu erreichen, sollten NDCs und SDGs koordiniert umgesetzt werden. Auf diese Weise lassen sich 1) Doppelungen und damit Kosten vermeiden und 2) die Agenda 2030 auf Länderebene systematischer umsetzen, indem durch bereits verpflichtend festgelegte Maßnahmen nach den NDCs Synergien zwischen beiden Agenden erschlossen werden.
Eine Verknüpfung des Übereinkommens von Paris und der Agenda 2030 sollte erwogen werden, um Politikkohärenz zu erhöhen mit dem Ziel Synergien zu maximieren und Zielkonflikte reduzieren:
Im Kontext des Übereinkommens von Paris sollten die Länder zukünftige Überarbeitungen der NDCs nutzen, um ihre Klimamaßnahmen enger mit den SDGs zu koordinieren.
Im Kontext der Agenda 2030 sollten Strategien für nachhaltige Entwicklung die NDCs sinnvoll ergänzen.
Positive Nebeneffekte bieten das Potenzial, die Länder stärker zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen zu motivieren. Kompromisse sollten jedoch frühzeitig vermittelt werden, um beide Agenden erfolgreicher umsetzen zu können.


Der Nothilfe Treuhandfonds der EU für Afrika und seine Auswirkungen auf die EU-Entwicklungspolitik

Sat, 12/23/2017 - 16:03
Der „Nothilfe Treuhandfonds der EU zur Unterstützung der Stabilität und zur Bekämpfung der Ur¬sachen irregulärer Migration und Vertreibung in Afrika“ (EUTF) stellt einen wesentlichen Bestandteil der EU-Migrationspolitik dar. Er ist mit großen Hoffnungen aber auch ernsthaften Sorgen bzgl. seiner Ziele und Aktivitäten verbunden.
Erklärtes Ziel des EUTF ist es, „die Ursachen von Destabilisierung, Zwangsvertreibung und irregulärer Migration zu bekämpfen“, was weithin als unrealistisch angesehen wird. Einige zentrale Akteure haben andere Ziele für den EUTF. Sie wollen Afrika Anreize zur Zusammenarbeit bei der Migrationssteuerung bieten und die Flexibilität des EUTF nutzen, um innovative Programme zu erarbeiten. In solchen innovativen Programmen könnte der größte Mehrwert des EUTF liegen.
Viele afrikanische Partner nehmen den EUTF als Teil einer von den Europäern oktroyierten Migrationspolitik wahr, die den europäischen Interessen stärker dient als den afrikanischen. Auch wenn mit den verschiedenen Ländern und Pro-jekten unterschiedliche Erfahrungen gemacht wurden, ist die Teilhabe der Afrikaner bei der Implementierung der EUTF-Projekte geringer als bei traditionellen Instrumenten der Entwicklungszusammenarbeit (EZ). Der EUTF riskiert, die afrikanischen Partner vor den Kopf zu stoßen und deren Ziele, Wissen und Fähigkeiten zu ignorieren.
Die Auswahl der EUTF-Projekte und Partner wird als intransparent kritisiert. Die Durchführungsorganisationen der EU-Mitgliedsstaaten spielen bei dessen Umsetzung die größte Rolle. Einige davon sehen den EUTF als Finanzierungsquelle für ihre regulären Entwicklungsprogramme. Dies wirft die Frage auf, welchen Mehrwert der EUTF gegenüber bestehenden Programmen bietet.
Der umstrittenste Aspekt des EUTF ist sein Potenzial, Entwick¬lungsgelder zugunsten der EU-Migrationspolitik umzu-leiten, auch wenn dies teilweise EU-Menschenrechts- und Entwicklungsverpflichtungen zuwiderläuft. Dies scheint Teil einer umfassenderen Entwicklung hin zu einer stär¬keren sicherheitspolitischen Nutzung der EU-Entwicklungspolitik zu sein. Zudem lässt der EUTF Grundsätze der Wirksamkeitsagenda außer Acht und weist Ländern Gelder aufgrund ihres Migrationsprofils zu.
Es könnten zahlreiche Maßnahmen getroffen werden, um den EUTF zu optimieren und die Chancen, die er bietet, besser zu nutzen. Dazu zählen eine transparentere und kon¬sultativere Projektentwicklung, die stärkere Zusammenarbeit mit und Ausrichtung auf die lokale Bevölkerung und deren Bedürfnisse, ein stärkerer Fokus auf die Auswahl der passenden Stellen für die Projektumsetzung und Lehren, die aus bestehenden Ansätzen und Daten gezogen werden können. Falls der EUTF richtungsweisend ist für die künftige EU-Entwicklungszusammenarbeit, dann lässt dies für die Priorisierung der Entwicklungsgrundsätze sowie die langfristigen Interessen und Beziehungen zwischen der EU und Afrika nichts Gutes ahnen.
Verschiedene Prozesse stehen an, die die Zukunft der EU-Afrika-Beziehungen beeinflussen werden. Anhand dieser muss untersucht werden, wie Europa und Afrika in der Migrationspolitik konstruktiver zusammenarbeiten können.

Initiative zum Kapazitätsaufbau zur Förderung von Sicherheit und Entwicklung (CBSD): „Versicherheitlichung“ der EU-Entwicklungspolitik?

Fri, 12/22/2017 - 13:45
Sicherheitssektorreform (SSR) bildet ein Kernstück des Engagements der Europäischen Union (EU) zur Vermeidung gewalttätiger Konflikte und zur Stabilisierung der Lage nach Konflikten. Der bestehende Rechtsrahmen schließt allerdings die Verwendung von EU-Haushaltsmitteln zur Finanzierung der Unterstützung der Streitkräfte von Partnerländern aus. Im Rahmen der Initiative zum Kapazitätsaufbau zur Förderung von Sicherheit und Entwicklung (CBSD) will die EU diese Finanzierungslücke schließen und die Finanzierung von Ausbildung, Ausrüstung und Infrastruktur für militärische Akteure ermöglichen. Dabei liegt der CBSD-Initiative die Annahme zugrunde, dass Sicherheit eine Bedingung für Entwicklung bildet und dass nachhaltige Entwicklung nur erreicht werden kann, wenn staatliche – einschließlich militärische – Institutionen über angemessene Kapazitäten verfügen. Zur Umsetzung von CBSD hat die Europäische Kommission im Juli 2016 die Anpassung der Verordnung zur Schaffung des Instruments für Stabilität und Frieden (IcSP) vorgeschlagen. Das IcSP ist das Hauptinstrument der EU zur Finanzierung von Konfliktprävention und friedensfördernden Maßnahmen. Der Vorschlag der Kommission zur Änderung der IcSP-Verordnung sieht die Einführung neuer Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen von CBSD vor. Sowohl innerhalb der EU Institutionen als auch in der breiteren entwicklungspolitischen „Community“ wurde der Vorschlag der Kommission kontrovers diskutiert. Der vorliegende Artikel argumentiert, dass die Umsetzung von CBSD zu einer Versicherheitlichung der EU-Entwicklungs­politik beitragen kann. Die Bereitstellung von Training und Ausrüstung für militärische Akteure in Ländern wie Somalia und Mali ist notwendig, um die Glaubwürdigkeit und Effektivität der EU als sicherheitspolitischer Akteur sicherzustellen. Allerdings schafft die Verwendung des IcSP zur Finanzierung von CBSD-Aktivitäten einen Präzedenzfall für die Nutzung von entwicklungspolitischen Instrumenten im EU Haushalt zur Finanzierung der Unterstützung militärischer Akteure. Ohne Begründungszusammenhang zwischen den vorgeschlagenen Aktivitäten und den Zielen von EU-Entwicklungspolitik birgt CBSD das Risiko, dass Entwicklungspolitik sicherheitspolitischen Zielen untergeordnet wird. Ein Schlüsselproblem der Debatte um CBSD besteht in der mangelnden Klarheit bezüglich des Umfangs der vorgesehenen Unterstützungsmaßnahmen. Überdies besteht erhebliche Unsicherheit im Hinblick auf die Rechtsgrundlage der IcSP-Änderungsverordnung. Und schließlich befürchten zivilgesellschaftliche Organisationen, dass CBSD einen Trend zur Verschiebung der EU Prioritäten weg von zivilen und hin zu militärischen Instrumenten zur Krisenbewältigung markiert. Die wesentliche Herausforderung besteht darin, auf diese Bedenken und Vorbehalte einzugehen und eine geeignete, dauerhafte Regelung zur Finanzierung der CBSD-Aktivitäten im nächsten mehrjährigen EU Finanzrahmen (MFR) von 2021 bis 2027 zu finden. Kurzfristig sind eine höhere Transparenz der geplanten CBSD-Aktivitäten sowie eine substantielle Debatte über deren Verbindungen zu den Zielen von EU-Entwicklungspolitik notwendig. Mittelfristig sollte die EU ein spezifisches Instrument schaffen, dass die CBSD-Aktivitäten von der Finanzierung für zivile Konfliktprävention und friedensfördernde Maßnahmen trennt.

Pages

THIS IS THE NEW BETA VERSION OF EUROPA VARIETAS NEWS CENTER - under construction
the old site is here

Copy & Drop - Can`t find your favourite site? Send us the RSS or URL to the following address: info(@)europavarietas(dot)org.